Das ist vollkommen korrekt. Nur die Ausstellung der AU-Bescheinigung für selbst versicherte Arbeitnehmer wird von der Kasse übernommen. Alle anderen Atteste bzw. Bescheinigungen für Kindergarten, Schule Uni etc. sind gebührenpflichtig.

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Denn Berechtigungsschein erhältst du üblicherweise mit dem Abschlusszeugnis von deiner Schule. Du solltest also zunächst einmal im Schulsekretariat nachfragen. Alternativ könntest du ihn auch im Rathaus deiner Stadt/Gemeinde bekommen.

Da es sich beim Berechtigungsschein aber immer um ein original unterschriebenes und abgestempeltes Formular handeln muss, ohne welches der Arzt die Untersuchung nicht abrechnen kann, ist ein Download aus dem www nicht möglich. Hier bekommst du nur die Untersuchungs- und Attestbögen, die der Arzt aber üblicherweise auch selbst hat.

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Für Heilpraktiker gilt hier das gleiche, wie für Ärzte: ein sogenanntes Ausfallhonorar muss vorher verbindlich, in aller Regel also schriftlich vereinbart werden und der Heilpraktiker muss außerdem nachweisen können, dass er den Termin nicht anders hat besetzen können.
Da du den Termin auch noch nicht einmal verbindlich, sondern nur unter Vorbehalt vereinbart hast, bist du auf der sicheren Seite und musst kein Ausfallhonorar bezahlen.

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Wie lange es dauert, bis (und ob überhaupt) eine komplette Genesung eintritt, kann dir aus der Ferne natürlich niemand sagen. Ich gehe davon aus, dass du aktuell mindestens eine HBO-Therapie (Druckkammer-Behandlung) pro Tag erhältst. behandelt wird in der Regel solange, bis die Symptome abgeklungen sind oder keine weitere Besserung mehr zu verzeichnen ist. Erfahrungsgemäß lässt sich eine DCS Typ 2 mittels HBO-Therapie recht gut und meistens auch erfolgreich behandeln. Als ehemaliger Druckkammerarzt kann ich dir berichten, dass die meisten Fälle nach vier bis zehn Behandlungen abgeschlossen werden können.
Gute Besserung!

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Wenn du privat versichert bist, ja. Allerdings solltest du dir vorher einen Kostenvoranschlag einholen und deiner Krankenversicherung zur Genehmigung vorlegen.

Als gesetzlich Versicherter steht dir im Alter von 18 bis 34 Jahren ein einmaliger Check zu, dessen Inhalte jedoch vorgegeben sind (Blutzucker- und Blutfette, Urinschnelltest, Ganzkörperuntersuchung, ggf. Hautkrebsvorsorge). Ab einem Alter von 35 Jahren darf dieser Check alle drei Jahre auf Kosten der gesetzlichen Kassen durchgeführt werden. Alle darüber hinaus gehenden, vom Patienten gewünschten Untersuchungen müssen privat bezahlt werden.

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Im Prinzip ja. Du brauchst Realschulabschluss, einen medizinischen Fachberuf mit einer Abschlussnote von mindnestens 2,5 und mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Damit kannst du dich in manchen bundesländern an medizinischen Fakultäten für ein Medizinstudium bewerben.

https://www.gesundheit-studieren.com/infos/bewerbung/medizin-studieren-ohne-abitur/#tab-129235-1

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Also, ich würde mal sagen, die Saite ist hinüber, beim Bespannen bekommst du die Knicke sicher nicht mehr raus. Wenn die Saite nicht sofort reißt, wird sie vermutlich furchtbar klingen.
Ohne damit irgendwelche Erfahrung zu haben, würde ich dir aber empfehlen, die Saite versuchsweise unter leichten Zug zu setzen und an den betroffenen Stellen vorsichtig mit einem Feuerzeug zu erhitzen. Wenn du Glück hast kannst du damit die Knicke rausziehen.
Ich glaube aber, du wirst mehr Spaß haben, wenn du dir im Internet (Thomann, justmusic, amazon etc.) einen neuen Satz bestellst, der kostet nicht die Welt und ist morgen da.

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Handbad zur Linderung ist in Ordnung, nur nicht so lange, dass die Haut aufquillt (mazeriert), denn das könnte die notwendige Hornhautbildung behindern. Das gleiche gilt für rückfettende Cremes.
Am besten wäre es natürlich, nur so lange zu spielen, bis die Finger schmerzen und dann erst mal eine Pause einlegen. Du wirst sehen, dass du von Session zu Session länger durchhältst.

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Du könntest es mal über die teleclinic versuchen.

www.teleclinic.de

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Ich würde dir empfehlen, erst mal neue Saiten zu kaufen, was du ohnehin bei jeder neuen Gitarre tun solltest. Die aufgezogengen Saiten bei preiswerteren Gitarren sind meistens von niederer Qualität. Dabei kauf dir auch gleich ein vernünftiges Stimmgerät, dann passiert dir das Malheur mit der B-Saite nicht nochmal. Die verbauten Stimmgeräte sind nämlich oft von gleicher Qualität, wie die Saiten ;-)

Das Besaiten der Gitarre solltest du dir von einem Gitarristen zeigen lassen. Im Prinzip ist es kinderleicht, wenn man einige Dinge beachtet. Es gibt auch zahlreiche Online-Tutorials dazu.
Im Internet, auch auf der Seite von Thomann, findest du übrigens auch Tutorials, wie du den Hals richtig einstellen kannst.
https://www.thomann.de/de/onlineexpert_page_gitarrenpflege_die_einstellung_der_halskruemmung.html

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Der blutige Anfänger wird sich mit einem Barré (egal mit welchem) immer schwer tun. Am sinnvollsten ist, wenn man sich zunächst langsam zum wichtigsten Barré-Akkord, nämlich dem F-Dur hinarbeitet.
Erst mal spielst du das F-Dur als Halb-Barré mit drei Fingern, also Zeigefinger 1. Fret auf B- und e-Saite, Mittelfinger 2. Fret G-Saite und Ringfinger 3. Fret D-Saite. Dieses Halb-Barré bedeutet für die meisten Anfänger bereits eine mehr oder weniger große Herausforderung!
Wenn das sitzt, übst du das 4-Finger-F-Dur im Halb-Barré ein. Dabei bleiben Zeige- und Mittelfinger wie gehabt, der Ringfinger rutscht jedoch im 3. Fret nach oben auf die A-Saite, dafür übernimmt der Kleine Finger die Position des Ringfingers im 3. Fret auf der D-Saite.
Wenn das auch klappt, hast du dein erstes Barré schon in Sichtweite, denn nun musst du den Zeigefinger nur noch ganz strecken und mit entsprechendem Druck über alle Saiten legen. Die Finger 2 bis 4 bleiben, wo sie sind.
Sobald du einen Barré-Akkord beherrschst, lassen sich die anderen eigentlich ganz leicht erarbeiten.

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Zunächst einmal "holst" du kein Attest. Du begibst dich zur Behandlung zu deinem Hausarzt. Falls er es für erforderlich hält, wird er dir ein Attest ausstellen. Die Entscheidung liegt jedoch ganz alleine bei ihm. Des Weiteren ist es äußerst sinnvoll, nicht ohne Temrin zum Arzt zu gehen, sondern sich telefonisch oder per doctolib einen Temrin geben zu lassen. Das erspart dir eine längere Wartezeit und ggf. auch die Abweisung wegen Auslastung der Sprechstunde.Am Montagmorgen sind die Arztpraxis erfahrungsgemäß sehr voll.

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Wenn dich dein Hausarzt zum Psychiater überwiesen hat, hat er natürlich auch einen Arztbrief bekommen, in dem ihm die Medikation mitgeteilt wurde. Somit weiß er bescheid und kann die Weiterverordnung vornehmen. Alternativ kannst du ihm auch den vorgeschriebenen Medikationsplan (BMP) vorlegen, den du vom Psychiater bekommen hast.

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Die Frage ist eigentlich, wie du dich auf die MPU vorbereitst und nicht wie lange. Bei einer Punke-MPU ist es meist schwieriger, ein positives Ergebnis zu erhalten, als bei Alkohol oder Drogen. Aufgrund mehrerer gravierender Verstöße gegen geltendes Straßenverkehrsrecht wurde dir der Führerschein entzogen, obwohl du eigentlich bereits vorher an einem Aufbauseminar teilnehmen musstest und dir eigentlich hätte klar werden müssen, dass du mit deiner persönlichen Art, am Straßenverkehr teilzunehmen, eine Gefahr darstellst. Spätestens bei der Verlängerung der Probezeit hättest du schon in dich gehen und dein Verhalten bei der Teilnahme am Straßenverkehr reflektieren müssen. Das hast du aber offenbar nicht getan ...
Bei dir bestehen also nicht nur Zweifel an der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr, sondern du hast deine Nichteignung quasi durch deine Punkte schon unter Beweis gestellt.
Eine solche MPU ist üblicherweise ohne längere und intensive (verkehrs-)psychologische Aufarbeitung nur sehr schwer zu bestehen. Mit ein paar Kursen oder Seminaren ist es hier definitiv nicht getan.

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Wenn das Jobcenter eine Frage an den behandelnden Arzt hat, muss es diesen persönlich anschreiben. Dafür hat das JC eigene Formulare, die der Arzt ausfüllt und mit Rechnung zurückschickt.
Meiner Erfahrung nach versuchen die JC diesen Weg aber gerne zu umgehen, in der Hoffnung, dass der Arzt schon antwortet und auf sein Honorar natürlich gerne verzichtet.
Ich persönlich lehne solche indirekten Anfragen über den Patienten ("Das Jobchenter hat gesagt, dass ..." oder "Das Jobcenter will, dass Sie ...") auch grundsätzlich ab.

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Ganz sicher wird dir der Kinderarzt nicht rückwirkend attestieren, dass dein Sohn im betroffenen Zeitraum zur Kur muss. Das wäre nämlich nichts anderes als ein Gefälligkeitsattest.
Hätte der Kinderarzt die Kur nämlich für medizinisch notwendig erachtet, dann hätte er sie selbst verordnet und die Krankenkasse würde für die Kosten aufkommen.

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