Verkehrsbehinderung durch Radfahrerin, nun ich Schuld?

4 Antworten

Na, dann gehört wohl jemand nochmal in die Fahrschule.

Es gibt benutzungspflichtige Radwege, die sind mit einem blauen Schild gekennzeichnet. Wenn Radwege nicht benutzungspflichtig sind, dann dürfen Radfahrer die "normale" Fahrbahn benutzen. Ist der Radweg tatsächlich nicht benutzbar wegen Scherben etc. , dürfen Radfahrer auch auf die Fahrbahn.

Und das mit dem Mindestabstand von 1,50m zu parkenden Autos ist wegen der Gefahr von öffnenden Tür auch absolut korrekt.

Auch Radverkehr ist Verkehr. Sie hat keinen Verkehr behindert.

Tja, da hat wohl jemand verpasst, dass Führerschein Straßenverkehrskunde ist und ein komplettes Kapitel ausgeblendet.

PS: "Seit wann darf ein Radfahrer auf einer Mehrspurigen Autostraße fahren für die er noch nicht einmal KfZ Steuern gezahlt hat."

Den Unterschied zwischen Steuern und Gebühren lernst Du vielleicht auch nochmal.
Ich rate zu einer Nachschulung in der Fahrschule oder dazu, den Führerschein abzugeben.

"Warum ist mein höflicher Hinweis eine Nötigung?"

Weil es kein Hinweis ist, sondern eine Frechheit.

Der Polizist hat komplett Recht, so ist das Gesetz. Mit den "blauen Schildern" ist ein Radweg-Schild gemeint. Verboten ist das Radfahren nur auf Straßen, die als Kraftfahrtstraße gekennzeichnet sind oder auf Autobahnen. Alle anderen Straßen sind erlaubt, egal, wie viele Spuren sie haben.

Seit wann darf ein Radfahrer auf einer Mehrspurigen Autostraße fahren für die er noch nicht einmal KfZ Steuern gezahlt hat.

Du bist dir also absolut sicher, dass diese Radfahrerin noch nie auch nur einen Cent für die Straße bezahlt hat. Das weißt du woher?

Wann darf ich mit dem Fahrrad auf der Straße fahren?
Radfahrer müssen in der Regel die Straße nutzen. Ist ein Radweg vorhanden, besteht eine Benutzungspflicht dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen (z. B. 237) angezeigt wird und dieser auch nutzbar ist. Auf der Straße gilt das Rechtsfahrgebot.

Quelle: Folgender Link ---> https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradfahren-auf-der-strasse/

Was soll ein "blaues Schild" sein?

Ach, herrje. Warst du in der Fahrschule?

Bild zum Beitrag

 - (Verkehr, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung)
Stellwerk  08.05.2023, 10:27

"Du bist dir also absolut sicher, dass diese Radfahrerin noch nie auch nur einen Cent für die Straße bezahlt hat."

Selbst wenn nicht, spielt das keine Rolle. Straßen sind nicht GEBÜHRENpflichtig.

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Jack98765  08.05.2023, 10:29
@Stellwerk

Ich gehe mal davon aus, dass die Fragestellerin der Meinung ist, dass nur sie durch ihre KFZ-Steuer benützungsberechtigt wäre. Steuern hin, Gebühren her ;)

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Stellwerk  08.05.2023, 10:30
@Jack98765

I know - deswegen hab ichs nochmal ergänzt, weil diese Annahme halt genauso falsch ist wie einen Radfahrer als "Verkehrsbehinderung" zu betiteln :D.

Manche haben den Führerschein echt im Lotto gewonnen, könnte man meinen.

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Jack98765  08.05.2023, 10:32
@Stellwerk
Manche haben den Führerschein echt im Lotto gewonnen, könnte man meinen.

Du sagst es. Merkt man ja schon an der Frage mit dem blauen Schild :D

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Deine Frage kann ich komplett verstehen, leider sieht das der Gesetzgeber anders. Leider ist es nicht zu ändern und ich hoffe, du kannst es hinter dich bringen und nach vorne blicken :D

Stellwerk  08.05.2023, 12:01

"Deine Frage kann ich komplett verstehen, leider sieht das der Gesetzgeber anders."

Wenn Du diese Frage komplett verstehen kannst, solltest Du Deinen Führerschein auch wieder abgeben.

Was wird Euch eigentlich heutzutage in den Fahrschulen beigebracht?

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