Als Polizist ausgeben?
hallo, ein paar Freunde von mir haben einen telefonstreich gemacht und sich als Polizei ausgegeben. Der Mann ist daurafhin zusammen gebrochen und konnte die ganze Zeit nicht schlafen. Gestern hat sich die Polizei bei denen gemeldet und die frage ist jetzt, für was sie angezeigt werden können?
War der Telefonanruf kausal für den Zusammenbruch oder war der nur zeitlich zufällig danach? Was haben sie denn als Polizei konkret am Telefon gesagt?
Ja der Anruf war dafür zuständig. Es wurde gesagt das die Polizei am Telefon ist und diese gleich das Haus des Mannes stürmen wird.
1 Antwort
Strafgesetzbuch (StGB) § 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zusatz: Da der Mann zusammengebrochen ist, könnte/kann nach eine Körperverletzung vorliegen.