Genau das habe ich mich auch gefragt,als es eben in den Nachrichten kam.
Vor allem,der zugrundeliegende Verfassungsschutzbericht wird nicht ! veröffentlicht.
Das heisst für mich,man hat beschlossen ,die Partei tot zu machen,indem man diese nicht verbietet,denn der Verbotsantrag wäre ja zwingend, wenn die Partei grundsätzlich über alle Gliederungen ,bewiesen und tatsächlich verfassungsfeindliche Ziele hat ,die öffentliche Berichterstattung, AfD behandelt nicht alle Bevölkerungsgruppen gleich ist Bullshit,denn z.B.eine grundsätzlich andere Ausländerpolitik hat das ja genau das zum Ziel .
Es ist der verzweifelte Versuch , Analogien zu den 90er Jahren ,als Bund Freier Bürger, DVU , Die Republikaner Wahlerfolge erzielten ,den Wähler davon abzubringen,die Partei zu wählen.
Im übrigen sind Gerichte und der Bundespräsident dafür da, Korektiv zu sein,damit keine rechtswidrigen Gesetze erlassen werden.
Und das ist ein natürlicher Vorgang,die etablierten Parteien haben schon oftmals Auflagen bekommen ,so das letzte Haushaltsgesetz.