Mehrzweckstreifen und Abstand zu Radfahrern?

2 Antworten

Außerdem muss man doch den Schutzweg freihalten??? man darf nicht auf einem Schutzweg stehen bleiben.

Du musst den Schutzweg freihalten, wenn der Verkehr stockt und deshalb auf ihm stehen bleiben müsstest.

Das ist hier aber nicht der Fall. Es gibt auch keine Fußgänger, die die Straße queren wollen. Willst du anhalten und warten, bis ein Fußgänger kommt?

Wenn ich mich an der Radfahrerin vorbeibewege, kann ich doch unmöglich einen Seitenabstand von 1,5m einhalten.

Das Vorbeifahren an Radlern auf Radfahr- oder Mehrzweckstreifen gilt nicht als Überholen, der sonst vorgeschriebene Mindestabstand – im Ortsgebiet 1,5 Meter, außerhalb zwei Meter - gilt hier nicht.

Natürlich darf an einem Radfahrer dann aber nur so vorbeigefahren werden, dass dieser weder gefährdet noch behindert wird.


RedPanther  23.04.2025, 20:17
Das Vorbeifahren an Radlern auf Radfahr- oder Mehrzweckstreifen gilt nicht als Überholen, der sonst vorgeschriebene Mindestabstand – im Ortsgebiet 1,5 Meter, außerhalb zwei Meter - gilt hier nicht.

Da würde mich sehr interessieren, wo man das nachlesen kann. Ich sage, das ist eine Erfindung, die sich nicht mit der StVO deckt.

Nach der Logik überholt man auf der Autobahn auch niemanden, wenn man auf der linken Spur an den LKWs auf der rechten Spur vorbei fährt?

heurekaforyou  24.04.2025, 10:34
@RedPanther Verkehrsregeln: Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich

Um sich als Verkehrsteilnehmer auf den Straßen bewegen zu können, müssen wichtige Vorschriften bekannt sein. Vorteilhaft ist, dass die Verkehrsregeln in Deutschland mit den Verkehrsregeln in Frankreich, den Verkehrsregeln in der Schweiz, den Regeln in Österreich und in vielen anderen Ländern nahezu deckungsgleich sind. Unterschiede gibt es im Ausland hauptsächlich bezüglich der Promillegrenze, dem Tempolimit beziehungsweise der Höchstgeschwindigkeit, der Umweltzone und dem Parken sowie der Lkw-Maut und der Pkw-Maut.

https://gebrauchtwagen-ankauf.de/auto-blog/verkehrsregeln/

RedPanther  24.04.2025, 11:01
@heurekaforyou

Einfach "ja" oder "nein" zu sagen, wäre wohl zu einfach gewesen?

Es ist schön zu sehen, dass du ausreichend medienkompetent bist, um einen beliebigen Blog aus dem Internet zu benennen, der sagt dass die Verkehrsregeln in den mitteleuropäischen Ländern nahezu deckungsgleich sind.

Es wäre nur schön, wenn du dann auch das lesen würdest, was du selbst zitierst: Nahezu deckungsgleich. Das ist was anderes als "komplett identisch".

Der vorgeschriebene Überholabstand ist in Deutschland völlig unabhängig von irgendwelchen Linien auf dem Boden. Auch an einem Radfahrer-Schutzstreifen sind die 1,5 m Seitenabstand (innerorts) einzuhalten und dementsprechend wäre auf dem Bild des Fragestellers ein regelkonformes Überholen definitiv unmöglich.

heurekaforyou  25.04.2025, 00:56
@RedPanther Überheblichkeit muss man sich leisten können!

Das du Zusammenhänge nicht verstehst ist schade, aber nicht mein Problem.

Beim ersten Mal habe ich deine haltlose Unterstellung für unwichtig gehalten und mir gefallen lassen.

Die Annahme, du könntest damit kommentarlos weitermachen, ist falsch.

Der vorgeschriebene Überholabstand ist in Deutschland völlig unabhängig von irgendwelchen Linien auf dem Boden. Auch an einem Radfahrer-Schutzstreifen sind die 1,5 m Seitenabstand (innerorts) einzuhalten und dementsprechend wäre auf dem Bild des Fragestellers ein regelkonformes Überholen definitiv unmöglich.

Jetzt erzähle ich dir mal zum Bild des Fragenden:

Eine, auf die oben gestellte "Führerschein-Frage" richtige Antwort (4.) lautet:

(4) Ich darf mich an der Radfahrerin vorbei bewegen, das diese auf einem Mehrzweckstreifen fährt.

Zwei Randnotizen:

  1. Es gibt überhaupt keine Radfahrer-Schutzstreifen, sondern lediglich Schutzwege und Radfahrstreifen
  2. In dieser Frage ging es aber auch nie um einen Radfahrstreifen, sondern ausschließlich um einen Mehrzweckstreifen.

Dabei wurde folgende Frage längst beantwortet.

Was unterscheidet einen Mehrzweckstreifen von einem Radfahrstreifen?

https://in-motion.me/articles/2024-07-31_das-gilt-auf-mehrzweckstreifen

Fakten statt unbewusste Inkompetenz!

Hast du bereits dafür gesorgt, dass der Urheber seine mangelhaften Führerschein-Fragen korrigiert?

Vorher solltest du deine eigenen Interpretationen als solche ausdrücklich kennzeichnen.

wir werden nicht die prüfung machen. das schaffst du schon selbst.