Ist es erlaubt in der Öffentlichkeit ein Messer sichtbar zu tragen?

4 Antworten

Ja, wenn das Messer keine Waffe ist !(dazu ware es hilfreich einen Link oder ein Bild von dem Teil einzustellen)

Wenn die Hausordnung es allerdings verbietet, dann gehst du damit nicht in das betreffende Geschäft, also immer viorher genau lesen, was an den Eingangstüren steht.

Ob es Sinn macht, das sichtbar zu tragen in der Stadt? - NEIN!

Wenns eins mit feststehender Klinge sein muss, dann mit einer Querscheide, am besten hinten und Hermd oder TShirt drüber. Was man nicht sieht, kann kein Aufsehen erregen..

Ich trage auch fast täglich ein EDC, allerdings ein 42a konformes Klappmesser mit Clip hinten rechts am Gürtel.. Probleme damit? - noch nie!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
trilobit90 
Fragesteller
 12.10.2019, 12:01

Danke für die Antwort, es ist doch erstaunlich das es in Deutschland diese Freiheit noch gibt.

Diese beiden Messer gefallen mir sehr gut =)

LionSteel Messer Hunting M5 Santos Wood Braun, 24.1 cm https://www.amazon.de/dp/B01541QJMW/ref=cm_sw_r_cp_apa_i_.lAODb3B92K91

Kubey Full Tang Fixed Blade Knife, Hochleistungs D2 Stahl und Africanblackwood Griff, mit Kydex Scheide, 12 cm Klingenlänge (KU160 Messer) https://www.amazon.de/dp/B07FSH4D48/ref=cm_sw_r_cp_apa_i_7fAODbP0FV902

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Leestigter  12.10.2019, 12:35
@trilobit90

Beides schöne Messer, ohne Probleme zu führen!

Das erste sieht ein wenig schlampig gearbeitet aus bei den Griffschalen (siehst du, dass die Kontur des Tangs nicht parallel zu den Schslen verläuft? Und die Schalen mit dem Kreuzrändel auch recht schmutzempfindlich sein durften?

Beim zweiten (Kubey FullTang) hast du das Problem nicht, der grösste Vorteil ist aber die bereits vorhandene Kydex- Scheide. Die kann man prima umbauen auf Querscheide und dann wie von mir vorgeschlagen quer am Gürtel einziehen und tragen! - Tragebeispiel:

https://www.bushcraft-deutschland.de/attachment/110520-20170604-170026-jpg/

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Rein rechtlich spricht nichts dagegen. Du darfst.

Allerdings musst du damit rechnen dass hysterischen Zeitgenossen überreagieren.

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Petekramer  16.10.2019, 12:38

Kleine Ergänzung: Betritt der junge Mann mit dem Messer am Gurt ein Geschäft (wie er oben schreibt), so tritt das Hausrecht des Inhabers in Kraft. Wünscht dieser nicht, dass Messer in seinem Betrieb geführt werden, so darf er darauf bestehen, dass ein Kunde vor Betreten des Geschäftsraumes sein Messer ablegt und draußen lässt. .

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Sorry,

aber seit September 2020 hört's da bei Klingenlänge 4 (vier) cm auf. Deutsches Waffenrecht macht's möglich. Unsere Regierung traut uns den verantwortungsvollen Umgang mit Messern über 4 cm nicht zu. Sind wir Deutschen wirklich so dämlich?

Da hätten sie in den 70ern alle Jungs aus meiner Klasse dafür hochnehmen können, weil wir alle so ein Fahrtenmesser hatten und auch am Wandertag selbstverständlich am Gürtel hatten. Und keiner wurde verletzt oder sogar getötet.

Messer über 4 cm Klingenlänge zählen heute als Waffe. Leider passiert auch einiges Schlimme damit. Irgendwann wird unser altes Essbesteck wohl rechtlich als Waffensammlung eingestuft und abmeldepflichtig werden.

Eine sonderbare Entwicklung, die zu denken gibt. Vor allem die Verrohung der Menschen. Ausbaden dürfen's dann alle.

Woher ich das weiß:Recherche

"Generell darf ich ein Messer mitführen, wenn es nicht als Waffe kategorisiert ist und

  • eine feststehende Klinge unter 12 cm Länge hat (wie Sie die Klingenlänge richtig messen, erfahren Sie hier),
  • ein Klappmesser ohne Arretierung ist,
  • ein arretierbares Taschenmesser mit Zweihand-Bedienung ist

Welche Messer dürfen nach § 42 a WaffG nicht öffentlich geführt werden?

  • Messer mit feststehenden Klingen über 12 cm
  • Als Hieb- und Stoßwaffe eingestufte Messertypen wie Springmesser und Dolch
  • Klappmesser mit einhändigem Öffnungsmechanismus und Arretierung"
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Waffen sind

1.

Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2.

tragbare Gegenstände,

a)

die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b)

die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit

Handel treibt.§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind

1.

Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,

2.

die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

trilobit90 
Fragesteller
 12.10.2019, 04:06

Also darf ich es offen tragen? Ein 11cm Messer ist nicht gerade klein

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GandalfPimmler  12.10.2019, 04:10
@trilobit90

Da fehlen uns leider Informationen zum typ des messers. Zweischneidige messer zB wären meines wissens nach auch verboten. Wenn du deins im Holster mitführst, sollte es eigentlich in ordnung sein. Der Gesetzgeber ist da zuenlich klar. Lies die gesetzestexte und du bist auf der sicheren seite. Es kann aber immer dazu kommen, dass die Polizei dich deswegen kontrolliert, also würde ich es immer versteckt tragen.

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Leestigter  12.10.2019, 11:37

Mächtiger Text, der auch noch gleich darüber aufklärt, was Schusswaffen sind und welche verbotenen Waffen es gibt ( was den Fragesteller wohl kaum interessieren dürfte, da er nicht nach Schusswaffen gefragt hat und es kaum anzunehmen ist, dass er in Besitz eines verbotenen Messers mit fester Klinge sein dürfte..)

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GandalfPimmler  12.10.2019, 22:36
@Leestigter

Und wen interessiert dein sinnloser Kommentar? Aus dem "mächtigen Text" ist zu entnehmen, ob sein messer in der Öffentlichkeit offen mitgeführt werden darf oder nicht. Es handelt sich einmal um eine erklärung und dann zusätzlich noch um die entsprechenden Gesetzestexte. Sollte für dich das WaffG zu indifferenziert sein, wende dich doch bitte an den Gesetzgeber!

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Leestigter  13.10.2019, 16:51
@GandalfPimmler

Ja, wenn man den mächtigen Text auf

Welche Messer dürfen nach § 42 a WaffG nicht öffentlich geführt werden?

  • Messer mit feststehenden Klingen über 12 cm
  • Als Hieb- und Stoßwaffe eingestufte Messertypen wie Springmesser und Dolch
  • Klappmesser mit einhändigem Öffnungsmechanismus und Arretierung"

beschränkt hätte, dann wäre alles gesagt gewesen..

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