Du hast eine Wohnung gemietet.Zur 2.Miete ,den Nebenkosten ,gehört u.a. die (anteilige ) Grundsteuer .
Grundsteuer unterscheidet nicht nach Miete oder Eigentum,
sondern wird (zunächst ) vom Eigentümer nach Grundstücksgröße verlangt und gezahlt.
Er reicht diese Kosten weiter ,indem der Grundsteuerbetrag durch die Anzahl der Wohnungen geteilt wird ,bei unterschiedlicher Größe auch nach qm Wohnfläche ,
und allgemeiner Grundstücksfläche ( Garten / Hof ) .
Würde man dieses Prinzip per Gesetz kippen, änderte sich nichts, außer das die Machtstellung der Vermieter wüchse,denn es käme ein weiteres Parameter drauf,
was die Kaltmieten antriebe ,und Vergleiche wären noch schwieriger da die Grundsteuermeßzahlen in den jeweiligen Städten und Gemeinden und damit die Grundsteuer extrem unterschiedlich hoch sind.