kann jemand mir bitte durch beispiele BGB § 108 einfach erklären?

2 Antworten

Der erste Teil bedeutet, daß Du keinen Vertrag ohne Genehmigung Deiner Eltern abschliessen darfst.

Der komplizierte mittlere Teil bedeutet, daß wenn Du z. B. einen PC kaufen willst, der Händler direkt Deine Eltern fragen muss.

Wenn Deine Eltern Dir vorher erlaubt haben, einen PC zu kaufen, reicht das nicht aus, sie müssen es nicht Dir erlauben, sondern dem Händler.

Der dritte Teil bedeutet, daß wenn Du einen Vetrag geschlossen hast und wirst während der Laufzeit geschäftsfähig, dann läuft der Vertrag auf Deinen Namen als wenn Du ihn selber abgeschlossen hättest.

(1) Ein Vertrag, der von Minderjährigen ohne die Einwilligung(zeitlich zuvor) der gesetzlichen Vertreter geschlossen wurde, ist schwebend unwirksam, bis zur Genehmigung(zeitlich danach) durch den gesetzlichen Vertreter.

(2) Erfragt jemand, ob der Kauf genehmigt wurde, dann kann der gesetzliche Vertreter dieser Person mitteilen, ob der Kauf genehmigt wurde oder nicht, unabhängig davon, wie die tatsächliche Genehmigung seitens des Minderjährigen lautete. Wenn binne zwei Wochen nach Erfragen der Genehmigung keine Antwort erfolgt, dann wird angenommen, dass der Kauf nicht genehmigt wurde.

(3) Bei unbeschränkter Geschäftsfähigkeit kann sich der Minderjährige quasi selber den Kauf genehmigen.