Gefährliche Körperverletzung: wann kommt § 28 StGB zum Einsatz?

1 Antwort

Körperverletzung im Amt. Jemand hilft mit, aber er ist kein Beamter —-> 28 I, da ihm je etwas zum grunddelikt fehlt.

bandendiebstahl. Einer der Beteiligten ist zum ersten Mal dabei und nicht Teil der Bande. Dann können nur die anderen wegen bandendiebstahl verurteilt werden —-> 28 II, da dem einen hier ein Merkmal fehlt.

Luisa343 
Fragesteller
 24.03.2022, 12:34

Vielen Dank. Wenn A den B anstiftet, C zusammenzuschlagen, dann kommt § 28 StGB nicht zur Geltung, ja?

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Hackebeil96  24.03.2022, 16:56
@Luisa343

Kommt auf die Tat an. Bei einer normalen Körperverletzung habe ich keine besonderen persönlichen Merkmal, wohl aber bei dem genannten Beispiel der Körperverletzung im Amt. Es handelt sich um ein echtes Sonderdelikt. Weitere Beispiele sind die Vermögensbetreuungspflicht, subjektive Mordmerkmale, Gewerbsmäßigkeit etc.

§ 28 I StGB stellt im Prinzip klar, dass es unschädlich ist, wenn bei echten Sonderdelikten das besondere persönliche Merkmal beim Teilnehmer fehlt. Demnach macht sich eben auch der Nicht-Amtsträger (sog. Extraneues) wegen Anstiftung zur Körperverletzung im Amt und nicht nur wegen Anstiftung zur Körperverletzung strafbar.

Geht es hingegen nur um unechte Sonderdelikte, gilt § 28 II StGB. Die Vorschrift durchbricht die Akzessorietät für strafschärfende Merkmale, zB die Gewerbsmäßigkeit oder nach ganz h. L. den subjektiven Mordmerkmalen.

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