Privater Autoverkauf ist nicht zustande gekommen, Entschädigung für „Käufer“?


28.10.2020, 07:04

Hallo zusammen,

es hat sich was neues ergeben.

Der Käufer hat mir nun geantwortet, dass ich der Forderung nachgehen soll, da er sonst rechtliche Schritte einleiten wird. Er behauptet, dass ein Kaufvertrag besteht. Falls ich seiner Forderung nicht nachkäme, werde sich die Forderung um 1.600,00 € erhöhen, da er den Wagen teurer weiterverkaufen wollte und dies sein Gewinn gewesen wäre. Er könne wohl auch nachweisen, dass er einen Käufer für den Wagen gehabt hätte. Den Stundenlohn berechnet er dabei komischerweise jedoch nicht mehr.

Er behauptet, dass nach wie vor ein Kaufvertrag über den ursprünglichen per WhatsApp vereinbarten Preis besteht. Diesen hatte er jedoch vor Ort zweimal versucht zu drücken. Davon ist natürlich keine Rede. Auf den zweiten Preis ließ ich mich auch ein, aber dieser wurde nochmals gedrückt aufgrund des nicht vorhandenen Fahrzeugscheins Teil II. In seiner Nachricht ist nun auch die Rede von einem "gewerblichen Ankauf".

Fakt ist nun mal, dass wir den Kaufvertrag bei mir vor Ort zusammen zerrissen haben. Kann dann überhaupt noch ein Kaufvertrag bestehen?

7 Antworten

Es gibt zwar Entschädigungsfälle bei einem Gebrauchtwagenkauf -oder Verkauf aber doch nicht in so einem Fall. Wenn ich zu jemanden Anreise um ein Fahrzeugkauf zu tätigen, muss ich auch damit rechnen das der Verkauf aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommt. Die Anreise erfolgt auf eigene Gefahr und wie schon geschrieben wurde auch auf eigenes Risiko. Ich hätte zumindest bis dato nichts Gegenteiliges gehört oder gelesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
peterobm  22.10.2020, 20:37
zu dem per WhatsApp vereinbarten Preis zu kaufen.

das ist der Kaufvertrag, der nur noch schriftlich fixiert werden sollte

wir uns somit nicht einig wurden

Einigung war bereits vorhanden

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Karsten243646 
Fragesteller
 22.10.2020, 20:39
@peterobm

Bedeutet? Der schriftliche Kaufvertrag wurde ja anschließend im beidseitigen Einverständnis aufgelöst.

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peterobm  22.10.2020, 20:41
@Karsten243646

hatte ich dir in meinem Kommentar mitgeteilt

dass kein Anspruch besteht - dem würd ich was Husten

der wird niemals einen Anwalt beauftragen

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AlterHaudegen75  22.10.2020, 20:56
@peterobm

In dem der vermeintliche Käufer jedoch weniger zahlen wollte als vereinbart wurde hat er sich als erstes schon nicht an die Eingung gehalten. Damit war die zuvor getroffene Einigung meines Erachtens Nichtig. Wenn der Käufer auf die Einhaltung bestanden hätte, also das dieses Fahrzeug auch wirklich Verkauft wird, hätte er sich eben so an die vorher vereinbarte Einigung bezüglich des Kaufpreises halten müssen. Das eine ohne dem anderen geht nicht.

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Karsten243646 
Fragesteller
 23.10.2020, 09:05

Danke für diese Antwort. Es geht mir aber auch um die Tatsache, dass es ja so gesehen meine Schuld ist, dass der Verkauf nicht zustande kam, weil ich dummerweise den Fahrzeugbrief nicht zur Hand hatte. Kann auch aufgrund dessen nichts gefordert werden?

Aber wie bereits erwähnt, nach erneuter Verhandlung (wodurch der erste Kaufvertrag bei Whatsapp wieder nichtig gewesen sein müsste) wurde auch der zweite schriftliche Vertrag im beidseitigen Einverständnis zerrissen. Somit dürfte ja kein Kaufvertrag entstanden bzw. aktuell noch gültig sein.

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dem hätte ich was anderes erzählt. ihr seid euch nicht zu deinem Preis einig geworden. was soll ihm da zustehen?? eigenes Risiko.

um den Brief zu bekommen, must zunächst den Auslösen; heist - Zahlung des Restkredits

ihn in irgendeiner Weise für seinen doch sehr großen Aufwand zu entschädigen

schenk ihm ne Flasche Wein; reicht völlig

ääääh Kaufvertrag, was soll da noch gehandelt werden, der ist zu erfüllen; beidseitige Auflösung, jetzt leider nicht mehr

Er reiste extra mit dem Zug an um den Wagen zu dem per WhatsApp vereinbarten Preis zu kaufen.
Jedenfalls kam noch hinzu, dass er sowieso weniger als den vorher vereinbarten Preis zahlen wollte und wir uns somit nicht einig wurden.

Steht ihm überhaupt eine Entschädigung zu

Nein ..... schlicht und ergreifend - kein Anspruch - denn Du hättest ihm den Wagen ja verkauft, wenn er den vorher bekannten und auch akzeptierten Kaufpreis bezahlt hätte.

Dem Typen würde ich nicht einen Cent bezahlen.

Nein es steht ihn nichts zu da er auf eigene Kosten zu dir gefahren ist. Und das mit dem Stundenlohn ist eine absolute Frechheit.

Ich würde ihm deswegen alleine schon garnichts zahlen.

Er hat rechtlichen Anspruch auf:

gar nichts