Ist eine nachträgliche Preiserhöhung zulässig?
Ich habe mir ein Motorad bestellt für 975€ und auf der Rechnung steht nun 1075€. Ist das erlaubt?
Als ich da angerufen habe, wurde mir gesagt, dass die Preise letzte Woche vom Hersteller erhöht wurden.
Sowas stand im AGB : "Es gelten die vereinbarten Preise, es sei denn, dass sich wesentliche Kostenbestandteile, z. B. Löhne, Rohstoff- und Materialpreise, Frachttarife und Energiekosten bis zur Lieferung ändern. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, und zwar um maximal 20%."
ALso ist das zulässig
7 Antworten
- Die Klausel ist in den AGB grundsätzlich unwirksam.
Verlangt ein Unternehmer nach einem bereits erfolgten Vertragsschluss plötzlich ein höheres Entgelt, ist dies ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages mit höherer Vergütung oder auf Aufhebung des alten Vertrages (Urteil des Amtsgerichts München vom 23.03.2017, Az.: 274 C 26632/16).
Man kann das nur einvernehmlich vereinbaren (z. B. durch Änderungsvertrag) - nur in den AGB stehend reicht grundsätzlich nicht.
Ausnahme
Nach der Rechtsprechung ist eine formularmäßige Preisanpassungsklausel (AGB) nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Die Preiserhöhung darf nach der Rechtsprechung nicht mehr als 5 Prozent des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises betragen.
Bei Preisanpassungen von 5 Prozent und mehr steht dem Kunden das Recht zu, vom gesamten Kaufvertrag kostenlos zurückzutreten. Hier ist eine Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der Preiserhöhung zu beachten.
Was steht im Kaufvertrag? Das zählt. AGB ist nicht wichtig
Nächstes mal AGB lesen.
Ja, ist zulässig, steht ja so in den AGB!
Dann ist das leider zulässig.