Was für Messer darf man in Deutschland mit sich Führen?

4 Antworten

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Tausend mal schon hier erklärt, aber wenn die Suchfunktion nicht funktioniert:

Darf keine Waffe sein!

Mit feststehender Klinge darf die Klinge max. 12cm lang sein.

Wenn Klappmesser dann Klingenlänge uninteressiert, dürfen entweder nur mit zwei Händen zu öffnen sein oder wenn mit einer Hand zu öffnen dann darf die Klinge nicht verriegeln!

Am besten einen Link zu dem Messer, das du kaufen willst, dann sehen hier welche drüber, bevor du zweimal kaufst!

Woher ich das weiß:Hobby

Darauf antworte ich gerne umgekeht:

Es ist alles erlaubt zu führen, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Und das ist zum Glück noch eine ganze Menge an Modellen, die man vollkommen legal als Werkzeuge bei sich tragen kann, vergleichbar mit einer Zange, einer Säge oder einer Haushaltsaxt.

Als kleine Ergänzung zur hervorragenden Antwort von ES1956:

Qualitativ gute Wurfmesser mit stumpfer Schneide (z.B. das Artistenwurfmesser von Haller oder das "Ziel", von Boeker) gelten vollkommen unabhängig von der Klingenlänge in Deutschland als reine Sportgeräte (wie eine Frisbee oder ein Bumerang). Sie fallen damit erst gar nicht unter das Waffenrecht und können immer mitgeführt werden. Es ist aber zu befürchten, dass viele Ordnungshüter das nicht wissen.

Good Luck !

Geführt werden dürfen gemäß §42a WaffG

- einhändig zu öffnende Messer ohne feststellbare Klinge

- zweihändig zu öffnende Messer (also zB klassische Taschenmesser)

- feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12 cm.

Voraussetzung in allen Fällen: Das Messer darf keine Hieb- oder Stichwaffe sein.

Für ausgewiesene Waffenverbotszonen gelten noch strengere Regeln


User4653242 
Fragesteller
 05.09.2021, 23:51

Also darf man ein Einhandmesser mit sich führen?

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clemensw  05.09.2021, 23:54
@User4653242

Einhandmesser nur (habe ich gerade korrigiert) wenn die Klinge NICHT feststellbar ist!

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