Abstand von Pkw zu Radfahrern beim Überholen richtig einschätzen?

4 Antworten

Ich gucke mir vorher an, wie viel Platz neben dem Radfahrer ist. Beispielsweise, wenn andere Fahrzeuge (Gegenverkehr) an ihm vorbeifahren, ob es dann 1,5 m sind.

Und dann fahre ich eben so weit links (aus meiner Sicht) wie die anderen Fahrzeuge, bei denen es mit den 1,5 m passt.

Ungefähr eine PKW-Breite. Nachmessen wird ab 1,20m kein Radfahrer mehr. ;-)

vierfarbeimer  19.08.2023, 15:12

Recherchen des ÖAMTC zeigen an 281 aktuellen Fahrzeugmodellen, dass rund 77 Prozent breiter als zwei Meter sind, 29 Prozent sogar breiter als 2,10 Meter." Dabei zeigt sich eine Spannweite von durchschnittlich 1,94 Meter Gesamtbreite bei Kleinst- und Kleinwagen sowie 2,16 Meter bei Oberklasse Limousinen und SUV.

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treppensteiger  19.08.2023, 22:45
@vierfarbeimer

Dann gibt es in Österreich anscheinend fast nur Transporter als aktuelle Modelle.

Ich habe mir gerade einen 2m Zollstock ausgelegt und stelle mir die passende Kofferraumklappe dafür vor. Das sind LKW-artige Ausmaße!

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Eine normale Fahrspur hat eine Breite von 3 Metern oder mehr - mit einer halben Fahrspur liegst Du also immer richtig.

RedPanther  18.08.2023, 09:46

Aber: der Radfahrer plus eine halbe Fahrspur. ;)

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HugoHustensaft  18.08.2023, 09:48
@RedPanther

Ich liebe Korinthenkacker - aber ich kann das auch:
Eine halbe Fahrspur ist richtig, weil das den Abstand zum "Hindernis" (hier dem Radler) impliziert; da der auf einer der Fahrspuren unterwegs sein wird, ist das zwangsläufig, auf einem baulich abgetrennten Radweg wäre die Situation ohnehin anders.

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RedPanther  18.08.2023, 09:50
@HugoHustensaft

Nun, diese Implikation bekommen leider viele Autofahrer nicht hin.

Sondern ein Radfahrer mit 80 cm breitem Lenker (bei Downhillbikes vollkommen normal) wird dann eben überholt, indem man halb auf die Gegenfahrbahn fährt. Joa, 1,5 m Abstand vom Randstein sind das wohl... Aber ganz sicher keine 1,5 m Abstand zum Fahrrad.

In dieser Welt muss man sich leider so ausdrücken, dass auch beim allerletzten Vollpfosten keine Missverständnisse entstehen.

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HugoHustensaft  18.08.2023, 09:52
@RedPanther

Du bringst mich gerade auf eine spannende potenzielle Regelungslücke:
Üblicherweise ist der Radler breiter als sein Gefährt, ergo bezieht sich die StVO auf den Menschen - es ist tatsächlich unklar, ob sich das in dem Fall, in dem der Lenker breiter ist als der Mensch, auf den Lenker oder den Menschen bezieht; sicher, praktisch meist kein gar zu großer Unterschied, aber eine spannende Frage.

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RedPanther  18.08.2023, 10:03
@HugoHustensaft

Das ist tatsächlich eine spannende Frage!

Denn ob der Radfahrer breiter ist als sein Gefährt, hängt natürlich sehr vom jeweiligen Gefährt ab. Denn es gibt ja auch Fahrräder, deren Lenker deutlich breiter sind als der Fahrer... Und auch Liegeräder und Velomobile fallen unter die Fahrräder. Und: Zählt Ladung, die etwas breiter ist als Lenker und Fahrrad, auch mit dazu?

Ich würds mir ja einfach machen und einfach das Gefährt als Ganzes betrachten. Also Fahrrad + Fahrer + Ladung.

Überspitzt gesagt: Wenn "der Radfahrer" an einer roten Ampel stoppen muss, reden wir ja auch nicht darüber, ob sich das jetzt nur auf den Fahrer oder nur auf das Fahrrad bezieht und ob der Rest weiterfahren könnte...

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Das ist ziemlich einfach. Einfach einen kompletten Spurwechsel beim Überholen durchführen. Fertig

Kannst du keinen durchführen, kannst/darfst du nicht überholen.

Edit: Was hier von wegen einem halben Spurwechsel gesagt wurde: Das ist zuwenig.