Wie oft darf meine Schule meinen Attest nicht annehmen und mich zum Amtsarzt schicken?
Meine Schule will mein Attest nicht annehmen (Begründung: Kein Attest von engen Verwandten, mein Vater ist mein Hausarzt)
Sie wollen mich deswegen zum Amtsarzt schicken.
Wie oft darf meine Schule mich zum Amtsarzt schicken, weil sie mein Attest nicht annehmen. Verletzt das dann irgendwann mein Persönlichkeitsrecht, weil sie meine Zeit verschwenden und mich zwingen zwei Atteste zu holen?
6 Antworten
Deine Schule kann dich beliebig oft zum Amtsarzt schicken, solange die Schulleitung der Auffassung ist, dass die Atteste deines Vaters etwas zu großzügig bzw. unglaubwürdig sind.
Ich denke, es wird sich aktuell nicht eben um ein Attest wegen Erkältung handeln, sondern eher um eine Maskenbefreiung?
Verletzt das dann irgendwann mein Persönlichkeitsrecht,
Nö. Auch beim Amtsarzt erfährt die Schule nur, dass du schulunfähig bist. Mehr nicht.
mein Vater ist mein Hausarzt
Der Sinn der Sache einer Attestpflicht ist, dass die Feststellung der Schulunfähigkeit von einer außenstehenden Person vorgenommen wird.
Was spricht dagegen, zu einem anderen Arzt zu gehen?
Das hielte ich an deiner Stelle schon aufgrund einer möglichen Befangenheit deines Vaters für die dauerhaft bessere Alternative.
Immer dann, wenn sie die Gefahr sehen, dass es sich um ein "Gefällgkeitsgutachten" handelt.
Also im Prinzip jedesmal. Aber: sie können nicht verlangen, dass Du zum Amtsarzt gehst, das ist unangemessen und nicht die Aufgabe eines Amtsarztes.
Ein anderer Arzt muß anerkannt werden. Du solltest also, wenn Du wirklich krank bist, gleich einen anderen Arzt aufsuchen.
Das hat halt ein ziemliches Geschmäckle, wenn der Herr Papa da etwas attestiert.
Deine Rechte werden nicht über Gebühr beeinträchtigt.
Wie wäre es, wenn die Schule den Hartmannbund anschreibt, da der Verdacht von Gefälligkeit-Attesten besteht?
Was hilft ein Attest, wenn es eine Befreiung geben muss?
Ist doch an der Uni nicht anders. Familien-Dingen zählen nichts.
Was hat der Hartmannbund damit zu tun?