Ist die Polizei verpflichtet, Berichte herauszugeben?
Ich habe gehört, die Polizei wäre verpflichetet, Berichte auf Anfrage hinauszugeben.
Stimmt das?
1 Antwort
Das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG ) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht).
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html
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Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der wichtigsten Grundrechte in der Wissensgesellschaft. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
https://fragdenstaat.de/
Ich glaube zu erinnern, dass Niedersachsen eine Ausnahme ist.
Moin.
Dein Hinweis ist richtig und verständlich.
Laufende Verfahren sind das eine. Zum anderen werden Berichte auch gern hochgradig geschwärzt herausgegeben. Also nicht nur Namen unkenntlich gemacht. Aber das Informationsfreiheitsgesetz ist dennoch ein signifikanter Fortschritt hin, zu einer modernen, offen transparenten demokratischen Gesellschaft.
Meiner Meinung nach :)
Sonst gäbe es den Eindruck von Parallelwelten :)
Sonst gäbe es den Eindruck von Parallelwelten :)
Die verhindert auch das Informationfreiheitsgesetz nicht.
Wenn sie bekannt sind, sind sie nicht mehr parallel, sondern Teil des Ganzen.
Aber ich verstehe, was du meinst. Sie sind nicht verhinderbar und zum Teil ja auch nützlich; also, im Sinne eines Gemeinwohls.
Wenn sie bekannt sind, sind sie nicht mehr parallel
Tja, wenn sie denn alle bekannt wären.
Das hört sich alles recht plausibel an. Allerdings wird die Polizei keine Informationen zu laufenden Verfahren machen, je nach Stand der Ermittlungen auch nicht an Betroffene. Bei anderen Vorfällen werden auch keine Namen bekannt geben.