Darf ich das Messer mit mir führen?
Hallo, ich wollte fragen ob ich dieses Messer mit mir führen darf? http://www.kotte-zeller.de/?websale8=kotte-zeller-shop&tpl=tpl_produktbewertung.htm&pi=29862&depvar_index=&cat_index=009859&otp1=prodrate&otp2=write_prodrate#rating. Da das mit den Messern in Deutschlad ja ein bischen kommtliziert ist und ich auch kein illegales Messer mit mir führen möchte.
5 Antworten
Seit 2008 ist das Führen bestimmter Messer, die jedoch nicht als Waffen eingestuft sind, grundsätzlich verboten § 42 a Waffengesetz). Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbusse bis 10.000 € belegt werden kann. Es handelt sich dabei zum einen um feststehende Messer, deren Klingenlänge 12 cm übersteigt , zum anderen um feststellbare Einhandmesser, unabhängig von der Klingenlänge.Feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm , nicht feststellbare Einhandmesser sowie Klappmesser, die man nur mit beiden Händen öffnen kann, sind nicht von diesem Verbot betroffen. Ausnahmen von diesem Verbot liegen dann vor, wenn man ein berechtigtes Interesse zum Führen der Messer hat (z.B. Beruf, Brauchtum, Hobby).
http://www.gutefrage.net/tipp/legalitaet-bestimmter-messertypen
Nope, führen geht nicht. Die Regeln dafür ist an sich, dass das Messer nicht als Waffe eingestuft ist (also keine schwarze Klinge, kein Tanto, etc.) und man es nicht mit einer Hand öffnen kann. Da fällt dieses Messer raus. Stattdessen guck dir mal dieses an:
Sowas wär legal, kann allerdings noch nix eigenes dazu sagen, weil ichs noch nicht hab (ist auf der "to-buy" Liste, aber die ist lang^^) Schau aber auf jeden Fall nach solchen Messern, also Klinge Blank, kein Tanto oder Spear Point und mit Nagelkerbe (dem kleinen schlitz fürn Fingernagel) da kannste nix falschmachen vom Gesetz her.
Die Regeln dafür ist an sich, dass das Messer nicht als Waffe eingestuft ist (also keine schwarze Klinge, kein Tanto, etc.) und man es nicht mit einer Hand öffnen kann
Besser gesagt stehen die Regeln in § 42a WaffG.
Ich brauche das messer nicht zum verteidigen. Und auch nicht um jemanden zu bedrohen. Es geht mir darum das wenn ich jetzt zum beispiel im Baumarkt arbeite wo man viel verpackung aufschneiden muss oä und fahre dan mit dem messer in der Tasche nach hause und die Polizei macht eine Kontrolle findet das Messer im Handschufach ? was dan? Ich arbeite zwar nicht im baumarkt, aber das messer ist sehr prktisch da ich es einhändig öffnen kan. http://www.kotte-zeller.de/Herbertz-Springmesser-schwarz.htm?websale8=kotte-zeller-shop&pi=29573&ci=009859
http://www.rakuten.de/produkt/sanrenmu-m1-9051-1083948085.html
Das kann man auch einhändig öffnen und ist 100% §42a konform, also keine Problem bei einer Kontrolle.
Hir ist ein like der funktioniert. http://www.amazon.de/Klappmesser-herstellung-Springmesser-Edelstahlt-Taschenmesser/dp/B005EL5MTO/ref=pd_sim_sbs_sg_3 ich hab gedacht wenn die Klinge unter 8,5 cm ist und das messer nur einseitig scharf, dan darf ich das ab 18 mit mir führen.
Solange die Klinge nicht über 41mm ist kannst du jedes messer mit nehmen.
Das stimmt so nicht. Diese 41mm kommen von einem Gutachten des BKA und bezogen sich auf Butterflymesser. Ein Faustmesser mit der Klingenläge wäre sogar ein nach dem Waffenrecht verbotenen Gegenstand.
Auch das stimmt nicht, weitere Einschränkung bei Messern mit einhändig feststellbarer Klinge. Diese dürfen gar nicht geführt werden.
Ich brauche das messer nicht zum verteidigen. Und auch nicht um jemanden zu bedrohen. Es geht mir darum das wenn ich jetzt zum beispiel im Baumarkt arbeite wo man viel verpackung aufschneiden muss oä und fahre dan mit dem messer in der Tasche nach hause und die Polizei macht eine Kontrolle findet das Messer im Handschufach ? was dan? Ich arbeite zwar nicht im baumarkt, aber das messer ist sehr prktisch da ich es einhändig öffnen kan. http://www.kotte-zeller.de/Herbertz-Springmesser-schwarz.htm?websale8=kotte-zeller-shop&pi=29573&ci=009859
Soory für den Doppelpoast aber ich komm mit dem Forum noch nicht so gut kla. bzw. der Forum software
Blödsinn, es gibt bei feststehenden Messern ein Limit von 12 cm, bei Klappmessern (theoretisch) gar keines (auch wenn das ein Bulle vllt. anders sieht)