Minderjähriger kauft mit gefälschter Einwilligung vom unbekannten Dritten eine Sache. Von wem kann der Verkäufer den Kaufpreis fordern?

5 Antworten

Vertragliche Ansprüche hat V nicht. Allenfalls kommt ein Schadensersatzanspruch gem. §§ 823 II, 830 BGB i.V.m. 263 StGB gegen K in Betracht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

dianarose222 
Beitragsersteller
 31.07.2021, 17:49

ja genau das denke ich auch, dennoch muss ich die vertraglichen Ansprüche prüfen. In diesem Fall § 433 II BGB. Ich bin bloß verwirrt, gegen wen V einen Anspruch hat und Wie ich den K mit einbeziehe.

AnglerAut  30.07.2021, 17:30

"Handeln unter fremden Namen" § 179 BGB analog

Dachtichsmir  30.07.2021, 17:40
@AnglerAut

Aber der K hat doch gar nicht gehandelt. Er war doch unsichtbar, da je die E aus der Einwilligung hervorgingen.

Nach § 179 BGB analog wird K hier verpflichtet.


dianarose222 
Beitragsersteller
 30.07.2021, 17:32

das setzt voraus, dass K die Eltern (E) vertreten hat, oder ? Ist es auch möglich, dass K und M die E gleichzeitig vertreten können? Und dass eine Haftung nach §179 BGB für M nicht in Frage kommt, aber natürlich für K..?

AnglerAut  30.07.2021, 17:35
@dianarose222

Nein. K hat sich in dem Schreiben als E ausgegeben. Natürlich kann E damit nicht verpflichtet werden. Und K erfüllt auch keine Voraussetzungen um E zu vertreten.

Aber V ist schützenswert und K hat vorgegeben E zu sein. Daher lässt man V hier die Wahl, ob er das Geschäft mit K abschließen wollte und so er dies möchte, kann er den Kaufpreis von K verlangen.

dianarose222 
Beitragsersteller
 30.07.2021, 17:46
@AnglerAut

Man prüft also bloß den § 179 BGB gegen K? Sollte man nicht über den § 164 BGB auf den § 179 BGB schlussfolgern?

der Kauf ist nichtig, die Ware muss zurückgegeben werden.

er kann gegen den K vorgehen,


AnglerAut  30.07.2021, 17:32

Handeln unter falschem Namen. K kann nach § 179 BGB analog verpflichtet werden.

Der "Kauf" muss rückabgewickelt werden, da kein gültiger Vertrag zustande kam.

Wie Lurch schon sagte. Der Vertrag ist ungültig. Was bedeutet das die verkaufte sache entsprechend zurückzugeben ist.