Radfahrer anzeigen?

8 Antworten

dass ein Fahrradfahrer permanent die ganze Straße eingenommen hat

Das ist ja nicht verboten.

wäre er etwas weiter rechts gefahren, wäre es aber möglich gewesen (auch unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes).

Du musst 1,5m Abstand zum Radfahrer halten. Das ist mehr als eine halbe Fahrzeugbreite. War tatsächlich genug Platz?

und ich hab gehupt.

Das ist verboten.

Du hast also schon deinerseits nicht ganz perfekt gehandelt.

OffWhitexYeezy 
Fragesteller
 30.08.2021, 15:51

Natürlich nicht. Das weiß ich auch - aber dieser Typ hat sich ja wohl komplett daneben benommen. Er hatte genug Zeit und Platz um zu handeln, aber er hält mehrere Autos über eine Strecke von 1-2km auf und trödelt dabei noch auf der Straße rum.. sorry, aber für sowas habe ich kein Verständnis mehr!

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schleudermaxe  30.08.2021, 16:31
@OffWhitexYeezy

Was kann er denn dafür, wenn die Verkehrsbehörde eine durchzogene Linie genau für solche Angelegenheit verfügt hat?

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AnglerAut  30.08.2021, 15:59
Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO) Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen also rechts am Fahrbahnrand fahren.

Quelle: 2013_Stand_05.13_Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer.pdf (adfc-nrw.de)

Der Radfahrer hat also Verkehrsegeln missachtet und dadurch den Fahrer hinter sich genötigt.

Entsprechend ist deine Antwort komplett falsch.

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Kdiidieiiwi  30.08.2021, 21:46
@AnglerAut

Der Autofahrer durfte eh nicht überholen. Wie oft denn noch? Durchgezogene Linie und kein Platz zum überholen. Wo war das denn Nötigung?

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AnglerAut  30.08.2021, 22:11
@Kdiidieiiwi

Es wäre Platz gewesen, wenn der Radfahrer nicht in der Mitte der Straße gefahren wäre. Das ist doch der Punkt.

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Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO) Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen also rechts am Fahrbahnrand fahren. 

2013_Stand_05.13_Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer.pdf (adfc-nrw.de)

Entsprechend hat er die Verkehrsregeln missachtet und dich genötigt.

Nächstes mal darfst du ihn auf der Stelle festhalten und die Polizei rufen um ihn anzuzeigen.

schleudermaxe  30.08.2021, 16:30

Rechts am Rand sind bei uns 1 m, somit muss der Autofahrer eben hinterherfahren, denn die durchzogene Linie hebt die 1 m nicht auf.

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schleudermaxe  30.08.2021, 17:23
@AnglerAut

Musste er, denn am Rand standen Fahrzeuge, und wenn da einer die Tür aufmacht, ist der Radfahrer fällig, warum also auf Risiko fahren?

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schleudermaxe  30.08.2021, 18:24
@AnglerAut

Meine ist 1,20 m, und einen m darf er vom Rand (der Gefahr) wegbleiben, also 2,20 m.

3,50 m ist die Bahnbreite, also fährt der Radfahren eher links. Wo bitte habt ihr ein Problem? Sorgt dafür, dass die durchzogene Linie wegkommt und gut ist.

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RedPanther  30.08.2021, 18:05

Das Rechtsfahrgebot heißt allerdings auch wieder nicht, dass man ständig mit den Rädern am rechten Randstein entlang schrammen muss. Soweit ich weiß, gab's z.B. mal ein Urteil, dass es nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, wenn man genug Abstand von einer Reihe parkender Autos hält, um von plötzlich geöffneten Fahrertüren nicht gefährdet zu werden.

Außerdem beachten Leute gerne mal bei allem, was den Abstand zu einem Radfahrer betrifft, nur seine Räder. Dass ein Radfahrer etwa 60-80 cm breit ist und sinnvollerweise die Außenmaße zum Tragen kommen sollten, wird gerne mal missachtet.

Und schon wird aus "2 m vom Rand entfernt fahren" ein "1,5 m Abstand von der Reihe geparkter Autos gehalten" und damit etwas vollkommen legales.

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Olaf68  31.08.2021, 14:07

Also VOR dem durch das Hupen eingeleitetem Vorfall mit Brüllen und Blockieren hat der Radfahrer nichts falsch gemacht! Einen Meter Abstand von parkenden Autos ist das Mindestmaß (manche Türen sind noch breiter) und wenn die Fahrbahn nicht breit genug ist, um Regelkonform zu überholen, muß man halt hinterherfahren.

Der Zeitverlust ist fast immer sehr gering und zu vernachlässigen.

Da ist nix mit festhalten und Polizei rufen!

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AnglerAut  31.08.2021, 14:32
@Olaf68

Laut FS fuhr der Fahrradfahrer 2m weg von der Seite und das war der GRund, warum er nicht überholen konnte.

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ich hatte gestern die Situation, dass ein Fahrradfahrer permanent die ganze Straße eingenommen hat (locker 2m von parkenden Autos entfernt), es gab eine durchgezogene Linie und ich konnte nicht überholen - wäre er etwas weiter rechts gefahren, wäre es aber möglich gewesen (auch unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes).

Das einhalten des Sicherheitsabstandes hättest du so oder so nicht einhalten können und das Überholen wäre damit hinfällig.

Rechnen wir doch einfach mal nach

Fahrzeugbreite, nehmen wir ein kleines Fahrzeug 2,40m

Radfahrer Sicherheitsabstand zum sogenannten Doorig ca. 1m

Fahrbahn ca 3m bis zur Durchgezogenen Mittelline (Eine Richtung)

Von den 3m Fahrbahn Breite, minus den 1m Dooringabstand, bleiben 2m. Dein KFZ ist 2,40m

wie hättest du denn den Überholabstand 1,50m eingehalten, wenn du die durchgezogene Linie nicht überschreite darfst?

Die 1,50m sind nicht vom Lenkrad bis Radfahrer, sondern von rechten Außenspiegel bis Radfahrer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Neben dem bereits erwähnten Rechtsfahrgebot verstieß der Radfahrer gegen den Hauptgrundsatz der StVO:

"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Ich glaube allerdings nicht dass hier Dashcam Aufnahmen irgendetwas bewirken.

 Zudem solltest Du Dir vergegenwärtigen, dass nicht unwahrscheinlich ist dass Fahrradfahrer die sich so verhalten drogenabhängig und hoch gewaltbereit sein könnten. Ausgehend von dieser Überlegung solltest Du abwägen ob es wirklich sinnvoll ist die Konfrontation mit dem Radfahrer zu suchen.

Mpischi  30.08.2021, 19:59
Neben dem bereits erwähnten Rechtsfahrgebot verstieß der Radfahrer gegen den Hauptgrundsatz der StVO:

Nein tat der Radfahrer nicht. Im § 14 StVO heißt es: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Deswegen gibt es sogenannte Dooringzone von 1m.

Wie bitte hätte er den Überholen sollen ohne den Radfahrer zu gefährden? Ein Überholen auch mit 1,50m abstand wäre nicht möglich gewesen.

Eine Straße mit Gegenverkehr ist ca.6m breit, also die eigene Spur 3m

Da es eine Durchgezogene Linie gibt ist ein Überholen über die 3m nicht erlaubt.

3m-1m (Dooring) bleiben 2m übrig, bei einem Fiat Punto Breite ca.1,70m bleiben 30cm zum Überholen.

Und damit man KFZ-Fahrern keine Falsche Hoffnung macht, fährt man eben in der Mitte um eine Gefährdung auszuschließen.

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Teste es, ich fürchte, der Schuss trifft Dich.

Was kann der Radfahrer dafür, wenn die Verkehrsbehörde eine durchzogene Linie verfügt, damit die Autofahrer hinterherzockeln können?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung