Sind Rennradfahrer bei einem Unfall selbst Schuld weil die immer auf der Straße fahren?

9 Antworten

Absehen von der Schuldfrage; eines fällt doch sehr auf:

Stehen Unfälle mit Radfahrern in der hiesigen Lokalpresse, geht es fast immer um Ein-/Abbiegeunfälle in Verbindung mit sog. "Radwegen" oder Alkohol am Lenker/Steuer.

Dafür, daß es viele Rennradfahrer gibt, die überdurchschnittlich lange und häufig fahren, passieren extrem wenig Unfälle (das stünde garantiert in der Zeitung); der letzte Zusammenstoß eines KFZ mit einem Rennradfahrer hier in der Gegend war ein Mordanschlag und kein Unfall.

Und auch außerorts sind viele Seitenwege nicht blau beschildert; dann ist das Radfahren auf der Fahrbahn völlig legal. Auch bauliche Mängel, schlechter Zustand (Wurzeln) o.ä. können die Benutzungspflicht aufheben; durch die Windschutzscheibe sieht halt jeder Seitenweg immer gut aus...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich denke nicht.

Da die meist bunte Sachen anhaben und beim Vorbeifahren ein Mindestmaß von 1m eingehalten werden muss.

Klar sind die blöd, wenn sie auf der Bundesstraße fahren, und rechts von der Leitplanke n gutausgebauter fahhradweg ist.

Aber sie MÜSSEN da ja nicht fahren.

Sie dürfen nur auf ner Kraftfahrtstraße nicht fahren

Kafxxdxx 
Fragesteller
 09.08.2023, 17:08

Doch müssen sie, bei dem Verkehrszeichen 240 ist der Radweg von Radfahrern und Fußgängern zu nutzen. Das heißt keine Straße für Radfahrer. Sonst dürften ja auch Fußgänger ganz gemütlich außerorts auf der Straße spazieren gehen

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26Sammy112  09.08.2023, 17:14
Aber sie MÜSSEN da ja nicht fahren.

Das stimmt so nicht.

Auch Rennradfahrer haben sich an die StVO zu halten, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind. Und das bedeutet, dass sie zur Radwegenutzung verpflichtet sind, wenn dieser durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Eine Ausnahme bildet der geschlossene verband von mind. 16 Radfahrern.

Außerdem müssen die Fahrräder verkehrssicher sein und u.a. Beleuchtung haben.

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RedPanther  09.08.2023, 17:19
Da die meist bunte Sachen anhaben und beim Vorbeifahren ein Mindestmaß von 1m eingehalten werden muss.

Es sind 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.

Klar sind die blöd, wenn sie auf der Bundesstraße fahren, und rechts von der Leitplanke n gutausgebauter fahhradweg ist.
Aber sie MÜSSEN da ja nicht fahren.

Wenn der Radweg mit einem der Schilder "weißes Fahrrad auf blauem Grund" gekennzeichnet ist und er erkennbar in die gleiche Richtung führt wie die Straße, besteht Benutzungspflicht für Radfahrer.

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Vando  09.08.2023, 17:24

Mindestmaß 1m? In welchem Jahr lebst du? Seit 2 Jahren sind innerorts 1,5m und außerorts 2m Mindestseitenabstand vorgeschrieben.

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Der Autofahrer, der im weitaus gefährlicheren Verkehrsmittel sitzt, hat dann deutlich seine Pflichten vernachlässigt. Die Sorgfaltspflicht, niemanden zu gefährden wenn man ein tonnenschweres Geschoss kontrolliert, ist nunmal deutlich höher als die Pflicht, auf dem Radweg zu fahren wenn dies geboten ist.

Somit wiegt die Schuld des Autofahrers deutlich mehr als jene des Radfahrers.

Fragen, die sich der Autofahrer eventuell gefallen lassen müsste:

  • Was wäre anders gewesen, wenn es statt des Rennradlers ein Rollerfahrer gewesen wäre? Der wäre auf der Straße völlig korrekt unterwegs gewesen. Hätte aber wohl nichts am Unfallverlauf geändert.
  • Was wäre denn anders gewesen, wenn es den Radweg nicht gegeben hätte? Ist man etwa bewusst schneller bzw. weniger sorgfältig gefahren, weil da ein Radweg war?
rr1957  30.10.2023, 15:43

und was wäre, wenn es ein S-Pedelec-Fahrer wäre - ein S-Pedelec sieht äusserlich genau wie ein Fahrrad aus, DARF aber den Radweg nicht benutzen

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Ich glaube, die dürfen das sogar. Es besteht wohl keine Pflicht für die, den Radweg zu benutzen...

Kafxxdxx 
Fragesteller
 09.08.2023, 17:09

Doch das Verkehrszeichen sagt ja die Nutzung des Radweges aus

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treppensteiger  09.08.2023, 20:16
@Kafxxdxx

Vorsicht! Organisierte Rennradfahrer dürfen zu Trainings-, und Wettkampfzwecken durchaus legal die Straße benutzen. Außerdem müsstest du den Zustand des Radweges kennen, um zu wissen, ob eine aktuelle Nutzungspflicht für jeden Radfahrer vorliegt. Die gilt nämlich nicht mehr, wenn der Radweg in einem nicht benutzbaren Zustand ist. Und dazu kann man auch Flaschenscherbenvermüllung zählen, weil die einen Radreifen schnell mal platt machen können.

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