Gibt es eine Mindestankündigungsfrist bei Referaten?

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Im Rahmen der sog.Kurzkontrolle kann der Klassenlehrer mündliche und schriftliche Arbeiten ,auch Referate,freie Vorträge vor der Klasse,unmittelbar oder mit einer abweichenden Frist vom Schulgesetz,der von dir zitierten Wochenfrist abhalten.

Das dient dazu,ein Gesamtbild zu erhalten über den Leistungsstand,sich kurzfristig was zu erarbeiten,zu improvisieren,etc.

Ja, gibt es. Die Mindestfrist beträgt eine Doppelstunde.

Für solche Kurzreferate wären mir keine Vorgaben bekannt.