Fahrpreisnacherhebung Minderjährige?

10 Antworten

Dann müsste er mit einer Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) rechnen, denn mit 16 ist man zwar nur beschränkt geschäftsfähig, aber strafmündig ist man bereits ab 14.

Die "Willenserklärung" hat er abgegeben, indem er ohne gültigen Fahrschein in den Zug eingestiegen ist.

Da würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen. Das wird ungleich teurer.

Wenn die Forderung tituliert wird, kann noch 30 Jahre lang gepfändet werden. Irgendwann wird er ja mal Geld verdienen wollen.

DerCaveman  12.02.2020, 14:12
Die "Willenserklärung" hat er abgegeben

Was er allerdings als Minderjaehriger gar nicht wirksam kann.

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Welchen Vertrag?

baum22221111 
Fragesteller
 12.02.2020, 14:09

Naja halt den Mahnbescheid oder wie auch immer man das schreiben nennen möchte

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DerCaveman  12.02.2020, 14:33
@baum22221111

Ein Mahnbescheid ist kein Vertrag und wenn es keinen wirksam geschlossenen Vertrag gibt, kann man auch keine vertraglichen Verpflichtungen geltend machen. Ein Sechzehnjaehriger kann ohne Zustimmung seiner Eltern keinen Vertrag wirksam schliessen.

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Was mich persönlich jetzt interessieren würde, was passiert eigentlich wenn er das Schreiben komplett ignoriert?

Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen wäre möglich (§ 265a). Ob dies Aussicht auf Erfolg hat, hängt u.a. davon ab, ob der Mensch der die eigene Karte zur Mitbenutzung angeboten hat, davon ausgehend, dass dies mit seiner Karte machbar wäre, als Zeuge benannt werden kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

2 Möglichkeiten

A) Vertragsstrafe bezahlen

B) Anzeige wegen 265a + evtl Beförderungsausschluss beim kompletten Verkehrsverbund.

= seine Wahl.

ES1956  12.02.2020, 14:40

Und vergesst ganz schnell die Geschichte mit dem anderen Fahrgast. Selbst wenn das keine Schutzbehauptung ist und der zu Gunsten aussagt war 'dein Kumpel' vom Moment des Einsteigens bis zur Kontrolle ohne gültigen FA unterwegs.

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EXInkassoMA  12.02.2020, 21:43

Dritte und wahrscheinlichste Möglichkeit : Ausbuchung der Forderung nach erfolgtem Widerruf der Eltern

Beförderungsausschluss bei mehrmaliger Beförderungserschleichung möglich.

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