Elternzeit für Väter als Lehrer: Kann der Wunsch abgelehnt werden?
Ich bin Lehrer in Hessen und werde bald Papa. Daher beschäftige ich mich aktuell mit dem Thema Elternzeit. Gerne würde ich in diesem Jahr 1 Monat in Elternzeit gehen, so dass Mama und Papa gemeinsam zuhause sind. Meine Schule ist über den Zeitraum jedoch nicht begeistert, da dann bereits ein Kollege in Elternzeit gehen möchte und aufgrund dessen Personalmangel herrschen würde. Der Wunsch ist nun, dass sich die beiden Väter so einigen, dass sie nacheinander, also nicht gleichzeitig, in Elternzeit gehen. Dies ist für uns aber nur schwer möglich bzw. aus privaten Gründen nicht sinnvoll.
Meine Frage: Kann mein Antrag aus den genannten Gründen abgelehnt werden? Wie verhält sich dies bei Lehrern in Hessen? Welche Rechte gibt es diesbezüglich? Online finde ich leider viele widersprüchliche Aussagen, die sich zT. nicht speziell auf Beamte bzw. Lehrer beziehen.
Danke im Voraus!
5 Antworten
Hallo,
die Stelle, die das Elterngeld zahlt, hat auch die Verpflichtung zu allen rechtlichen Fragen zur Elternzeit zu beraten.
https://www.elternzeit.de/elterngeld/elterngeldstelle/
Gruß
RHW
egal ob Beamter (zumindest in Hessen) oder Angestellter - du hast Anspruch auf Elternzeit! Mir ist keine Regelung bekannt, dass der Dienstherr den Zeitpunkt beeinflussen könnte
Du bist vermutlich Landesbeamter. Da gibt es in jedem Bundesland bestimmte Vorschriften. Tatsächlich ist das etwas anders als bei anderen Bediensteten.
Ich glaube da bist du hier nicht gut aufgehoben weil das Fachfragen sind.
Ich würde dir eher eine dementsprechende Behörde empfehlen.
Rat der Stadt zum Beispiel.
Gerne würde ich in diesem Jahr 1 Monat in Elternzeit gehen,
Das kann der Arbeitgeber ablehnen. Die mindeszeit beträgt 2 Monate.
Ich nehme auch einen 2. Monat, der kommt jedoch später. Es geht hier lediglich um den Zeitpunkt des 1. Monats.
Das ist nicht richtig! Vor allem müssen die 2 Monate auch nicht am Stück genommen werden