Einhandmesser Führung?

3 Antworten

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Das Führen von Einhandmessern ist dann verboten, wenn die Klinge feststellbar ist, d.h. wenn man eine Verriegelung lösen muss, um die Klinge zuklappen zu können. Allerdings gibt es Ausnahmen vom Führungsverbot, siehe § 42a Absatz 2 und 3 Waffengesetz.

Die Klingenlänge ist bei Klappmessern ohne Bedeutung.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Maßgeblich ist § 42a WaffG. Darin heißt es:

Es ist verboten
(...)
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

Du darfst also ein Messer mit einhändig zu öffnender Klinge nur dann führen, wenn die Klinge nicht feststellbar ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.