Messer mit Auto nach Deutschland importieren?

4 Antworten

Messer, die dem Führverbot unterliegen, sind in einem "verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Denkbar wäre beispielsweise ein Aktenkoffer mit Zahlenschloss oder eine Geldkassette.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

Auch das steht im 42a

(2) Absatz 1 gilt nicht
1. ........
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Mjens038 
Fragesteller
 04.06.2021, 10:07

Nicht wirklich.

"In einem verschlossenen Behältnis" hat schon ziemlich viel Spielraum. Theoretisch ist der Kofferraum auch ein verschlossenes Behältnis.

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Wie transportiere ich diese am besten im Auto?

In einem verschlossenen, d.h. in einem mit einem Schloss versehenen Behältnis. Wenn du deinen Rucksack oder deine Reisetasche irgendwie abschließen kannst, dann reicht das.

Übrigens: Bei Einhandmessern ist die Klingenlänge ohne Bedeutung, lediglich bei Springmessern gilt die Maximallänge von 8,5 cm.

Wie es tansportiert wird hast du nun oft gelesen.

Zwei Hinweise noch:

Bei Einhandmessern interessiert die Klingenlänge nicht!

Beim Springmesser ( nicht zu verwechseln mit assistend Opener) zählt als Klingenlânge ( erlaubt bis 8,5cm) alles, was aus dem Griff heraussteht, nicht nur der geschliffene Teil! Und die Klinge darf nicht beidseitig geschliffen sein. Das wäre sonst eine Straftat, import einer verbotenen Waffe.

Mjens038 
Fragesteller
 04.06.2021, 10:04

Wie man die Klingenlänge misst ist mir schon bewusst, im geöffneten Zustand vom griff bis zur Spitze.

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Leestiger  04.06.2021, 10:32
@Mjens038

Sollte nur zur Sicherheit nochmal erwähnt werden weil du bei den "Einhandmessern" ( schon der Begriff ist schlampig gewählt, es gibt feststellbare und nicht feststellbare Einhandmesser und nur die feststellbaren dürfen nicht geführt werden), auch die Klingenlänge erwähnt hast, obwohl nicht relevant.

Sah also so aus, als ob du dich im Waffenrecht nicht besonders auskennst, besonders weil du das mit "abgeschlossenem Behältnis" nicht mal wusstest sondern eher auf der vor Jahren geltenden Variante "Behältnis" fixiert warst.

Gibt genug, die das nicht so genau wissen und sich unbewusst reinreiten.

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Mjens038 
Fragesteller
 05.06.2021, 10:19
@Leestiger

Ich hätte die Frage nicht gestellt wenn sie legal zu führen wären, beide rasten ein und fallen somit unter das Führverbot. Die Klingenlänge hab ich erwähnt weil ich eine Maximallänge von 8,5cm in Erinnerung hatte.

In der Stadt wurde ich auch schon das ein oder andere Mal angehalten, ich hab nur noch keine Erfahrungen mit dem Zoll gemacht. (Schmuggel und führen sind da ja schon 2 verschiedene paar Schuhe, daher wollte ich hier auf Nummer sicher gehen)

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Leestiger  05.06.2021, 11:00
@Mjens038

Dann alles gut!

Übrigens könntest du die auch einfach so im abgeschlossenem Kofferraum transportieren - wenn der Kofferraum nicht aus dem Innenraum zu erreichen ist.

Da müsste man dann immer drauf achten die ZV auf "geschlossen" zu halten, sonst wäre der während der Fahrt ja hicht abgeschlossen.

Die Variante "abgeschlossener Koffer, Truhe,Rucksack ist da wesentlich einfacher..

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