Jura – die neusten Beiträge

Unwissentlich Plagiat angeboten Online?

Ich habe unwissentlich Plagiate online angeboten, es war das erste Mal, dass ich überhaupt online was angeboten habe. Ich dachte sie wären original, weil ich sie als Geschenk bekommen habe, stelle sich jedoch als Irrtum heraus. Jemand wollte sie für 35€ kaufen. Im Einzelhandel hätten ähnliche Markenprodukte original einen Wert von 100€. Aber so wie die Fälschungen gibt es keine 1 zu 1 originalen, nur ähnliche. Nachdem ich wusste, dass es Plagiate sind, hab ich sie natürlich sofort rausgenommen, und den Käufer kontaktiert, mein Bedauern erklärt, und falls er das Geld schon überwiesen haben sollte (16 Stunden, nach dem ich ihm meine IBAN und Namen rausgegeben habe), ich diesen Betrag demnächst sofort zurücküberweisen werde. Die Ware habe ich natürlich nicht versendet, ist also nicht in Umlauf geraten. Kann dieser Nutzer aus welchem Grund auch immer rechtlich gegen mich vorgehen und könnte das Konsequenzen mit sich ziehen? Kann er mich irgendwo „verpetzen“, weil Beweise hat er ja nicht, da er die Ware nie erhalten hat, auf den Bildern war nichts erkenntlich und nicht er sondern ich habs ja im Nachhinein erkannt an den Etiketten, die nicht auf den Bildern zusehen sind. Ich hab ihm zwar auf ehrliche Weise geschrieben, dass sie nicht original sind und ich sie deswegen nicht verkaufen darf. Aber reicht das allein, um ein Beweis gegen mich zu haben, dass ich Schadensersatz oder was auch immer zahlen muss?

Das ist jetzt alles rein hypothetisch, und vom Nutzer weiß ich noch nicht, ob er das Geld überhaupt überwiesen hat, und wie seine Stimmung gerade ist. Er antwortet nicht.

Aber wie schon erklärt, ich hab niemandem Beteiligten Schaden zugefügt, Markenrechte erkenne ich natürlich an, niemals war da ein absichtlich böswilliger Gedanke von Ausnutzung oder Betrug, was ich auch u.A. anhand meiner Chatverläufe (Screenshots) belegen kann.

Muss ich mir Sorgen machen, oder mache ich mich unnötig verrückt?

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Hat man im Gegensatz zu den meisten (anderen) Abiturienten, rein schulisch gesehen, versagt, wenn man „nur“ ein Abitur mit einem Schnitt von 2,9 erreicht hat?

Wie ihr bereits an dem Titel meiner Frage bereits gemerkt habt, würde ich mir gerne wenigstens ein paar objektive Meinungen zu dem Abi-Schnitt 2,9 einholen.

Darüber hinaus würde ich gerne wissen wollen, ob ihr euch als ein zusätzlich eher talentloser sowie sehr schüchterner bzw. nicht kommunikativer Mensch mit einem Abi-Schnitt (Gesamtqualifikation) von 2,9 trotz recht durchschnittlichem Fleiß für einen Schulversager halten würdet...

UND glaubt ihr außerdem, dass ihr euch mit einer solchen relativ „armseligen“ Leistung unglücklich, „depressiv“ oder gar von dem lieben Gott extrem ungerecht behandelt fühlen würdet, nachdem ihr all den glücklichen sowie anscheinend mathematisch bzw. sprachlich begabten Leuten aus euren Leistungskursen bspw. beim Beschweren sowie Jammern über ein 1,7ner Abi „zuschauen“ musstet?

Heute deutete mein Freund allerdings wieder mal an, dass er grundsätzlich für Menschen, welche ein Vollabi mit einem Schnitt von 2,9 besitzen, nicht wirklich Chancen auf ein duales Studium oder gar ein interessantes Studienfach mit „hohem Ansehen“ (wie z.B. Jura, Pharmazie, Tiermedizin sowie evtl. BWL etc.) generell sieht... In sehr langweiligen bzw. „talentfreien“ Studiengängen, wie z.B. Bibliothekswissenschaften erhalten „solche“ Abiturienten dagegen laut meines Freundes dennoch ihre Chancen... Anschließend fügte mein Freund jedenfalls zusätzlich noch hinzu:„ Selbst Schulversager mit einem 2,8- oder 2,9er-Abitur können in ihrem Studium endlich mal aufblühen... Denn auch ein Vollabi, welches, rein objektiv betrachtet, schei***e ist, ist nicht automatisch ein Beweis für ein komplettes Ausbleiben einer rein schulischen Intelligenz...“ etc.

So habe er sich z.B. selber vor Jahren mal dazu entschieden, sein Fachabi anzustreben. Seine damalige Faulheit sowie Saufereien auf Partys mit Freunden konnten ihn dennoch dazu bringen, ausschließlich Noten bzw. Notenpunkte aus dem „einstelligen“ Bereich in so gut wie jedem Fach zu schreiben. Daraufhin habe er glücklicherweise schnell begonnen, zu bemerken, wie sch***sse seine Schulnoten waren und wie perfekt er sich in seinen Abschlussprüfungen hätte anstellen müssen, um ein gutes Fachabi überhaupt erzielen zu können. Da er die Zulassung zu seinen Abschlussprüfungen jedoch erhalten habe, habe er beschlossen, nach jeder seiner Prüfungen generell ein leeres Blatt Papier abzugeben, wonach er automatisch durch alle Prüfungen fiel.

Nachdem er das zuletzt genannte letztendlich durchgezogen und die (Abschluss)Klasse somit natürlich wiederholen DURFTE, begann er sich tatsächlich zum ersten Mal (!) in seinem Leben mit dem Schulstoff viel mehr und intensiver zu beschäftigen. Sein gutes Fachabi (2,0) habe er nun nach dem Ganzen jedenfalls tatsächlich in der Tasche, während er es bisher nicht ein einziges Mal bereut habe, ein Jahr „verschwendet zu haben“.

Wie sehr ihr aber das Ganze? Ist aus eurer Sicht eine allgemeine Hochschulreife mit 2,9 denn wirklich so „schei*^^e“? Oder doch eher (noch) sehr mittelmäßig?

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Strafe wenn man nicht beim Grundwehrdienst in Österreich erscheint?

Guten Abend,

ich habe damals bei der Stellung (österreich) eine Zivildiensterklärung abgegeben, damit ich neben dem Zivildienst meine Selbstständigkeit weiter ausführen kann. Diese Erklärung wurde offenbar verschlampt... Jetzt muss ich in 2 Wochen einrücken. Bin selbstständig und habe Fixkosten von rund 2.800€ / Monat (Auto, Miete Büro und Wohnung). Um auf den Punkt zu kommen: Beim Bundesheer wurde mir unfreundlich verklickert, dass ich unter meinen Vorraussetzungen nicht mehr als maximal 600 Euro pro Monat verdienen kann. Deswegen würde ich das nächste halbe Jahr, jeden Monat mindestens 2.200€ minus machen. Des weiteren müsste ich meine Firma in dieser Zeit schließen also würden mir auch Kunden verloren gehen. Habe bereits nach einer Befreiung vom Bundesheer aus wirtschaftlichen Gründen angesucht. Diese wurde abgelehnt. Des weiteren habe ich mit einem befreundetem Stellungsarzt und meinem Hausarzt gesprochen - diese meinten eine Untauglichkeit vorzutäuschen ist nicht möglich. Hierfür benötigt man echte Befunde da nur der zutreffende Stellungsarzt eine Untauglichkeit feststellen kann. Jetzt wollte ich mal wissen was passiert, wenn ich nicht beim Bundesheer erscheine. Kommt dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe oder die Militärpolizei? Wenn ja - wie hoch wäre eine Geldstrafe / wie lange dauert diese Freiheitsstrafe? Ist man nach der Strafe vom Wehrdienst / Zivildienst befreit?

Über hilfreiche Informationen wäre ich wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüße,

Felix

Polizei, Recht, Grundwehrdienst, Jura, Militär, Österreich

Schulsuspendierung wegen auf dem Tisch liegen? Gerecht?

Hallo ich gehe in die 9te Klasse einer Realschule und wurde heute zum 2ten mal Nachhause geschickt, weil ich auf dem Tisch gelegen habe.

Das erste mal hatte ich mich sogar noch gemeldet und auch zugehört(Auch wenn das der Lehrer wahrscheinlich nicht erkannt hat. Heute in der 2ten Stunde bekamen wir Ipads um in Partnerarbeit zusammen ein Online-Quiz in der Klasse zu machen(So änlich wie Kahoot). Als mein Freund dann die Website besucht hat und sich angemeldet hatte lag ich auf dem Tisch. Wir hatten unsere Klassenlehrerin in der Stunde. Daraufhin meinte sie das ich jetzt zum Direktor gehen soll. Der Direktor hat dann zu mir gesagt dass das nicht so weiter gehen kann, das ich in der Schule "schlafe". Und als Sahnehäubchen auf diesem sehr deliziös aussehenden Haufen Exkremente, ist mein Vater jetzt ziemlich sauer auf mich.

Meine Frage jetzt: Kann sie mich einfach so nachhause Schicken?

Ich meine ich hab auch in der Vergangenheit oftmals auf dem tisch gelegen und mich trotzdem öfter gemeldet als die aller meisten (Mal ganz davon abgesehen das ich nicht gerade oft drangenommen wurde) und auch ebenfalls hab ich meine aufgaben gut bearbeitet. Ich fühle mich äußerst unfair behandelt und das stinkt mir gewaltig.

PS: Falls da jemand ist der sich gut mit dem Schulrecht auskennt, wäre es sehr nett wenn Sie mir auch sagen könnten warum sie das machen kann/nicht machen kann und ggf. Quellen sagen? Das wäre wirklich sehr freundlich.

MfG

Nic

Ja 81%
Kommt drauf an 15%
Nein 4%
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Eintragung eines Ordensnamens "Berechtigung zur Führung"?

Guten Abend liebe Community.

Ich bezweifle zwar, dass mir jemand diese Frage beantworten kann, aber man soll ja nichts unversucht lassen.

Man kann ja auf seinem Personalausweis einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen. Bei einem Künstlernamen ist das relativ unkompliziert, man muss nur z.B. durch Flyer, Auftritte, etc. beweisen können, dass man diesen Namen tatsächlich trägt. Aber wie ist das bei einem Ordensnamen? Ich habe gelesen, dass die jeweilige Behörde für Inneres des jeweiligen Bundeslands eine "Berechtigung zur Führung eines Ordensnamens" ausstellt; weitere Informationen finde ich nicht, nicht einmal im Personalausweisgesetz. Folgende Frage:

  1. Wie kann das Führen eines Ordensnamens überhaupt nachgewiesen werden? Laut Wikipedia zählt alles als Ordensname, was man als Novize in einer Religions- oder Ordensgemeinde als Namen angenommen hat. Angenommen, es gibt eine Urkunde über eine solche Aufnahme; wie will man die Echtheit nachweisen?
  2. Die Echtheit wäre natürlich einfach nachzuweisen, wenn man nur Urkunden von Religionsgemeinschaften die eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind zulässt. Falls dem so ist: Verstößt das dann nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit?

Ich freue mich über jede Antwort!

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Friseur zerstört meine Haare - Geld zurück?

Hallo! Ich möchte gar nicht viel drum herum reden, sondern gleich zum Punkt kommen. Eventuell finden sich ja auch Friseure hier, die mir ihre subjektive Meinung geben können.

ich war gestern beim Friseur. Hatte davor gepflegte Haare, wenig spliss bis zur Brust ungefähr. Ich meinte zur Friseurin, dass ich sie schon bis zur Schulter abhaben möchte und vorne die Partie gerne ein wenig kürzer („curtain bangs“) und das Gesicht zu umranden. End of story: da ich ohne Brille dasaß und quasi blind ohne bin, habe ich es nur aufgrund des Gefühls der Schere ahnen können: sie hat mir die Haare auf kinnlänge und mir einen schiefen, fransigen Pony geschnitten (der umrandet auch nichts. Geht nicht mal bis zur Augenbraue). Ich saß im Stuhl und war sprachlos und als sie das merkte, dass sie Mist gebaut hat, kam nur ein „ups .. hihi. Tut mir leid.“. Ich meinen Tränen nah, 70€ ärmer und noch immer fassungslos. Klar, ich hätte direkt handeln können, ich habe ja auch gesagt, dass ich das nicht wollte und sie meinte so ungefähr, dass die Haare ab sind und 2. hätte ich ihr scheinbar sagen sollen / müssen, dass ich lockige Haare habe (???), da dass nun daraus resultiert, dass die Haare kürzer wirken etc. ich habe nicht mal Locken! Das ist eine Krause 😅😅 Also habe ich heute nochmal angerufen und wollte wissen, was man machen kann, da ich einfach so unzufrieden und traurig bin. Geld zurück kommt nicht in Frage (da es ihre Arbeit und Zeit scheinbar war), stattdessen bekomme ich ein Shampoo und 1 Termin gratis. Aber das kann ich nicht auf mir sitzen lassen.. meine Haare, Ok. Schauen beschissen aus. Es geht mir aber ums Geld. 70€. Für sowas. Laut Website ist sie eine „Master Stylistin“. Das ist doch eine verarsche? Wenn ich in ein Restaurant gehe, ein Steak bestelle und einen Salat bekomme - zahle ich das doch auch nicht? Auch wenn der Koch es gekocht hat. Oder irre ich mich?? Bitte Hilfe! Was kann ich tun?

und ja, 70€ sind für mich sehr viel. Ich arbeite neben meinem 40 Stunden Azubi Job noch in einem Restaurant und arbeite für jeden Euro hart.

liebe Grüße

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Kann man nach der 10. klasse Gymnasium mit einer Ausbildung anfangen?

Hey,

ich bin gerade in der 9. Klasse Gymnasium und bin in der Schule gut ( Durchschnitt immer um ungefähr 2,0). Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich später Jura studieren will. Dieses Thema interessiert mich sehr und ich finde es sehr spannend. Aber naja, ich will nicht noch 4 Jahre warten sondern so schnell wie möglich in die „Jura Schiene“ einsteigen und etwas in dem Bereich machen. Außerdem bin ich sehr fleißig, wenn ich mir etwas fest vornehme.

Hier meine Frage:

Wäre es möglich neben der Schule (ab der 10. klasse) eine Ausbildung zu machen? Ich wohne in Baden-Württemberg und auf der offiziellen Website steht das hier : „Mit der Versetzung von Klasse 10 in die erste Jahrgangs- stufe des Gymnasiums erreicht Ihr Kind den mittleren Bildungsabschluss.“

Also bedeutet das, dass ich ab der zehnten Klasse einen mittleren Bildungsabschluss (realschulabschluss) habe ? Für die Ausblidung habe ich an Rechtsanwaltsfachangestellte (Rechtsanwaltsgehilfin) gedacht. Die Voraussetzung dafür ist der Realschulabschluss.

Also wäre es möglich das zu machen ?

Im Internet habe ich schon gelesen, dass jemand nach der Realschule diese Ausbildung gemacht hat und neben bei noch das Abi nachgeholt. Also scheint es ja irgendwie möglich zu sein.

Falls das so ungefähr geht und es hier jemanden gibt der das vielleicht sogar Schon gemacht hat : Ist es machbar? Ich stelle es mir auf jeden Fall stressig vor, aber wie schon gesagt, ich will so schnell wie möglich damit anfangen was für meine Berufszukunft zu machen :)

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