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Schlechte Noten in kleinen Scheinen (Jura)/Bewerbung?

Hallo zusammen,

ich studiere nun im dritten Semester Jura und habe die kleinen Scheine soweit bestanden und abgeschlossen.

Meine Noten bewegen sich aber allesamt an der unteren Grenze.
Ich fühle mich deswegen so schlecht, weil es wirklich nicht daran liegt, dass ich faul bin oder sonst etwas.
Ich reiße mich wirklich jeden Tag zusammen und lerne und bereite die Vorlesungen und AG immer schön vor und nach.
Dennoch waren meine Leistungen bisher nicht gut.

Ich habe nun auch ein Bewerbungsgespräch bei einer Anwältin als "rechte Hand".
Sie möchte, dass ich zum Gespräch meine Leistungsübersicht bzgl. der kleinen Scheine mitbringe.
Ich schäme mich so dafür, weil die Noten in gewisser Weise einfach nicht meinem Fleiß und Aufwand entsprechen und ich Angst habe, dass ich wegen meiner Noten verurteilt werde.

Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin ein richtiger Taugenichts.
Mein Abi habe ich damals auch mit gerade mal 2.5 abgeschlossen und ich weiß einfach nicht, ob ich überhaupt auf irgendeine Weise in irgendeiner Hinsicht talentiert bin.
Das hört sich gerade sehr dramatisch an, aber das Studium lässt mich nochmal umso mehr an mir zweifeln, obwohl es mir eigentlich so viel Spaß macht.

Hat jemand Erfahrungen mit schlechten Noten in den kleinen Scheinen?
Bedeuten schlechte Noten in den kleinen Übungen, dass meine Noten in den großen Scheinen auch schon "festgesetzt" sind?
Oder hat sich jemand von euch in den großen Scheinen nochmal verbessert?

Danke für eure Antworten

Studium, Noten, Jura, Jurastudium

Frage an Juristen, wie ist hier das Verhältnis?

Ich schreibe eine Hausarbeit, StrafR I, es geht um das Tätowieren Minderjähriger. Eine 14-Jährige lässt sich, von einer qualifizierten Fachkraft, gegen den Willen der Eltern tätowieren. Nach § 228 StGB wäre sowas ja eigentlich möglich, weil die Minderjährige es ja wollte, aber muss man trotzdem sagen, dass es eine Körperverletzung ist, weil man mit 14 noch nicht alle Folgen überdenken kann etc., oder ist die Tätowierung gerechtfertigt gem. § 228 StGB?

Ich würde sagen, die Einsichtsfähigkeit lag nicht vor, da man mit 14 noch nicht weiss, welche Folgen das hat und, dass es vielleicht eher eine "Affekthandlung" war, weil es ihr am nächsten Tag gar nicht mehr gefällt?

Sachverhalt:

Die 23-jährige Lydia (L) eröffnete bereits mit 21 Jahren ihr eigenes Tattoostudio. In nur zwei Jahren hat sie sich einen Ruf als talentierte und sorgfältig arbeitende Tätowiererin in der Szene erarbeitet. Das hat auch die 14-jährige Samira (S) mitbekommen, die es kaum erwarten kann, sich endlich ihr erstes Tattoo stechen zu lassen. Als Motiv hat sie sich einen Mantarochen ausgesucht, den sie sich auf den Rücken stechen lassen will. Seit sie die Tiere beim Tauchen im Jahr zuvor gesehen hat, fühlt sie sich ihnen besonders verbunden. Weil sich ihre Eltern strikt gegen eine solche „Verunstaltung des Körpers“ aussprechen, Samira das Tattoo aber unbedingt haben will, macht sie kurzerhand heimlich einen Termin bei L aus. Vorher hat sich S auch bereits über den Vorgang des Tätowierens informiert, bei dem die Tattoo-Farbe mit speziellen Nadeln bis zu zwei Millimeter tief unter die obere Hautschicht eingestochen wird, was schmerzhaft sein kann und im Nachgang die Haut zum Anschwellen bringen und sich wie kleine Entzündungen verhalten kann. Bei dem Termin wird S von L insbesondere darüber ordnungsgemäß aufgeklärt. Neben dem Ablauf und den Folgen informiert L die S auch über die Kosten und den hohen Aufwand einer möglichen Entfernung des Tattoos. S lässt sich das Tattoo stechen und geht im Anschluss glücklich aus dem Studio.

Als Lydia am nächsten Tag zum Tattoostudio geht, trifft sie vor dem Studio die wutentbrannten Eltern mit ihrer Tochter S an. Der Vater wirft L vor: „Dass Sie sich nicht schämen! Ein so junges Mädchen zu tätowieren, verstößt doch gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“ Auch bei S selbst ist die Begeisterung verflogen, da ihre Freunde von dem Tattoo nicht so begeistert waren, wie sie gehofft hatte. Bevor die Eltern ihre Ankündigung, die Polizei zu rufen, in die Tat umsetzen können, kommen mehrere Polizeibeamt*innen und nehmen L wegen der Geschehnisse vom Vortag fest.

Tattoo, Jura, Rechtswissenschaft

Wer bezahlt Hotel wenn der Buchende weg ist?

Hallo, folgende Frage: In einem Hotel bucht ein Hauptgast ein Zimmer für sich selbst und einen weiteren Gast, der jedoch nicht namentlich in der Buchung erwähnt wird. Beim Check-In gibt der Hauptgast seine Kreditkarte an, das Zimmer soll jedoch erst beim Auschecken bezahlt werden. 

Nun geht der Hauptgast aus irgendwelchen Gründen schon vorher und kommt auch nicht wieder.

Wer bezahlt dann wenn der Hauptgast nicht mehr da ist?

Ist der Nebengast dazu verpflichtet, dann beim Auschecken das zu Geld bezahlen obwohl er gar nicht der Buchende bzw. der Hauptgast ist?

Oder muss das Hotel die Kreditkarte belasten bzw. eine Rechnung an den Hauptgast senden?

Ich weiß, dass diese Situation eher ungewöhnlich oder selten ist. Ich hatte jedoch neulich die Situation, und das Hotel hat behauptet, sie können zwar die Kreditkarte des Hauptgastes einsehen, aber um sie belasten zu können, müsste sie erneut vorlegen. Das ergibt ja keinen Sinn, wozu gibt man dann überhaupt die Kreditkarte beim Check-In an wenn das Hotel sie angeblich im Notfall nicht belasten kann? Ich „musste“ dann das Hotelzimmer bezahlen, obwohl ich gar nicht der Hauptgast war und auch gar nicht die Buchung vorgenommen habe. Am Ende blieb ich dann auf den Kosten sitzen. Der Hauptgast war kein Freund o.Ä. der mir das Geld einfach zurückgegeben hätte. Für das nächste Mal würde ich gerne wissen, wie hier die Rechtsgrundlage aussieht. Oder ich schleiche mich einfach aus dem Hotel und sie können dann selber zusehen, wie sie an das Geld kommen. Das werde ich vermutlich tun, weil ich ja nichts mit der Buchung zu tun habe.

Allerdings muss es hier ja eine klare juristische Situation geben, oder?

Vielen Dank

Kreditkarte, Hotel, Bezahlung, Recht, Vertrag, hotelbuchung, Jura, Rezeption, Reisen und Urlaub

Wann muss man die zusätzlich anfallenden Kosten der Fahrschule vollständig übernehmen?

Hallo,

ich bin mitten in einer Auseinandersetzung mit meiner Fahrschule. Ich sollte an einem Montag eine Theorieprüfung beim TÜV abschließen, wurde aber am Sonntag krank und lag mit Fieber und Kopfschmerzen im Bett. Deshalb sagte ich am Sonntag ab. Am nächsten Tag schrieb mir meine Fahrschule um 16 Uhr, dass ich ein Attest vorlegen müsste, weil ich sonst die vollständigen Gebühren zahlen muss. Mein Arzt hatte dort aber schon zu, also kann ich keines erlangen.

Ich kann diese ganze Situation nicht nachvollziehen. Die Fahrschule hat mir im vornehinein nicht mitgeteilt, dass ich bei einem Krankheitsfall überhaupt ein Attest vorlegen muss. Das einzige, dass sie erwähnten, war dass man spätestens 10 Tage vorher absagen kann, was im Krankheitsfall logischerweise nicht geht.

Ich kann verstehen, dass ich jetzt die Gebühren für den TÜV, die sich auf rund 20€ behäufen, übernehmen muss. Aber bin ich dazu verpflichtet, 150€ an meine Fahrschule zu zahlen, die nichts weiter gemacht hat, als mich beim TÜV einzuschreiben und mich nicht einmal rechtzeitig informiert hat?

Weiß jemand, ob es rechtlich festgehalten ist, dass Privatunternehmen ein Individuum über mögliche zusätzliche Kostenfaktoren aufklären müssen? Vor allem bei Fahrschulen? Die legen den Beitrag ja sowieso für die theoretische Prüfung individuell fest.

Danke in Voraus:)

Recht, Führerschein, Kosten, Vertrag, Jura

Muss ich die Katzen wieder hergeben?

Hallo,

Mein Freund und ich hab vor ca. einem Monat zwei Katzen bei uns aufgenommen. Diese wurden von einem Mann abgegeben mit der Begründung, dass er mit ihnen überfordert ist.

Jetzt nach einem Monat meldet sich die anscheinend ex Freundin und möchte diese Katzen wieder haben. Sie erklärte mir, dass sie und ihr Ex Freund wohl eigentlich ausgemacht haben, dass die zwei Katzen solange bei ihm bleiben bis sie sie wieder zu sich nehmen kann. Der Ex Freund hat sie also anscheinend ohne ihres Wissens an uns abgegeben.

Nun ist es aber so, dass ich die beiden echt ungern wieder hergeben möchte. Zum einen haben wir die beiden kastriert, tätowiert und gechipt, dass sie auf uns registriert sind.

Zum anderen sind die beiden uns natürlich auch ans Herz gewachsen. Die zwei Katzen hatten außerdem sehr Schwierigkeiten sich einzuleben und uns zu vertrauen. Es wirkte fast so als wollen sie sich gar nicht an die neue Umgebung und Menschen gewöhnen, da sie eh bald wieder weg sind.

Bedeutet ich hab auch kein gutes Gefühl dabei!

Als ich genau diese Dinge versuchte zu erklären, warf sie mir Diebstahl vor und drohte zu Polizei zu gehen.

Meine Frage ist nun...

Wie sieht das ganze rechtlich aus? Ist es Diebstahl auch wenn wir nichts davon wussten?

Muss ich die beiden hergeben?

Ich denke zu Polizei wird das ganze so oder so führen, wüsste nur gerne wie unsere Chance stehen und ob sich eine Beratung vom Anwalt lohnen würde?

Freu mich auf Antworten.

Haustiere, Katze, Recht, Diebstahl, Jura, Kauf, Rechtslage

Wie ticken Menschen aus dem Milieu bzw. die in kriminellen Machenschaften verwickelt sind Dealer usw. ,sind das angenehme Menschen oder haben die einen schaden?

kann man mit Ihnen auch ganz normale dinge unternehmen, muss man härte zeigen oder Psychische stärke, inwiefern als Mann muss man da seinen Mann stehen können? also ich kenne storys von Organisierten Verbrechern, z.B. irgendsoein Freund von meinen Freunden führte lange eine Gang und bekamm gegenwind von einer anderen Gang die immer zunehmend einfluss auf die Stadt ausübte, überall waren sie immer präsenter in der Unterwelt und wollten nicht mehr das andere Gangs was bestimmen und gaben den Befehl Ihre Kutten fallen lassen sollen, der Anführer also der kumpel meiner Freunde wollte auf diese vorwarnung nicht hören, daraufhin hat man ihn zur Zielscheibe gemacht und ihn in einem Shisha Cafe der dort mit seinen Freunden abhing entdeckt, ein zwei der Mitglieder der neuen Gang forderten ihn nach drausen zu kommen um mit ihm zu reden, darauf wollte er nicht hören und dann ist die neue Gang maskiert mit vielen Männern darein gestürmt und haben den Laden auf den Kopf gestellt und diesen Anführer dort vor Ort hingerichtet mit Messerstichen und sind geflüchtet, die die das gemacht haben hatten auch kein Problem damit in den Knast zu wandern anscheinend weil 8 Mitglieder wurden später ermittelt und Festgenommen und dann gab es mehrere Gerichtsverhandlungen weil die alle geschwiegen hatten und dann wurden einfach Strafen verteilt glaube ich wegen Zeugenaussagen einfach blind gab es dann für denn einen 8 Jahre haft für den anderen 3 Jahre haft usw., wer es wirklich gewesen war weiß man nicht aber darum gehts mir nicht, ich wollte nur wissen wozu das ganze und wie geht man mit solchen Leuten um, geht es da noch um Ehre? man begegnet sie auf der Arbeit oder sonst wo weil die eben schon viele sind und auch vieles durchleuchten, die können hacken und was weiß ich so ich kannte einen Mitglied von denen mit dem war ich auf der selben schule und wir waren freunde und war auch bei ihm Zu Hause, der konnte hacken und weiß der guckuck was am PC wo der grad mal 19 war... etwas anderes ich hatte eine Freundin die ich liebte sie hat aber den falschen weg gewählt, und wollte mich nur in irgendwelche fallen locken möglicherweise, dieses wunderschöne Mädchen kiffte damals und hatte glaube ich auch kontakt zu einigen dieser "neuen" Gang sag ich mal, und obwohl ich unbedingt wollte das sie mit dem kiffen aufhörte fing sie immer aus dem nichts an zu erzählen das Sie einen Dealer schon länger in ihrer Gegend kenne wodurch ihm sie Cannabis umsonst kriege, Sie gehe zu ihm dann nach Haus und chillt bei dem auf "kumpel" basis aber eigentlich würde Sie ihn ja hassen aber sie schaut das man sich versteht dann kriegt sie was umsonst, ich war einfach baff und viele andere kuriose Storys erzählte sie mir, sie flüchtete einfach nach Berlin 300km entfernt, nur weil angeblich ihr Vater Drogen bei ihr fand, pennte dort spontan bei nem "Taxifahrer", sie war einfach toxisch zu mir, naja zurück zu meiner Frage, haben die alle einen schaden, ernsthaft wozu das ganze und wie geht man damit um?

Psychologie, Gesellschaft, Jura

Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium

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