Gibt es eine Mindestankündigungsfrist bei Referaten?
Ich gehe an ein Gymnasium in Sachsen und würde gerne wissen, ob es bei 10 minütigen Referaten eine Mindestankündigungsfrist gibt. Klassenarbeiten müssen ja auch 1 Woche vorher angekündigt werden.
Würde mich über schnelle Antworten freuen.
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Im Rahmen der sog.Kurzkontrolle kann der Klassenlehrer mündliche und schriftliche Arbeiten ,auch Referate,freie Vorträge vor der Klasse,unmittelbar oder mit einer abweichenden Frist vom Schulgesetz,der von dir zitierten Wochenfrist abhalten.
Das dient dazu,ein Gesamtbild zu erhalten über den Leistungsstand,sich kurzfristig was zu erarbeiten,zu improvisieren,etc.
Ja, gibt es. Die Mindestfrist beträgt eine Doppelstunde.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schule
Für solche Kurzreferate wären mir keine Vorgaben bekannt.