Fahrräder überholen?

4 Antworten

Irgendwelche Linien auf dem Boden ändern nichts an der Sicherheitslage, wenn der Radfahrer mal ins Straucheln kommt und in deine Richtung umkippt. Dementsprechend ändern die Linien auch nichts daran, welchen Abstand du halten musst wenn du überholst.

In der Fahrprüfung solltest du dir wirklich 100% sicher sein, den Seitenabstand auch wirklich einzuhalten und auch wirklich niemanden zu gefährden oder so. Im Grunde kannst du Radfahrer so behandeln, als wären sie Traktoren oder Pferdekutschen: Fahre zum Überholen komplett auf die Gegenfahrbahn. Im Zweifel bleibst dahinter, hat den Vorteil dass Zeit von der Prüfung rumgeht.

Hi, wenn das zur Fahrbahn gehört, wie der Fahrradschutzstreifen, dann musst Du den üblichen Abstand einhalten.

Man dürfte den ja auch mitbenutzen, wenn kein Radfahrer da ist.

Hätte der Radfahrer eine extra Weg, wie z.B oben auf dem Bordstein, dann gilt der Abstand nicht. Aber die sind dann meist eh so angelegt, dass sie sogar noch mehr Abstand haben.


RedPanther  27.05.2024, 09:18
Hätte der Radfahrer eine extra Weg, wie z.B oben auf dem Bordstein, dann gilt der Abstand nicht.

Aus welcher Vorschrift geht das hervor? Ich sehe in § 5 Abs. 4 StVO keine Einschränkung auf "gleiche Fahrbahnebene"...

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Da gelten tatsächlich die selben Abstände.

Du kannst beispielsweise den Abstand nicht einhalten, dann fährst du (leider) dem Radler hinterher, obwohl er auf dem Fahrradschutzstreifen radelt.

Ich werde regelmäßig von hinten angehupt, weil ich das so mache. Und auf dem Fahrrad werde ich so knapp überholt, dass ich schon mal einem Autofahrer den Spiegel mit meiner Faust eingeklappt habe.

In der Prüfung ist es meist ratsam, hintendran zu bleiben, außer du siehst, dass in den nächsten 30 Sekunden kein Gegenverkehr kommen kann (überspitzt ausgedrückt). Wenn du nicht nach links rüber kannst, bleibst du logischerweise hintendran.

Nur weil der Radfahrer einen eigenen zugewiesenen Streifen hat, ändert das nichts am Abstand.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO