Kann ich als Beamter in NRW noch Elternzeit nehmen wenn das Kind über 3 ist?

3 Antworten

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Ja, du kannst noch Elternzeit nehmen, wenn dein Anspruch auf drei Jahre Elternzeit für dieses Kind noch nicht aufgebraucht ist.

Elternzeit kann nach §16 Abs. 1 Nr. 2 iVm §15 Abs. 2 Satz 2 BEEG auch bis zum vollendeten achten Lebensjahr genommen werden und zwar maximal einen Anteil von 24 Monaten.

Die Frist für die Beantragung beträgt dabei 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 BEEG.

Zu beachten: in der Regel kann die Elternzeit nur auf drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden, wenn es mehr Abschnitte werden, bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers.

Und:  Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. (§ 16 Abs. 1 Satz 7).

Brieftasche1982 
Fragesteller
 31.03.2022, 21:37

Wow, danke! Dein letzter Absatz gilt aber ausdrücklich nur für den 3. Abschnitt und nicht für den 2.? Ich war bislang nur ein Jahr am Stück in Elternzeit.

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Elternzeit gibt's grundsätzlich nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes.

Aber evtl. gibt es in NRW auch Anspruch auf die familienpolitische Teilzeit.

Elli113  31.03.2022, 09:24
Elternzeit gibt's grundsätzlich nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes.

Nein. Elternzeit kann nach §16 Abs. 1 Satz 2 iVm §15 Abs. 2 Satz 2 BEEG auch bis zum vollendeten achten Lebensjahr genommen werden und zwar maximal 24 Monate, wenn nicht schon zuvor der Anspruch auf die drei Jahre Elternzeit aufgebraucht wurde.

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soweit ich weiß muss man die Anzahl Jahre die man nehmen möchte beim ersten Antrag einreichen

Elli113  31.03.2022, 09:31

Nein, das gilt nur für die Elternzeit bis zum vollendeten dritten Geburtstag. Da muss man beim Antrag gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

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