Wie legal Einhandmesser transportieren?

5 Antworten

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Das Messer darfst du in einem verschlossenen Behältnis transportieren, also von A nach B bringen.

Ein verschlossenes Behältnis wäre bereits ein Rucksack mit Schloss dran oder ein Brillenetui mit reichlich Klebeband zugeklebt.

https://www.zvr-online.com/archiv/2014/ausgabe-3/2014-mai/ag-kiel-transport-eines-einhandmessers-im-rucksack

Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, sonstige technische Schließeinrichtungen oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.
Hansi531 
Fragesteller
 08.08.2020, 23:31

Danke dass du noch den Lord2005 noch aufmerksam gemacht hast...

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Isendrak  08.08.2020, 23:34

Zu der Sache mit dem Klebeband: Gehe ich recht in der Annahme, dass das "verschlossen" beim Transportbehältnis von dem Führungsverbot gem. §42a WaffG das selbe "verschlossen" ist, wie beim "verschlossenen Schriftstück" in §202 StGB?

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derwaffenpro  08.08.2020, 23:35
@Isendrak

AG Kiel sagt:

„oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.“

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Isendrak  08.08.2020, 23:37
@derwaffenpro

Dann ist es das selbe "verschlossen".

Definitiv interessant, dachte bisher immer, es müsste sich zumindest um ein Schloss handeln.

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derwaffenpro  08.08.2020, 23:38
@Isendrak

Soweit ich weiß stand früher sogar mal im Waffengesetz, dass das Behältnis „geschlossen“ und nicht „verschlossen“ sein muss, das hat sich dann aber geändert.

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Leestigter  09.08.2020, 00:26
@derwaffenpro

Einzelfall, uralt, "Amtsgericht", also nicht als Präzidenfall brauchbar...

War der Einzelfall mit dem Rucksack und kein Schloss dran...

Würde ich meine Legalwaffen nicht drauf verwetten...

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derwaffenpro  09.08.2020, 00:28
@Leestigter

Mit Klebeband würde ich das auch maximal bei einem Messer machen...hier in Österreich brauch ich das aber sowieso gar nicht.

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Du musst nur auf einem Rucksack ein Schloss anbringen, das reicht.

Woher ich das weiß:Hobby – ich sammle Messer

Im Gesetzestext heißt es das du es in einem "Verschlossenem Behältnis" Transportieren musst. In manchen Urteilen reicht ein Rucksack schließt ihn zusätzlich besser ab z.B. mit einen Schloss. Alternativ um wirklich sicher zu gehen kannst du Geldschatullen oder ähnliches verwenden.

Hansi531 
Fragesteller
 08.08.2020, 23:37

OK danke

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Leestigter  09.08.2020, 00:29

nicht in "manchen Urteilen", nur in dem Kieler Amtsgerichtsurteil..

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In einem verschlossenen Behältnis.