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Plagiat Uni Klausur?

Hallo,

ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.

Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).

Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(

Liebe Grüße

Studium, Schule, Recht, Jura, Jurastudium, Klausur, Plagiat, Rechtswissenschaft, Universität, Ausbildung und Studium

Unglücklich mit dem Studium... jetzt will ich wechseln/Angst vor Exmatrikulation?

Hallo liebe Community,

meine Situation ist etwas verzwickt und ich hoffe einfach mal auf außenstehende Ideen und Ratschläge, vielleicht auch Erfahrungsberichte.

Folgendes ist nun bei mir am Argen:

ich bin am Ende meines ersten Semesters (Jura) und habe von Anfang an gemerkt, dass es mir kaum Spaß macht und mich heillos überfordert. Ich dachte immer "das liegt am Online-Unterricht" und "das wird schon"... es wurde nicht und es mag teilweise an der Situation liegen, aber Fakt ist, ich will Jura nicht weiter studieren.

Ich möchte mich jetzt zum 2-Fächer Bachelor Lehramt einschreiben und leider beginnen diese Fachsemester erst im Winter. Ich habe mich schon für das 2. Semester Rückgemeldet und in 3 Wochen sind Klausuren.

Ich weiß leider gar nicht, was ich jetzt so recht machen soll. Im Studiengangwechsel Infoblatt steht, dass man noch für zulassungsfreie Studiengänge bis zum 31.03. einen Wechsel beantragen kann, was für den Lehramt Bachelor (Kombination English und Philosophie) zutrifft. Was meint ihr, soll ich das einfach mit dem Antrag probieren? Und wenn das nicht geht, soll ich dann trotzdem das 2. Semester so "mitschleifen" bis ich wechseln kann zum Wintersemester? Kann ich exmatrikuliert werden, wenn ich die Klausuren nicht bestehe? Ich bin völlig ratlos gerade.

Ich will morgen mal mit dem Studienservice telefonieren und hören, was die mir raten.

Wie habt ihr das bei einem Fachwechsel gemacht? Hat euch das geholfen und habt ihr dann trotzdem noch die Klausuren mitgeschrieben?

Ich freue mich auf eure Kommentare!

Liebe Grüße

MessagefromA

Studium, Schule, Jura, Lehramtsstudium, Exmatrikulation, Studiengangwechsel, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Tipico Wettbetrug?

Halli hallo,

das hier richtet sich vor allem an Menschen mit Tipico-Erfahrung und oder Menschen mit Juristischem Hintergrund oder Wissen.

also folgendes: Ich habe gestern bei dem Spiel Holstein Kiel gg Bayern München bei Tipico eine Wette abgeschlossen. Ich habe gewettet, dass Holstein Kiel gewinnt. Darauf gab es einen 15 fachen Multiplikator.
Als dann Kiel nach dem Elfmeterschießen gewonnen hat, hab ich mich riesig gefreut. Bis Tipico meine Wette als „verloren“ deklariert hat und mir kein Geld überwiesen hat.
tipico verweist hier darauf, dass Kiel nicht in der „Regulären Spielteit“ gewonnen hat. Das bedeutet, dass Kiel nicht innerhalb der Regulären 90 Minuten gewonnen hat, sondern unentschieden gespielt hat. Alles was ab der Verlängerung passiert, zählt nicht mehr zur wette.

für mich ist hier eine Grenze überschritten worden. Ich habe auf „Sieg“ für Kiel getippt und Kiel hat gesiegt. Sie haben gewonnen. Es stand nirgendwo am Rand oder in Klammern, dass es sich nicht um den Spiel-Sieg handelt, sondern nur um den Sieg der ersten 90 Minuten.

in den AGBs steht geschrieben, dass ein Sieg nur in der „regulären Spielzeit“ als Sieg zählt.

ich will nicht rummimosern, aber ich fühle mich betrogen. In den 100 Seiten AGBs irgendwo im Kleingedruckten so eine wichtige Information zu verstecken und es nicht nochmal zu notieren, wenn es wichtig ist, empfinde ich als bewusste abzocke.

jetzt meine Frage: ist das juristisch in Ordnung? Zu sagen, dass der Tippende die Wette verloren hat, obwohl er die wette eigentlich gewinnt. Durch Hintertürchen die Leute um ihr Geld zu bringen?

ich hoffe jemand, der sich mit der Materie etwas auskennt nimmt sich die Zeit mir zu antworten :)

liebe Grüße

Jura, Tipico

Schuldrecht BT II und Sachenrecht in 6 Wochen?

Hey allerseits,

ich weiß gerade nicht so genau, was ich machen soll. Ich bin jetzt im 4. Semester meines Jura-Studiums und beende dieses Semester meine ZP.
Problem: Ich war nun die ersten 2 Monate des Semesters krank, also richtig krank, so dass ich nichts machen konnte. Jetzt bin ich wieder komplett genesen und habe noch 6 Wochen Zeit, dann muss ich in ZR III eine Klausur schreiben, welche aus Schuldrecht BT II und Sachenrecht besteht (ferner auch noch die Klausur im Verwaltungsrecht AT, welche aber eher weniger ein Problem ist, da es wirklich nur AT ist und kein Prozessrecht ist). Ist das irgendwie machbar? Ich bin am verzweifeln. Abmelden oder die Klausuren schieben geht bei uns an der Uni nicht, ich muss sie mitschreiben. Ich habe mir die ersten 3 Semester wirklich den Hintern aufgerissen und fast jede Klausur zweistellig geschrieben. Mein Traum ist es einmal bei der Großkanzlei Clifford Chance zu arbeiten und der erste Meilenstein wäre das Stipendium von Clifford Chance. Sie wollen mindestens 10 P Durchschnitt in der ZP dafür sehen. Ich bin derzeit zwischen 10 und 11 im Durchschnitt, deswegen muss ich die ZR III und die ÖffR III Klausur zumindest 9 Punkte schreiben, um bei diesem Schnitt zu bleiben, sonst würde der Traum des Stipendiums platzen. Aber ich weiß nicht, wie ich das machen soll. GoA, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht I (mit Ausnahme von Pfandrechten an beweglichen Sachen) und Sachenrecht II (mit Ausnahme von Hypothek und Grundschuld) in 6 Wochen. Ich mache mir gerade nicht nur Gedanken, ob ich in der Klausur 9 Punkte schreiben, sondern, ob ich sie überhaupt bestehen kann. Das ist so viel. Hat jemand Tipps, wie ich vorgehen sollte? 1 Tag die Woche, bin ich von morgens bis abends arbeiten. 1 Tag VerwR und 1 Tag StrafR. Ich habe also 4 Tage die Woche für ZR. Pro Tag lerne ich immer 2x 4h. Wenn jemand eine gute Strategie hat, wäre ich wirklich sehr sehr dankbar, wenn er sie mit mir teilen könnte.

Lernen, Schule, Jura, Jurastudium, Zivilrecht, Ausbildung und Studium

Falscher Absender bei einem internationalen Brief - Straftat?

Guten Tag.

Ich wollte fragen, ob es eine Urkundenfälschung oder eine andere Straftat darstellt, wenn man einen Brief an einen Kumpel in einem anderen Land (in meinem Falle von der Schweiz nach Kumpel in Deutschland) schickt und auf den Brief schreibt: "Absender Max Mustermann, Musterstrasse 3, 9240 Musterstadt, Schweiz" also Muster im Sinne von... egal was.

Genauere Praxis: Ich habe meinem Kumpel einen Brief geschickt mit einem Geburtstagsgeschenk drin. Aus Scherz, damit er nicht direkt versteht, von wem der Brief ist - habe ich einen Absender "erfunden". Die Strasse, die Gemeinde und das Land gibt es natürlich, nur der Name nicht. Eine offizielle Zolldeklaration habe ich so perse nicht ausgefüllt, sondern bloss eine Zolldeklaration aus dem Internet ausgedruckt (CN22) und dort auch ehrlich drauf geschrieben, was der Inhalt - Gewicht & Wert ist. Neben der Zolldeklaration habe ich von Hand geschrieben Absender: "Name X usw." also einfach ein erfundener Absender mit erfundener Unterschrift.

Ich weiss, manche mögen das für idiotisch halten, aber ich finde dies witzig und mein Kumpel wird es das auch finden - wir verstehen uns logischerweise gut. Eben die Absicht war eine Verwirrung zu schaffen bei ihm, bis er den Inhalt sieht.

MEINE FRAGE:

Stellt diese Aktion von mir eine Straftat dar, wie z.B Urkundenfälschung oder Ähnliches und würde diese schlimme Konsequenzen haben? Ich weiss, es ist dumm, dass ich das erst jetzt im nachhinein gemerkt habe - aber bin wenigstens ehrlich und möchte nicht Streit mit dem Zoll kriegen. Und wenn es eine Straftat ist, welches Gesetz gilt - das Schweizer oder das Deutsche? usw... das sind meine Fragen

Besten Dank

Polizei, Recht, Zoll, Post, Jura, Straftat

Gartenteilung?

Gartenteilung bei Mehrfamilienhaus?

Wir wohnen in einem dreifamilienhaus und teilen und mit den Nachbarn einen Garten. Hat nun jeder das Recht das ihm ein Drittel des Gartens gehört? Im Vertrag ist es geregelt dass sich jeder um den Garten kümmern muss, jedoch hat sich eine Familie das Recht genommen und sieht den Garten als wäre es nur ihrer. Dass sie den Garten pflegen möchten und so einrichten wie sie wollen stört uns nicht, ich meine da ist uns einiges an Arbeit abgenommen. Aber dadurch sind sie bestimmerisch und denken es wäre nur ihr Garten. Es gab schon mehrere Disskusionen unter der Blume darum, nur bloß kein Streit wir wollen nicht unbedingt den Hausfrieden kaputt machen.
Zur Frage : wir wollten ein Trampolin in den Garten stellen, es würde vielleicht einen viertel Platz vom ganzen Garten wegnehmen, es war alles abgesprochen und sie waren einverstanden ihn in eine Ecke zu stellen. Nun war das Trampolin an einer Stelle zu groß da es wegen der Mauer und einem Busch nicht reingepasst af und man hätte es in eine andere Ecke stellen müssen. Das hat dieser Nachbarin optisch nicht gepasst. Nun durften wir das Trampolin doch nicht hinstellen. Ist das erlaubt so oder hätten wir auf unser Drittel des Gartens bestehen müssen? Auch wünschen sie sich nicht dass unsere Katze in den Garten geht, obwohl alle beiden Familien mit der Haltung eines Tieres bei uns einverstanden waren. Wie sieht das hier mit einer rechtlichen Regelung aus, weiß das jemand und kann uns helfen?

Tiere, Wohnung, Recht, Hilflosigkeit, Jura, Nachbarn

Wird Eigentum/ ein Grundstück verpfändet wenn man die Kosten für ein Pflegeheim nicht mehr aufbringen kann?

Guten Tag,

Meine Großmutter geht langsam auf die Situation zu, dass sie ein Pflegeheim notwendig wird. Sie hat aktuell schon Pflegestufe 3 und wenn es so weiter geht wird ein Heimplatz doch interessant.

Sie könnte definitiv die ersten Monate von ihrem Ersparten bezahlen (von 1.500 bis 2.000 € im Monat ausgehend) nur die Frage ist wie es danach weiter geht. Soweit ich mich mal belesen habe, trägt ja erstmal das Sozialamt die Kosten die nicht gedeckt werden können und geht dann auf die Verwandten zu. Mein Vater (alleinstehend) selbst hat noch einen Kredit am laufen und hat auch weniger als 100.000€ Brutto im Jahr (das scheint ja diese Grenze zu sein, ab der man sich beteiligen muss: korrigiert mich bitte gerne)

Sprich theoretisch dürfte er ja nicht belastet werden. Ich selbst bin noch Azubi und würde aber auch ausgelernt niemals auf die 100.000€ im jahr kommen.

Meine Oma hat nun noch ein (baufälliges) Haus und 2 Grundstücke. Eines auf dem das Haus steht und eins was als landwirtschaftliche Nutzfläche gilt (hat aber noch einen gültigen Pachtvertrag mit der Gemeinde)

Das Haus und das Grundstück dürften schätzungsweise bei Plus minus null rauskommen. Das Haus ist es nicht mehr wert zu erhalten und müsste definitiv abgerissen werden. Rechnet man diese Kosten gegen den Verkaufswert denken wir mal, dass es sich wenn überhaupt decken könnte.

Und nun zu den Fragen: Könnten die Grundstücke einfach so vom Amt verpfändet werden? Um damit die Kosten zu decken? Und wie würde es aussehen, wenn das alles vorher an mich als Enkel überschrieben würde. Wäre es dann "sicher"?

Bzw mal allgemein die Frage was denn alles unternommen wird um die Kosten zu decken?

Mir ist an dieser Stelle auch vollkommen bewusst, dass es keine einwandfreie Rechtsberatung ist, aber vielleicht hat ja der eine oder andere einfach mal Erfahrungen und Hinweise. Wenn es soweit wäre, würden wir uns eh nochmal weiter damit informieren und beraten lassen.

Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich freue mich auf eure Antworten:)

Pflege, Recht, Grundstück, Jura, Pflegeheim, Sozialamt

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