Mit welcher begründung meldet es die Polizei weiter?

3 Antworten

Ich bezweifele, dass das Gesundheitsamt damit etwas zu tun hat. Die Polizei meldet Straftaten an die Staatsanwaltschaft.

Im genannten Fall (Knochenbrüche) könnte es sich um den Verdacht auf Schwere Körperverletzung handeln, da Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden können. Nämlich weil die betroffene Person möglicherweise die Hand hinterher nicht mehr so einsetzen kann wie vorher und dadurch Nachteile hat, die nicht verheilen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

Damit wäre das ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt.

Damit man beim nächsten Mal weiss, dass es nicht das erste Mal ist.

Da du in psychatrischer Behandlung warst/bist, schon einmal eingewiesen wurdest, wird der sozialpsychatrische Dienst um eine Untersuchung gebeten.