Wie schnell dürfen Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr/Krankenwagen) fahren?

6 Antworten

Prinzipiell, existieren keine Limitis. Die Sonderrechte nach §35 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreien unter anderem die Polizei und die Feuerwehr, die Sonderrechte nach §35 Absatz 5a die Fahrzeuge des Rettungsdienstes von den Vorschriften dieser Verordnung, im Klartext also von den Vorschriften der StVO. §35 Absatz 8 enthält jedoch die Einschränkung, dass die Sonderrechte nur unter "gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ausgeübt werden dürfen. Die Fahrgeschwindigkeit, ist somit vom Einsatzfahrer angemessen zu wählen. Im Schadensfall haben Gerichte bereits geurteilt, dass eine Überschreitung von mehr als 20% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht mehr mit der "gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" zu vereinbaren ist und demnach die volle Schuld/ die volle Haftung beim Einsatzfahrer liegt, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung, existiert dazu allerdings nicht. Letztlich, ist es immer vom konkreten Einzelfall abhängig und die Ordnungswidrigkeit "Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" an sich, wird wegen der Befreiung von den Vorschriften der StVO nicht verfolgt. Erst im Schadensfall, wird ein Gericht beurteilen (müssen), ob der Einsatzfahrer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt hat oder aber nicht.

Mfg

Von Experten Answer1234567 und Rollerfreake bestätigt

Ein Limit an sich gibt es nicht, denn der Paragraph 35 StVO "entbindet von den Vorschriften dieser (der StVO) Verordnung". Allerdings sind die Sonderrechte nur unter "gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung" in Anspruch zu nehmen, im Klartext: mit 100km/h durch eine 30er Zone zu fahren, ist weit jenseits der Grenze. Der Fahrer trägt in jedem Falle die volle Haftung auf einer Alarmfahrt (in Bezug auf das StGB: Sachbeschädigung, Körperverletzung, etc). Ordnungswidrigkeiten, wie die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren roter LZA oder das fahren gegen Einbahnstraßen werden nicht verfolgt.

Als groben Richtwert halte ich mich an die in verschiedensten Publikationen genannte Zahl "10 bis 20% mehr als erlaubt". Eine Geschwindigkeitsbegrenzung hat ja ihren Sinn (enge Kurve, Schule, Kuppe, Straßenschäden etc) welcher nicht aufgehoben wird, weil der Gesetzgeber eine Übertretung erlaubt. Es kann durchaus auch Sinn machen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gar nicht zu übertreten. Innerstädtische Alarmfahrten bieten oftmals nicht einmal die Möglichkeit dazu und der Zeitunterschied zur normalen Fahrt ergibt rein aus dem Überfahren roter LZA.

Zu letzt ist auch zu sagen, dass die Fahrphysik nicht durch die gesetzliche Legitimation des schnelleren Fahrens aufgehoben wird: eine Bremsuubg dauert eben länger, der Fahrzeugaufbau schwankt stärker, Patient und Kollege hinten werden mehr durchgeschüttelt. Eine Fahrt im Rettungswagen auf der Trage ist unter normalen Umständen schon nicht besonders angenehm, auf einer dynamischen Alarmfahrt erst recht nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Die StVO schreibt hier keine Limits vor. Wer Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, ist von den Vorschriften der StVO befreit (§ 35 StVO).

§ 35 Abs. 8 StVO besagt allerdings:

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitungen angemessen ist, lässt sich nur im Einzelfall anhand der örtlichen und sachlichen Gegebenheiten endgültig beurteilen, entsprechend liegt die erstinstanzliche Beurteilung beim Fahrer. Auch sollte die für die Inanspruchnahme der Sonderrechte ursächliche Gefahr in einem angemessenen Verhältnis zu den aus der Inanspruchnahme der Sonderrechte resultierenden Gefahren in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Genauere Vorgaben können sich aus den Dienstvorschriften der jeweiligen BOS ergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Entsorgungsfachbetrieb inkl. eigenem Containerdienst

Im Einsatz dürfen sie die Geschwindigkeitsbegrenzung übertreten, dabei aber mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren, um gefährliche Situationen zu vermeiden.

Sonderrechte entbinden erstmal von den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Das heist ein Tempolimit gibt es nicht.

Jedoch darf nur so schnell gefahren werden wenn niemand gefährdet wird dadurch.

Ach ja.... Feuerwehrfahrzeuge haben in der Normung oftmals eine Vorgabe vonwegen "Aus gründen der Fahrstabilität auf 100km/h begrenzt"

Ein Normgerechtes Feuerwehrauto in DE ist also gedrosselt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister im Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik