Liber Thomas,

tatsächlich haben Sie eine finanzielle Pflicht gegenüber Ihren leiblichen Eltern, sowie diese gegenüber Ihnen.

Normalerweise kommen aber eigentlich erst andere Angehörige oder die Ehefrau Ihres Vaters in Frage, wenn es um die Bezahlung der Bestattungskosten geht...

Aber wenn sich sonst niemand anfinden lässt, sind Sie dazu verpflichtet diese Kosten zu übernehmen. Sie wären beispielsweise auch verpflichtet ein Heim für Ihren Vater zu bezahlen etc.

Liebe Grüße

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Lieber Tue 19,

so etwas erleben wir vor allem in letzter Zeit häufiger...

Das wohl größte Problem an dieser mir sehr bekannten Situation ist das Messer welches vorsätzlich mit ins Spiel gebracht worden ist.

Wer mit einem Messer aus dem Haus geht, kann immer beschuldigt werden es aus Vorsatz mitgenommen zu haben. Mit einem Messer geht man schließlich nicht einfach so in einen öffentlichen Raum um sich einen Apfel zu schneiden...

Demnach kann tatsächlich erstmal (es kommt auf die Umstände drauf an) von Notwehr ausgegangen werden, sollte sich aber herausstellen, dass die Gegebenheiten welche hier nicht ausreichen geschildert sind passen, dann kann der Person B Vorsatz vorgeworfen werden, was Grundlage für eine Klage wegen Totschlages wäre.

Liebe Grüße

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Liebe Silvia,

in diesem Falle wäre es wichtig was genau die Käuferin Ihnen erzählt hat, denn letztlich sind sie beide ja einen wirksamen Kaufvertrag eingegangen und der anderen Partei steht es frei zu das erworbene Tier für mehr anzubieten, als sie es bei Ihnen gekauft hat.

Die Erwähnung der Person wie Sie es in Ihrem Beispiel tun könnte in der ausführlichen Form nur unter Umständen zu Problemen führen.

Grundsätzlich würde ich einfach rumfragen, ob jemand auf eine Betrügerin im Bezug auf Tierhandel im Privatsektor reingefallen ist, die Umgebung kann dabei natürlich spezifiziert werden solange keine konkrete Adresse bekannt gegeben wird, oder diese unmittelbar zu erraten ist.

Im Privatchat kann man dann auch den Namen der Person verwenden, nachvollziehen kann das dann eh keiner mehr ^^

Liebe Grüße

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Liebe/r Eechtjetzt,

sollte die Geschichte nicht so veränderbar sein, dass man ansonsten tatsächlich sehr deutlich auf jene Beteiligten und/oder auf die betreffende Institution schließen kann, so ist die Veröffentlichung einer solchen Geschichte sehr riskant und kann durchaus rechtliche Folgen haben.

Da es sich bei der Geschichte zwar um Fakten, aber nicht um öffentlich widerlegte Fakten handelt (sprich es wurde keine Anzeige aufgegeben, die in einem klaren Schuldspruch der angeklagten Person/Personengruppe mündete) so wäre jeglicher Versuch diese Geschichte als wahr zu publizieren und zu suggerieren eine rechtswidrige Handlung die der Verleumdung, beziehungsweise des Rufmordes gleich kommt.

Liebe Grüße

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Liebe MooniA,

Gutscheine stellen einen Ersatz von Barzahlung dar und fallen unter den Paragraphen 793 BGB da sie als eine solche Schuldverschreibung auf dem Inhaber zu verstehen sind. Grundsätzlich bedeutet das im Klartext zweierlei:

  1. Durch den Erwerb der Gutscheine verpflichtet sich der Verkäufer, bzw der Inhaber des zuständigen Geschäfts zu der Verwertung der ausgestellten Gutscheine
  2. Gemäß des Paragraphen 307 BGB fällt die Beschränkung der anzuwendenden Menge solcher Gutscheine, vor allem wenn diese Beschränkung schon vorgedruckt ist, unter die eindeutige Benachteiligung des Verbrauchers, da die Gutscheine, wie bereits erwähnt als klarer Ersatz von Geld erworben worden sind.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine solche Beschränkung zwar durchaus unzulässig ist, aber jegliches rechtliches Vorgehen nicht empfehlenswert wäre, da Sie dieser Beschränkung teils zugestimmt haben, als Sie dem Kaufvertrag zugestimmt haben, da die Beschränkung zu jeder Zeit sichtbar gewesen ist.

Liebe Grüße

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Lieber Cornelius,

diese Situation hat nichts mit Schwarzarbeit zutun. Eine freie Werkstatt kann für die Reparatur eines Autos so viel verlangen wie sie möchte. Da beide Parteien Freunde zu sein scheinen, oder eben Bekannte, kann das Streichen lediglich ein Freundschaftsdienst sein, welcher von Partei A kostenlos durchgeführt wird.

Partei B berechnet dann die Kosten für die Reparatur am Auto zu dem Preis den Partei A sich leisten kann und schwups hat die eine Sache mit der Anderen schon gar nichts mehr zutun.

Liebe Grüße

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Also in dein Haus sollte er ja sowieso keinen Zugang haben... Handelt es sich um ein Mietkomplex, in denen auch andere Mieter wohnen, so ist die Aussprache eines Hausverbotes Ihrerseits nicht möglich.

Einfach eine Frist setzen und mit Zeugen arbeiten.

Die Sachen würde ich nicht vor Ihre, sondern vor die Tür des Nachbars stellen.

LG

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Kann das Jugendamt eine Operation bei einem Teenager erzwingen?

Folgende Situation:
Der 14jährige hat eine Beinlängen-Differenz, die durch Orthesen nicht ausgeglichen werden kann. Er geht an Unterarm-Gehhilfen, ohne das kurze Bein zu benutzen.
Der Vater - der seit 8 Jahren keinen Umgang pflegt und kein Sorgerecht hat - hat sich an das Jugendamt gewandt und darum gebeten, dass beinverlängernde OPs durchgesetzt werden. Mit der Begründung, dass die Mutter diese behinderungs-eliminierenden Maßnahmen böswillig verhindern würde.
Die Mutter und der Junge wollen beide nicht, dass durch wiederholte Knochenbrüche und was sonst noch damit einher gehen würde, die Behinderung über Jahre hinweg verschlimmert wird. Von den Risiken durch wiederholte Narkosen ganz abgesehen.
Die zuständige Person beim Jugendamt meint, dass Vater und Kind ein Recht auf Umgang haben, und dass dieser Umgang sicher stattfinden wird, wenn das Kind nicht mehr behindert ist.
Ja, so hab ich auch geguckt, als ich das von der Familienhelferin von Mutter und Kind gehört habe. Ich hätte auch nicht geglaubt, dass die Fallmanagerin der Mutter gesagt hat "NOCH ist das kein Fall für's Gericht, aber wenn Sie als Mutter sich nicht für die Operation entscheiden, dann werden bald andere die Entscheidungen für Sie treffen", wenn ich nicht beinah den gleichen Wortlaut selbst gehört und von anderen Eltern mit behinderten Kindern so berichtet bekommen hätte. Das scheint der hiesige Standard zu sein.
Ich vermute, dass bei einem Kind unter 14 so eine OP durchaus erzwungen werden könnte. Aber mit 14? In einem Alter, wo Mädchen auch ohne Zustimmung der Eltern die Pille verschrieben bekommen kann, also wohl ein Recht am eigenen Körper besteht?
Weiß da jemand was genaueres?



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Liebe/r Wellmon,

da es sich hierbei nicht um eine lebensrettende Operation handelt, sondern bestenfalls um eine Schönheits OP mit gesundheitlich stabilisierenden, sowie Lebensqualität verbessernden Auswirkungen, behält sich die Person mit dem Sorgerecht, sowie das Kind das Entscheidungsrecht hinsichtlich der Durchführung dieser OP vor.

Weder das Jugendamt, noch der Vater können eine Entscheidung erzwingen, da das Sorgerecht anscheinend alleinig bei der Mutter liegt.

Auch die Mutter könnte nicht ohne weiteres dieser OP ohne die Zustimmung der 14 Jährigen erzwingen, da wird sich kein Arzt finden lassen, der ohne ihre Zustimmung eine solche Prozedur durchführen wird.

LG

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Lieber Teilzeitbaum,

du hast natürlich Recht, mit 13 ist der Geschlechtsverkehr auf jedenfalls noch verboten.

Eine Anzeige hätte hier trotz der Videos vermutlich wenig Erfolg, da die Person vor Gericht, bow vor der Polizei eine Aussage machen müsste, dass es tatsächlich zu einer physischen und/oder geistlichen Schädigung ihrerseits kam, welche sie vermutlich nicht machen wird...

Solche Fälle sind enorm schwierig aufzuarbeiten und überhaupt vor Gericht zu bringen und wenn der einzige Zeuge nicht mitspielt aufgrund der Einbildung verliebt zu sein, dann ist es unmöglich etwas auszurichten...

Was du aber machen könntest ist es den Eltern der Kinder zu erzählen oder zu einem Staatsanwalt gehen, da dieser die Möglichkeit hat bei Beziehungen die sexuelle Handlungen umfassen rechtlich aufzulösen, wenn mindestens eine beteiligte Person unter 18 ist.

Es würde dann ein Kontaktverbot ausgesprochen werden und mehr.

LG

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Lieber Nanamisch,

nein, darf er nicht. Nach dem Persönlichkeitsrecht, der Wahlfreiheit und tausend anderen Gesetzen und Rechten darf der Rektor natürlich nicht darüber entscheiden, ob Sie nun auf eine andere Schule gehen oder nicht.

LG

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Liebe Jana,

die Bezeichnung Zulassungsangebot momentan nicht möglich bedeutet noch lange nicht, dass Sie nur noch via Nachrückverfahren die Chance auf einen Platz haben.

Beispielsweise habe ich damals meinen Studienplatz auch erst bekommen, nachdem ich ein paar Tage lang den selben Status angezeigt bekommen habe.

Diese Statusmeldung bedeutet lediglich, dass Sie sich in einer Rangliste befinden, Sie können jederzeit die Nachricht erhalten, dass Sie genommen wurden, ganz ohne Nachrückverfahren!!!

Wenn beide Bewerbungen über Hochschulstart laufen, dann wird, sobald Sie sich für Gießen entscheiden, die andere Bewerbung automatisch gelöscht.

Sie sollten also auf jedenfalls bis Ende der jetzigen Phase warten.

LG

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Lieber Peter,

in meiner Laufbahn hatte ich tatsächlich schonmal mit einem Fall zutun, in dem ein Mittelfinger mit einem Bußgeld von bis zu 2000 Euro belegt worden war.

Grundsätzlich ist sich sowohl die Person die die Beleidigung ausspricht dieser bewusst, als auch die empfangende Person.

Schimpfwörter haben eine allgemeine Bedeutung und lassen eigentlich eher wenig Raum zur Interpretation.

Beispielsweise wird die Bezeichnung XY die gegen eine Person gerichtet ist von jedem ungefähr gleich aufgefasst: als nicht schon und beleidigend.

Genau so ist es mit dem Mittelfinger auch.

Die Meisten solcher Vorfälle gibt es wohl im Straßenverkehr und natürlich liegt es an jedem selbst zu entscheiden ob man sowas zur Anzeige bringen möchte oder nicht.

Dennoch ist dieses Verhalten in unserer Gesellschaft keines Falls erwünscht und als ein Rechtsstaat muss die Gesetzgebung es jedem ermöglichen sich weder verbal noch physisch gegen einen solchen Angriff zu wären.

Und das gewährleistet eben der rechtliche Weg.

LG

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Liebes Zirkuskind,

Paragraph 21 befasst sich mit der rechtlichen Verfahrensweise mit Personen, welche nicht in der Lage sind Schuld von Unschuld zu unterscheiden.

Auch wenn Sie unter Einfluss von Drogen diese Fähigkeit ebenfalls verlieren, so sind Sie am Tag der Verurteilung im geistigen Zustand Ihre Schuld einzusehen, zu bekennen und Recht und Unrecht zu unterscheiden.

Darum ist auch nach Paragraph 21 Absatz 2 nicht zu befürchten, dass Sie eine solche Tat wieder verüben werden, da sie geistig und seelisch zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Annahme wieder klar sind.

Darum nein, eine Einweisung wäre bezüglich des von Ihnen genannten Paragraphen nicht möglich!

LG

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Da vom Bundestag ein neues Gesetz bezüglich Verträge verabschiedet wurden ist, welches die Laufzeit auf einen solchen Vertrag auf ein Jahr beschränkt, müsstest du nach Ablauf dieser Frist den Vertrag selbstständig erneuern und dann auch nachweisen können, dass du immer noch ein Schüler bist.

Solltest du während der Laufzeit deines jetzigen Vertrages kein Schüler mehr sein, so läuft der Vertrag dennoch unter den gegebenen Bedingungen weiter.

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Hallo,

das alleinige Anmelden auf einer Website ist grundsätzlich nicht Gebührenpflichtig.

Sollte es doch mal sein, bedarf es einer ausgiebigen vertraglichen Zustimmung und nicht nur eine Auskunft über Email und Passwort. Klartext: eine Kreditkartennummer und ähnliches muss sofort nach einer Registrierung, beziehungsweise sogar infolge einer Registrierung hinterlegt werden.

Darüber müsste eine Firma, ein Unternehmen, welches diese Website betreibt digitale Beweisunterlagen haben.

Mein Rat wäre es eine Email zu verfassen in der sie betonen, dass es sich um einen Irrtum handelt und sie sich nicht bei der besagten Website angemeldet haben, in der Beabsichtigung digitale Zahlungen zu tätigen (wichtig).

Auch sollten Sie darauf achten, dass Sie betonen, dass Sie in Zukunft die Emails an ihren Rechtsanwalt weiterleiten und auf keine Mails mehr selber reagieren wirst.

Das sollte in einem Betrugsfall schon abschreckend genug wirken.

Sollte es, und das glaube ich nun wirklich nicht, zu einem Gerichtsverfahren kommen, welches ein Inkassoverfahren vorangeht, so ist die Firma dazu verpflichtet beweisen das Sie tatsächlich eine solcher Zahlung getätigt haben.

LG

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Erste Prüfung GP1 vorverlegt. Ist das Rechtens?

Hallo, also ich habe folgende Frage. Erstens bevor hier sowas kommt wie6... "es ist ja noch viel Zeit" oder "dein Betrieb hat die Pflicht dich auszubilden" Ja das ist mir alles bewusst. Mir geht es dennoch um die Rechtslage. Und zwar wurde heute bekannt gegeben das unsere erste Praktische Prüfung auf Anfang Januar statt wie geplant Ende Februar gelegt wurde. Kann das sein???? Bis jetzt konnte ich praktisch noch nichts lernen. (ja verschulden des Betriebs) jetzt wo ich was tun könnte ist Corona und wir arbeiten bis Ende Dezember unterbesetzt in Teams 3 Tage die Woche. Es ist überhaupt keine Zeit mehr jetzt noch irgendwie großartig im Betrieb was zu erlernen. Deshalb hatte ich mich gefreut dass die Prüfung erst im Februar ist und ich wenigstens noch ein bisschen was im Januar machen kann. Verstehe eh nicht wie man zu Corona zeiten sowas quasi den Azubis antun kann denn in unserer Branche sind wir systemrelevant und müssen momentan schauen dass die Betriebe noch am Leben bleiben. Somit bleiben zurzeit die Azubis einfach liegen. Ich kann verstehen das es wichtiger ist nicht bankrott zu gehen aber dennoch gehen die Ausbildungen weiter und so geht es halt einfach nicht. Es ist eine schwierige Situation aber wie gesagt ich würde gerne wissen ob das rechtlich überhaupt so geht. Wobei rein rechtlich dürfen Azubis ja eh nichts. Wenn die Schule ausfällt sagt das.. Gesetz der Arbeitgeber kann bestimmen ob wir Lernen und zu Hause bleiben oder ob wir in den Betrieb kommen müssen.... sorry bin etwas genervt also nehmt mir das nicht so übel falls euch irgendetwas hierbei gerade stört. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen und ja habe LRS🙈

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Liebe Mara,

laut des Berufsbildungsgesetz, kurz: BBiG, ist ein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet seinen Auszubildenden genügen Zeit einzuräumen um Praxis-, sowie Theorieinhalte nachzuholen, die aufgrund einer Berufsschulschließung, Kurzarbeit, oder ein erhöhtes Arbeitspensum was der derzeitigen Coronalage vorangeht, zu kurz kommen.

LG

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Hallo,

sollte es in diesem Fall tatsächlich zu einer Anzeige kommen, so handelt es sich bei dem Gegenüber natürlich um den Kläger.

Demnach gilt der Grundsatz necessitas probandi incumbit ei qui agit, das ist Latein und heißt übersetzt; die Beweispflicht liegt beim Ankläger.

Dieses alt römische Prinzip haben wir bis heute aus einem guten Grund in der Juristerei übernommen.

Grundsätzlich gilt, dass jeder die für ihn vorteilhaften Umstände und Behauptungen selber beweisen muss. Da der Mann, der Sie angesprochen hat von ihnen einen Schadensersatz fordert, hat er dafür zu sorgen, dass er die Umstände, die zu der Zerstörung seiner Brille führten auch beweisen kann.

LG

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Lieber Timmexller,

natürlich können Sie aufgrund der von ihnen beschriebenen Person eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen. Dafür würden Sie zu einer Wache der örtlichen Polizei gehen, und Anzeige gegen die Personen erheben müssen.

Jedoch werden Sie die genauen Tatbestände näher beschreiben müssen, zeugen nennen, und erklären, dass Sie tatsächlich eine Party veranstaltet haben.

Dies würde dann wahrscheinlich zur Folge haben, dass die Polizei gegen Sie Anzeige wegen der illegalen Party stellen würde und da führt kein Weg dran vorbei.

Sie könnten natürlich lügen, aber einen Staatsbediensteten anzulügen, und dann auch noch einen Polizisten, sowie eine polizeiliche Ermittlung aufgrund von Fehlinformationen in Gang zu setzen ist strafbar.

Das wussten vermutlich auch die Personen die sich an deinem Trinken zu schaffen gemacht haben und wussten, dass sie sicher vor einer Anzeige, und vor dem Ruf nach der Polizei waren.

Was ihr ihnen empfehlen würde, wäre solche Partys zu unterlassen, da die Sicherheit aller Bürger vorgeht und es ohnehin illegal ist.

LG

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Hallo Johannes,

ein Aufhebungsvertrag, der nach Paragraph 623 BGB in schriftlicher Form vorliegen muss, kann das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen und ihrem Kunden umgehend beendet werden.

Bei Nichterfüllung notwendiger Vereinbarung, Absprachen und Informationsmitteilungen, die zur Beendigung des vom Arbeitgebers geforderte Aufgaben nötig sind, kann das Arbeitsverhältnis problemlos gekündigt werden.

Oft üblich aber nicht zwangsläufig sind hierbei zu beachtende Entschädigungszahlungen, die seitens des Arbeitgebers zu zahlen sind, und aufgrund die von ihm versäumten Pflichten zu einer unnötigen Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führten, sowie die generelle Nichtzahlung nach sich ziehen, welche bei Nichterfüllung der in Auftrag gegebenen zu erbringenden Dienstleistung ihrerseits anfallen.

LG

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Abend,

als Verbraucher haben Sie ein Recht darauf, insofern ein Defekt bei dem erworbenen Gerät vorliegt, es umtauschen zu lassen. Nachdem Sie der Verpflichtung es dem Händler vorzuführen nachgekommen sind, hat dieser wiederum ein Recht darauf den Fehler zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Ware tatsächlich mangelhaft ist, und dieser Mangel unverschuldet seitens ihnen zu begründen ist, so können Sie entweder eine Reparatur verlangen, oder eine direkte Neuerstattung, solange sich das Gerät noch in den Regalen des betroffenen Geschäfts befindet, da dadurch keine großartigen und bedeutenden Lieferkosten seitens des Händlers anfallen würden.

Sollte das Gerät jedoch nicht mehr vorrätig sein, und würde eine erneute Lieferung unverhältnismäßige Lieferkosten im Vergleich zur Reparatur nach sich ziehen, so könnte der Verkäufer von seinem Recht Gebrauch machen, es zu reparieren.

In ihrem Fall ist die Sachlage klar; Sie gehen einfach in das Geschäft und sagen denen, das sie sich nach rechtlicher Beratung, die Sie meinetwegen auch namentlich erwähnen können (Rechtsanwalt Thomas Hollweg), entschlossen sind von ihrem Verbraucherecht gebrauch zu machen und umgehend eine neue Konsole verlangen.

LG

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