Darf man gebrauchte CPU-Kühler umtauschen?
Sagen wir, ich bestelle einen CPU-Kühler, beispielsweise Galaxus, darf ich den CPU-Kühler nach Nutzung (auch Wärmeleitpaste) wieder umtauschen, wenn ich beispielsweise keine Verbessserungen merke?
8 Antworten
Nun,.
du hast ein sog. Widerrufs-Recht. Kommt aber auch auf den Händler an.
Bei "Amazonne" schickst es einfach zurück. Begründung: "Erreicht nicht die versprochene Kühlleistung."
Das wird dann zur B-Ware, und ich freue mich, dass ich solch einen Kühler preisgünstig bekomme.
Das wird ein Win-Win-Deal!!
Und der Elon kann es sich leisten..
Hansi

Laut deutschen Gesetze, muss dir ein Online Händler eine Frist von 14 Tagen einräumen um, was auch immer, zu "testen".
Bist du innerhalb dieser Zeitspanne nicht zufrieden, .. kannst du den in deinem Fall, CPU Kühler reklamieren, und zurück schicken.
naja wenn er keine Schäden/Gebrauchsspuren aufweist nachdem du ihm abmontierst und reinigst dann ja
*Innerhalb der Widerrufsfrist
Solange nicht versprochen wurde das der CPU kühler eine Verbesserung bringt hast du gar kein Recht den umzutauschen.
Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht. Wenn dir der Verkäuder das freiwillig einräumt, kannst du es machen.
Bei einem Widerruf widerruft man den Kauf und bekommt sein Geld zurück. Was soll das mit einem Umtausch zu tun haben?
Wo genau ist jetzt die Spitzfindigkeit auf die du hinaus willst?
Es ist keine Spitzfindigkeit, den Unterschied zwischen einem Widerruf und einem Umtausch zu erkennen. Das sind 2 völlig verschiedene Dinge.
Spitzfindigkeit ist an sich doch auch gar nichts Schlechtes. Gut wäre allerdings, wenn man gleichzeitig spitzfindig genug ist, zu erkennen, was der Fragende vielleicht noch gemeint haben oder wollen könnte, und das dann auch aufgreift, und nicht nur lakonisch zu sagen "Umtauschrecht gibt es nicht"^^
Ich habe doch geschrieben, dass der Verkäufer freiwillig einem Umtausch zustimmen kann.
Wenn der Fragende wissen möchte, ob er "darf", wird er höchstwahrscheinlich nicht auf die Zustimmung des Verkäufers angewiesen sein wollen, denn in diesem Fall bräuchte der Fragende hier noch nicht mal zu fragen – möglicherweise wäre aber dann ein Widerruf im Interesse des Fragenden, nicht wahr?
Er möchte anscheinend einen anderen Kühler ausprobieren.
Und ja, bei einem Umtausch ist er auf die Zustimmung des Verkäufers angewiesen.
Klar, wenn er unbedingt vom selben Verkäufer an einen anderen Kühler kommen möchte, wird er da auf möglicherweise auf Grenzen stoßen, die man zumindest nicht unmittelbar überwinden kann. Damit bin ich vollkommen einverstanden.
Das ist schön, dann haben wir beide ja die gleiche Meinung :-)
Das gilt auch nur für online Käufe, hat er es im Laden gekauft ist da nichts mit Widerruf.
Es gibt aber ein Recht auf Widerruf.
Siehe:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117
Der Kern Punkt ist: einen Grund für Ihren Widerruf müssen Sie nicht angeben