Völklingen Polizei Vorfall?

nebukadnezar572  22.08.2025, 19:31

Aus welchem Grund sollte ein Haftbefehl folgen?

Fluchtgefahr?

DerJames813 
Beitragsersteller
 22.08.2025, 19:34

Ja, sicher

2 Antworten

Er wird wohl wegen Mordes angeklagt.

Da er jedoch erst 18 ist, kann es gut sein das das Jugendstrafrecht angewendet wird. Da bekommt er kein Lebenslänglich.

Schneller als Du denkst.)

Ich denke nicht,das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Nur wenn das ausnahmsweise der Fall wäre ,käme lebenslange Haft und auch Sicherheitsverwahrung in Frage.

Ansonsten maximal 10 Jahre ,bei guter Führung ist vorzeitige Entlassung möglich.


Rutscherlebnis  23.08.2025, 10:49

Die 18 jährigen Brüder ,welche Ihre Eltern erschossen,obwohl diese von den eigenen Eltern bedroht wurden ,wurden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt , die Bedrohung wurde nicht als mindernder Umstand anerkannt,und mit 18 Erwachsenenstrafrecht ,das ist recht selten,gerade wenn man noch zu Hause gewohnt hat.