Schwarzarbeit?
Guten Abend,
Ich habe mal eine Grundsatzfrage zum Thema Schwarzarbeit.
Sagen wir, Partei A bringt zu Partei B das Auto in die Werkstatt, sodass Partei B dann einen Kostenvoranschlag für nötige Reparaturen erstellen kann. Nun ist es so, daß Partei A sich die Reparatur aber nicht komplett leisten kann. Nun schlägt Partei B vor, das Partei A bei ihm ja den einen oder anderen Raum tapezieren und streichen kann, um damit die Arbeit am Fahrzeug zu vergüten. Somit fließt weder von der einen noch der anderen Seite Geld, außer für die nötigen Materialien.
Dazu kommt, daß beide Parteien mehr oder weniger freundschaftlich Verbunden sind.
Zählt das nun bereits zu Schwarzarbeit? Vorallem weil Partei A die Arbeit weit unter den üblichen Marktpreisen macht und ihm dadurch keine Gewinnerzielung vorgeworfen werden kann?
Ich kenne mich nicht aus, darum mutmaße ich hier lediglich. Über Antworten wäre ich dankbar. 😊😊
Liebe Grüße
1 Antwort
Lieber Cornelius,
diese Situation hat nichts mit Schwarzarbeit zutun. Eine freie Werkstatt kann für die Reparatur eines Autos so viel verlangen wie sie möchte. Da beide Parteien Freunde zu sein scheinen, oder eben Bekannte, kann das Streichen lediglich ein Freundschaftsdienst sein, welcher von Partei A kostenlos durchgeführt wird.
Partei B berechnet dann die Kosten für die Reparatur am Auto zu dem Preis den Partei A sich leisten kann und schwups hat die eine Sache mit der Anderen schon gar nichts mehr zutun.
Liebe Grüße