Versteckte Messer im Hut erlaubt?
Ist es rechtlich Erlaubt, in einem Fischerhut ein Messer an der Innenseite der Krempe zu verstecken. Dieses liegt frei und ist binnen 3 Sekunden zu ziehen, jedoch nach außen hin unsichtbar.
3 Antworten
Kein Problem wenn es nach §42a erlaubt ist.
Das Verbot von "versteckten Waffen" gilt nur für Messer die als Waffe eingestuft sind und die dürfen sowieso laut 42a nicht geführt werden.
Allgemein gilt:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.htmlIst erlaubt, wenn das Messer erlaubt ist. Bei einer Straftat wie Ladendiebstahl gibt es dann aber Aufschlag.
Aus § 42a WaffG ergibt sich, welche Messer man führen darf. Auf welche Weise man ein Messer führt, ist nicht vorgeschrieben.