Fahrradfahren auf linker Straßenseite?
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl der Rechtslage beim Fahrradfahren: Die Straße hat links und rechts in beide Richtungen einen abgetrennten Fahrradstreifen (ohne Verkehrsschilder) und zusätzlich auf der einen Seite (siehe Bild) einen geteilten Fußgänger- & Radweg. Ich bin aus einem Gebäude gekommen und bin auf dem geteilten Fuß- & Radweg ein Stück gefahren bis zur Kontrolle. Angeblich hätte ich nicht auf dieser Seite fahren dürfen (Rechtsfahrgebot). Jedoch hat es auf dem kurzen Stück, dass ich gefahren bin, weder eine sichere Überquerungsmöglichkeit der Straße gegeben. Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass der geteilte Fahrrad- & Fußweg in beide Richtungen benutzbar sei, da es ihn ja nur auf einer Seite gibt.
Wie sieht die Lage dabei aus? Hätte ich so fahren dürfen, wie beschrieben / auf dem Bild gezeigt?
