Darf ich bei einem Ebay Privatverkäufer eine Rückgabe erzwingen?

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Hier sind einige rechtliche Bestimmungen zwingend zu berücksichtigen!

Die Rechtslage:

Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen!

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Gut zu wissen:

Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung.

§ 439BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) 1Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. 2§ 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.

(4) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Gut zu wissen:

Allerdings hat auch der Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung

Wie geht's weiter?

Du musst dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben den Mangel abschaffen zu können.

Dazu musst du dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Als angemessen gilt ein Frist von etwa 10 Tagen.

Verläuft diese Frist fruchtlos, hast du im Anschluss das Recht vom Vertrag zurück zu treten und ggf. Schadenersatz zu fordern.

Oder du hast das Recht, nicht vom Vertrag zurück zu treten, den Artikel zu behalten und den Kaufpreis zu mindern. Etwa, wenn du den Mangel selbst beheben willst.

Sämtliche Kosten der Nacherfüllung hat der Verkäufer zu tragen - also auch alle Versandkosten für den Hin- und Rückversand!

Wichtig zu wissen:

Solltest du dem Verkäufer diese Frist nicht gewähren, verlierst du deine Gewährleistungsansprüche.

Hast du noch Fragen, kannst du dich gerne noch einmal melden.

Ich kenne mich mit den geräten nicht so aus, hast Du keine Möglichkeit, die fehlende Batterie selbst zu besorgen und einzusetzen?

Und zur Gewährleistung. Manche Verkäufer meinen, dass der Ausschluss eines Rückgabe- oder Gewährleistungsrechts gleichzusetzen ist mit Schrottverkauf und Sperrmüllveräußerung. Sie irren sich. Weil es hier gar nicht um ein "Rückgaberecht" geht, sondern um eine Mängelrüge. Ein Artikel hat so beschrieben zu werden, wie er wirklich ist. Für nicht angegebene Mängel gilt kein Gewährleistungsausschluss. http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Dein Verkäufer hat also bei einer Reklamation zurückzunehmen und Dir alle Kosten, auch den Rückversand, zu erstatten.

"Wie ist es in diesem Fall, muss er die Ware zurück nehmen und wenn ja, wer muss die Versandkosten tragen?"

Er müsste und Du musst das durchsetzen, wenn er nicht will.

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