Vom Lehrer durchsucht werden?
Moin,
es gibt zum Thema häufig unterschiedliche Meinungen, aber darf von einem Lehrer ein Schüler bzw. seine Tasche durchsucht werden?
Meines Wissens nach nicht bzw. nur mit Einwilligung. Ich würde aber gerne wissen wie es wirklich ist. (in Sachsen)
Hintergrund: Die Lehrer wollen verhindern, dass Schüler Alkohol mit auf Klassenfahrt nehmen.
6 Antworten
Nur mit Einwilligung. Willigst du nicht ein, bleibst du zuhause.
Nein, dürfen sie nicht. Aber du kannst dagegen nicht so viel machen...
Naja also wenn die nach Alkohol suchen dann müssten sie das am besten machen denn kein schüler würde es zugeben das er welches dabei hat hahahahahahhaah und betrunke kinder auf Klassenfahrt wollen die lehrer ganz bestimmt nicht HAHAH
Der Lehrer darf nicht die Taschen von Schülern durchsuchen, weil die Schule kein rechtsfreier Raum ist. Falls Verdacht einer Straftat dürfte nur die Polizei durchsuchen
Mit Einwilligung des Schülers, bei Minderjährigen im Regelfall auch mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Ansonsten ist das eine Einzelfallabwägung. Bei einem begründeten Verdacht und der Notwenigkeit zur Durchsetzung der Schulordnung kann es im Einzelfall zulässig sein. Die Hürden für eine Durchsuchung von Rucksäcken und Koffern dürften im Regelfall geringer sein als für eine echte körperliche Durchsuchung. Wäre aber wie gesagt anhand einer konkreten Situation und im Hinblick auf Schulgesetz des Bundeslandes, Verordnungen des Bundeslandes, Erlasse und Richtlinien der zuständigen Schulaufsichtsbehörde, der Schulordnung und etwaiger konkreter Regeln hinsichtlich dieser konkreten Klassenfahrt zu prüfen.
Nein! Ein Lehrer ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt das Eigentum der Schüler zu durchsuchen (sei es nun Tasche oder Jacke) oder Gegenstände zu konfiszieren. Selbst wenn der Verdacht besteht das ein Schüler illegale Gegenstände mit sich führt beispielsweise Drogen oder Waffen oder auch Alkohol bei Minderjährigen Schülern darf das Schulpersonal trotzdem nicht selbst die Taschen ihrer Schüler durchsuchen, dafür müsste der zuständige Lehrer oder der Rektor die Polizei rufen die sich dem annehmen würde oder die Eltern rufen. Rein rechtlich gesehen, haben die Lehrer kein Recht darauf die Taschen oder das Privateigentum ihrer Schüler zu durchforsten ohne die Einwilligung des Schülers. Sollte sich der Schüler vehement weigern den Inhalt zu zeigen, kann der Lehrer wie bereits erwähnt die Polizei oder Eltern dazu rufen.
Ist klar, aber ist es rechtlich ok?