Welche Messer gelten als Waffe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Waffe/keine Waffe lässt sich nicht so leicht sagen,

im Zweifel muss das BKA darüber entscheiden.

Zeig doch mal ein Bild.

Allgemein gilt

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Aufgrund des Bildes kann man sagen dass es sich um ein einhändig feststellbare Messer handelt = Führverbot nach §42a WaffG.

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Zuerst mal - das Messer hier ist keine Waffe, darfst du aber trotzdem nicht führen, weil es einhändig zu verriegeln ist.

Waffen =immer erst ab 18, dürfen NIE geführt werden!

Dolche, Bajonette, Springmesser, Karambit -das sind Messer, die Waffen sind.

wenn ich mich richtig erinnere kommt immer darauf an:
Du kannst selbst ein 40cm messer begründen wenn es ein küchenmesser ist. (werkzeug)

Weenn du ein taschenmesser meinst ist die länge 7cm genau das was getragen werden darf in Ö zumindest. (Werkzeug)

Springmesser sind generell verboten

Klappmesser mit einer länge von 7cm sollten erlaubt sein.
(Da es sich hierbei um kein werkzeug handelt)

Lg

Das ist leider völlig falsch.

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@ES1956

Was jetzt genau?

Wir haben das selbe stehen?

außer das meines auf Ö ist und deins auf deutschland?

Dadurch das nicht dabei steht aus welchem land er kommt wäre doch ein anderes land durchaus hilfreich oder ?

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@M2SSD

Was genau falsch ist? Alles was du geschrieben hast. Österreich kennt im Bereich Messer für alle Personen die sich legal und ohne Status als Asylsuchender in Österreich aufhalten für Messer eine einfache Regelung: Alles ist erlaubt. Es gibt keine verbotenen Messer und keine Einschränkungen beim führen. Fertig. Es gibt weder irgendwas zu begründen noch irgendwelche x Zentimeter regeln.

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@ThisIsJustMeHH

Die Abgrenzung bei Messern von Waffen im technischen Sinn und von sonstigen Gebrauchsgegenständen ist nach dem Waffengesetz nicht immer eindeutig zu bestimmen. Gewöhnliche Messer (Messer mit stumpfem Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind selbst dann, wenn sie eine Festellvorrichtung für die Klinge besitzen (sogenanntes “Fixiermesser”) in der Regel nicht als Waffe im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Erst dann, wenn ein solches feststellbares Taschenmesser überdies noch eine besondere Vorrichtung zum Ausspringen der Klinge besitzt (“Springmesser” und “Fallmesser”), ist es eine Stich- und Stoßwaffe und als Waffe im technischen Sinn zu werten. Als Waffen gelten z.B. noch folgende Klingenwaffen: Dolche, Stilette, Bajonette, Butterfly-Messer, Schwert, Säbel, Speer etc.. Als Verbotene Waffen gelten Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind. Darunter fallen z.B. als Kugelschreiber getarnte Stichwaffen, Neck Knifes, die aussehen wie Anhänger, oder der im Gehstock verborgene Degen.

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@M2SSD

Das hast du schön abgeschrieben aber hast du es auch verstanden? Und was hat es mit deiner ersten Antwort zu tun?

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@M2SSD

Was willst du? Noch Mal für dich: du sagst du redest von Österreich. Dort ist es völlig egal ob ein Messer eine Waffe ist oder nicht. Das Österreichische Waffengesetz kennt außer für die von ihr benannten Personen Gruppen keine Einschränkung beim führen von Messern. Verboten sind wie du selbst sagst nur getarnte Waffen unabhängig davon ob sie Messer oder sonst was sind.

Aber an Ende darfst du in Österreich eben auch ein Butterfly Vollkommen legal führen.

Es bleibt dabei das einfach alles was du in deinem ersten Post geschrieben hast falsch ist. Und über die Problematik bei der Einstufung von Messern bezüglich der Waffeneigenschaften kann ich dir wahrscheinlich mehr erzählen als du mir. Der ganze Kram ist aber für das führen in Österreich eben irrelevant. Der Paragraph 42a der das führen von Messern mit Waffeneigenschaften untersagt exestiert nur im Deutschen Waffengesetz.

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Mit 16 darfst du alle Messer führen, die man auch als Volljähriger führen darf:

- Feststehende Messer mit maximal 12 cm Klinge,

- Klappmesser, die sich nur zweihändig öffnen lassen generell,

- Klappmesser, die sich einhändig öffnen lassen und deren Klinge nicht feststellbar ist.

Nicht führen darfst du Messer, die als Waffe gelten, z.B. Dolche, Kampfmesser und Springmesser.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

Es gibt keine Einschränkung auf 16 Jahre. Wo soll die stehen?

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@ThisIsJustMeHH

Behaupte ich doch gar nicht. Aber hier nochmal für Begriffsstutzige:

Mit 16 darfst du alle Messer führen, die man auch als Volljähriger führen darf

Übersetzung: Es gibt für das Führen von Messern keine Altersbeschränkung. Sobald man ein Messer führen darf, dann spielt das Alter der Person keine Rolle. Die rechtlichen Voraussetzungen sind für Minderjährige und Volljährige die gleichen.

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