Verkehrsbehinderung durch Radfahrerin, nun ich Schuld?
Folgende Situation:
Der Spanndauer Damm hier in Berlin ist eine große mehrspurige Straße. Schon alleine der gesunde Menschenverstand sagt einem doch eigentlich, dass Fahrradfahrer darauf nichts verloren haben. Rechts auf dem Gehweg ist klar sichtbar ein Streifen mit roten Pflastersteinen, auf dem dem vernünftige Radfahrer fahren...
Trotzdem fährt eine Radfahrerin auf ihrem Rennrad einfach mal so auf der Straße und weicht sogar noch auf die mittlere Spur aus, wenn rechts Autos parken. Ich hänge gefühlt einen Kilometer hinter ihr weil sie nicht mal, so wie es sich gehört ganz rechts fährt. Ich überlege mir noch zu hupen, entscheide mich dann aber dagegen.
Als ich dann schließlich neben ihm bin, kurble ich die Scheibe runter und weise sie ganz höflich von Frau zu Frau mit exakt den Worten: "Bitte den Radweg benutzen, danke" auf ihr Fehlverhalten hin.
Kurz darauf werde ich von der Polizei angehalten, die die Szene von hinten gesehen haben. Ich kriege eine Anzeige wegen Nörigung. Außerdem habe ich den Mindestabstand zur Radfahrerin nicht eingehalten. Nach kurzer Diskussion sagt der Polizist zwar, er beließe es bei einer Verwarnung besteht aber auf Folgendem:
- Radfahrer dürfen auf der Straße fahren, selbst wenn da ein Radweg ist.
- Nur bei einem "blauen Schild" müssen sie auf den Radweg und diese Schilder gäbe es selten.
- selbst bei einem "blauen Schild" darf ich mich nicht beschweren, wenn der Radfahrer trotzdem auf der Straße fährt. Es könnten ja Scherben auf dem Radweg liegen.
- Der Radfahrer muss auch nicht ganz rechts fahren. Er darf bis zu 1,50 "Sicherheitsabstand zu parkenden Autos halten.
Ich habe dann, weil ich keine Anzeige wollte so getan, als würde ich ihn verstehen, verstehe es aber nicht. Was soll ein "blaues Schild" sein? Seit wann darf ein Radfahrer auf einer Mehrspurigen Autostraße fahren für die er noch nicht einmal KfZ Steuern gezahlt hat. Was ist das für ein Vorbild für die Kinder? Warum ist mein höflicher Hinweis eine Nötigung?
4 Antworten
Na, dann gehört wohl jemand nochmal in die Fahrschule.
Es gibt benutzungspflichtige Radwege, die sind mit einem blauen Schild gekennzeichnet. Wenn Radwege nicht benutzungspflichtig sind, dann dürfen Radfahrer die "normale" Fahrbahn benutzen. Ist der Radweg tatsächlich nicht benutzbar wegen Scherben etc. , dürfen Radfahrer auch auf die Fahrbahn.
Und das mit dem Mindestabstand von 1,50m zu parkenden Autos ist wegen der Gefahr von öffnenden Tür auch absolut korrekt.
Auch Radverkehr ist Verkehr. Sie hat keinen Verkehr behindert.
Tja, da hat wohl jemand verpasst, dass Führerschein Straßenverkehrskunde ist und ein komplettes Kapitel ausgeblendet.
PS: "Seit wann darf ein Radfahrer auf einer Mehrspurigen Autostraße fahren für die er noch nicht einmal KfZ Steuern gezahlt hat."
Den Unterschied zwischen Steuern und Gebühren lernst Du vielleicht auch nochmal.
Ich rate zu einer Nachschulung in der Fahrschule oder dazu, den Führerschein abzugeben.
"Warum ist mein höflicher Hinweis eine Nötigung?"
Weil es kein Hinweis ist, sondern eine Frechheit.
Der Polizist hat komplett Recht, so ist das Gesetz. Mit den "blauen Schildern" ist ein Radweg-Schild gemeint. Verboten ist das Radfahren nur auf Straßen, die als Kraftfahrtstraße gekennzeichnet sind oder auf Autobahnen. Alle anderen Straßen sind erlaubt, egal, wie viele Spuren sie haben.
Seit wann darf ein Radfahrer auf einer Mehrspurigen Autostraße fahren für die er noch nicht einmal KfZ Steuern gezahlt hat.
Du bist dir also absolut sicher, dass diese Radfahrerin noch nie auch nur einen Cent für die Straße bezahlt hat. Das weißt du woher?
Wann darf ich mit dem Fahrrad auf der Straße fahren?
Radfahrer müssen in der Regel die Straße nutzen. Ist ein Radweg vorhanden, besteht eine Benutzungspflicht dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen (z. B. 237) angezeigt wird und dieser auch nutzbar ist. Auf der Straße gilt das Rechtsfahrgebot.
Quelle: Folgender Link ---> https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradfahren-auf-der-strasse/
Was soll ein "blaues Schild" sein?
Ach, herrje. Warst du in der Fahrschule?

Ich gehe mal davon aus, dass die Fragestellerin der Meinung ist, dass nur sie durch ihre KFZ-Steuer benützungsberechtigt wäre. Steuern hin, Gebühren her ;)
I know - deswegen hab ichs nochmal ergänzt, weil diese Annahme halt genauso falsch ist wie einen Radfahrer als "Verkehrsbehinderung" zu betiteln :D.
Manche haben den Führerschein echt im Lotto gewonnen, könnte man meinen.
Manche haben den Führerschein echt im Lotto gewonnen, könnte man meinen.
Du sagst es. Merkt man ja schon an der Frage mit dem blauen Schild :D
Deine Frage kann ich komplett verstehen, leider sieht das der Gesetzgeber anders. Leider ist es nicht zu ändern und ich hoffe, du kannst es hinter dich bringen und nach vorne blicken :D
"Deine Frage kann ich komplett verstehen, leider sieht das der Gesetzgeber anders."
Wenn Du diese Frage komplett verstehen kannst, solltest Du Deinen Führerschein auch wieder abgeben.
Was wird Euch eigentlich heutzutage in den Fahrschulen beigebracht?
"Du bist dir also absolut sicher, dass diese Radfahrerin noch nie auch nur einen Cent für die Straße bezahlt hat."
Selbst wenn nicht, spielt das keine Rolle. Straßen sind nicht GEBÜHRENpflichtig.