Ankündigung von Klassenarbeiten?
Meines Wissen nach müssen Klassenarbeiten in NRW eine Woche vorher angekündigt werden, ich finde jedoch weder im Schulgesetz noch in den Runderlassen dazu etwas, weiß einer in welchem Paragraph es niedergeschrieben ist?
2 Antworten
Bei uns in Sachsen muss der Lehrer die Klassenarbeit mindestens 3 Tage vorher ankündigen. Ich weiss aber leider nicht, ob das in allen Bundesländern gleich ist.
13-21 Nr. 1.2 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 28.06.2019 (ABl. NRW. 08/19)2
6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassen-arbeit geschrieben werden.
Das ist sozusagen das (absichtlich?) trickreiche an solchen Formulierungen von Vorschriften. Sie sind unheimlich dehnbar, vermutlich deshalb, damit den eigenen Beschäftigten (den Lehrern) nicht zu doll an den Karren gefahren werden kann.
jetzt ist natürlich die Frage, was ist rechtzeitig