Fahrradfahren auf linker Straßenseite?
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl der Rechtslage beim Fahrradfahren: Die Straße hat links und rechts in beide Richtungen einen abgetrennten Fahrradstreifen (ohne Verkehrsschilder) und zusätzlich auf der einen Seite (siehe Bild) einen geteilten Fußgänger- & Radweg. Ich bin aus einem Gebäude gekommen und bin auf dem geteilten Fuß- & Radweg ein Stück gefahren bis zur Kontrolle. Angeblich hätte ich nicht auf dieser Seite fahren dürfen (Rechtsfahrgebot). Jedoch hat es auf dem kurzen Stück, dass ich gefahren bin, weder eine sichere Überquerungsmöglichkeit der Straße gegeben. Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass der geteilte Fahrrad- & Fußweg in beide Richtungen benutzbar sei, da es ihn ja nur auf einer Seite gibt.
Wie sieht die Lage dabei aus? Hätte ich so fahren dürfen, wie beschrieben / auf dem Bild gezeigt?
7 Antworten
Rechtsfahrgebot § 2 StVO.
Klares Nein.
Liebe Lara,
in ihrer Fallbeschreibung sagen Sie, dass es auf der rechten und linken Straßenseite einen geteilten Fuß-, sowie Radweg gibt. Ist dies der Fall, ist das Befahren des Radweges auf der falschen Straßenseite ist nach Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit.
Der Grund dafür ist das fehlende Schild "Radverkehr frei". Befände sich dieses auf der linken Straßenseite, bzw. Radweg, so dürfte dieser auch in die entgegengesetzte Richtung genutzt werden, sollte das Zeichen alleine stehen.
Da ich aus den von ihnen gemachten Angaben aber schließen kann, dass dort vor Ort gar keine Schilder standen, ist das Befahren des linken Fahrstreifen in die für diesen Radweg vorgesehene entgegengesetzte Richtung, untersagt.
LG
Wenn der linksseitige Radweg nicht explizit freigegeben ist, darfst Du ihn nicht benutzen.
Die Straße besteht nicht nur aus der Fahrbahn. Sondern auch der Rad-/Fußweg ist Teil der Straße. Und auf deutschen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot.
Demnach musst du den Radweg nehmen, der aus deiner Sicht rechts neben der Straße ist. Und ja, das bedeutet dann eben beim links abbiegen, dass du erstmal die Straße überqueren musst. Muss ja jeder andere auch, wenn er nach links abbiegt.
Die einzige Möglichkeit, den Weg auf der linken Seite zu nehmen, ist als Fußgänger der ein Fahrrad heben sich her schiebt. Beim Gehen fällt man nicht unter Vorschriften, wo man fahren muss ;)