Fahrradfahren auf linker Straßenseite?

7 Antworten

Rechtsfahrgebot § 2 StVO.

Liebe Lara,

in ihrer Fallbeschreibung sagen Sie, dass es auf der rechten und linken Straßenseite einen geteilten Fuß-, sowie Radweg gibt. Ist dies der Fall, ist das Befahren des Radweges auf der falschen Straßenseite ist nach Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit.

Der Grund dafür ist das fehlende Schild "Radverkehr frei". Befände sich dieses auf der linken Straßenseite, bzw. Radweg, so dürfte dieser auch in die entgegengesetzte Richtung genutzt werden, sollte das Zeichen alleine stehen.

Da ich aus den von ihnen gemachten Angaben aber schließen kann, dass dort vor Ort gar keine Schilder standen, ist das Befahren des linken Fahrstreifen in die für diesen Radweg vorgesehene entgegengesetzte Richtung, untersagt.

LG

Wenn der linksseitige Radweg nicht explizit freigegeben ist, darfst Du ihn nicht benutzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Straße besteht nicht nur aus der Fahrbahn. Sondern auch der Rad-/Fußweg ist Teil der Straße. Und auf deutschen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot.

Demnach musst du den Radweg nehmen, der aus deiner Sicht rechts neben der Straße ist. Und ja, das bedeutet dann eben beim links abbiegen, dass du erstmal die Straße überqueren musst. Muss ja jeder andere auch, wenn er nach links abbiegt.

Die einzige Möglichkeit, den Weg auf der linken Seite zu nehmen, ist als Fußgänger der ein Fahrrad heben sich her schiebt. Beim Gehen fällt man nicht unter Vorschriften, wo man fahren muss ;)