Geplantes Messerverbot?
Wenn das geplante Verbot für Messer mit Klingenlänge größer 4 cm beschlossen wird, was bedeutet das dann?
Wie kann man dann Küchenmesser nach hause tansportieren? Reicht da der Kaufbeleg?
Sind damit auch Picknicks generell verboten? Die meisten Essmesser, aber vor allem Brotschneidemesser haben Klingen länger als 4 cm.
Was ist mit simplen Taschenmessern? Oder gilt das o.a. Verbot nur für Messer mit feststehender Klinge? Mein wirklich völlig normal großes Taschenmesser hat eine Klinge mit 6 cm Länge.
Welches "wirklich völlig normal großes Taschenmesser" hast du denn ( Modell, Link)
Standar-Taschenmesser von der schweizer Firma Verinox.
Eines aus dem mittleren Bereich, mit Korkenzieher und kleiner Schere für die Fingernägel.
Abder für die Länge der Klinge ist das relativ unwichtig.
7 Antworten
Bitte lies dich erst mal ein, du hast ja gar keine Ahnung und schreibst wirres Zeug!
Niemand hat irgendwann was von 4cm geschrieben!
Bitte mach dich halt erst mal schlau!
Bitte!
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0201-0300/263-24(B).pdf
Dann findest du dann auch so Erklärungen was "transportieren" ist und was ein "berechtigtes Interesse" ist im Internet...
Und damit sind dann auch keine Fragen mehr offen!
"4cm"...man glaubt es ja nicht ( Übrigens sind auch die meisten Taschenmesserklingen 6,5cm...)
Das bezweifle ich!
Nenn doch mal die Zeitung und den Radiosender, kan man ja online sofort nachprüfen...
Südkurier 0 Ergebnisse...(Zeig bitte aktuellen Link)
SWR - korrekter 6cm Artikel
SWR - wieder korrekt 6 cm Artikel
Also nix zu ""verschärft werden auf 4cm". Bitte Lies dich um Gottes Willen erst mal ein bevor du so einen Unsinn behauptest;
Danke für deine umfangreiche Literaturrecherche.
Danke dass du zugibt entweder was erfunden zu haben oder noch nicht mal die Vorgaben für Messerverbotszonen, die es schon seit Jahren gibt und die evtl. irgendwann erst kommende Waffenrechtsverschärfung Auseinanderhalten kannst
Und deshalb die 4 cm einfach als Punkt der Waffenrechtsverschärfung hier zur Frage stellst ..
Schon mal den Link von Bundesrat endlich durchgelesen und gemerkt, dass es da nichts mit "4cm" gibt?
Danke für deine Unterstellungen.
Nur, ich habe mir die 4 cm definitiv nicht selbst ausgedacht - ist ja auch ziemlich egal.
Aber als ich dann die klappbare Klinge meines Taschenmessers nachgemessen habe und feststellen musst, dass das 6 cm sind, da war ich eben besorgt.
Deshalb habe ich diese Frage gestellt.
Wenn du den geplanten Gesetzestext besser weißt - fein. Dann freue ich mich über eine entsprechende Aufklärung.
Über den eher bösartigen Tonfall deiner Antworten und Kommentare freuen sich wahrscheinlich die wenigsten Mitleser, bei mir kam das jedenfalls nicht wirklich positiv an. Eigentlich passt dieser Ton wirklich nicht zu diesem Forum, das dazu auffordert einen freundlichen Umgangston einzuhalten.
Schade, denn über den sachlichen Inhalt deiner Antwort habe ich mich wirklich gefreut.
Nur, ich habe mir die 4 cm definitiv nicht selbst ausgedacht - ist ja auch ziemlich egal.
Aber wahrscheinlich verwechselt, aber das gibst du ja nicht zu dass du "Waffenverbotszonen nach §42 WaffG" und die Verschärfung WaffG nicht unterscheiden kannst!
Aber als ich dann die klappbare Klinge meines Taschenmessers nachgemessen habe und feststellen musst, dass das 6 cm sind, da war ich eben besorgt.
Hab ich dir bewiesen, dass das nicht stimmt wenn deine Aussage *aus dem mittleren Segment wahrheitsgemäss war.
Wie dir nun schon mehrmals von verschiedenen Personen hier mitgeteilt ist der Text vom Bundesrat das Einzige, was man bisher lesen kann!
Und wenn du das denn endlich mal lesen würdest, dann wären einige Fragen von dir schon beantwortet!
Da steht zum Beispiel ob alle Messerarten oder nur Messer mit feststehender Klinge!
Kriegst du das hin in Text diese Stelle zu finden?
Wenn noch Fragen, dann her damit!
Aber lies vorher verdammt nochmal den Text vom Bundesrat!
Im Gegensatz zu (anscheinend) dir, lese ich nicht alle Gesetzesentwürfe.
Und da ich mir wirklich unsicher war, habe ich hier eine Frage gestellt. Und genau dafür, Fragen zu stellen, ist dieses Forum hier gedacht.
Meine Frage war (zumindest meiner Meinung nach) sachlich neutral gestellt, und kein persönlicher Angriff an dich. Warum du dann in diesem Ton antwortest, das ist für mich völlig unverständlich.
Heilige Scheiße... Leestiger was ist denn bei dir falsch gelaufen? Wie kann man so unglaublich ekelhaft sein. Das Forum sollte dir verboten sein. Selbst die dümmste Frage ist hier erlaubt und ich habe über die Jahre weit schlimmeres gelesen. Antworte halt einfach nicht oder vielleicht nur einmal, statt so dermaßen auf Stress aus zu sein. Vielleicht hat er ja bereits nebenher gelesen, musste sich aber vor erst mit dir rumärgern. Geh mal an die Luft oder frag deine Frau ob sie sich um dich kümmert - wenn du denn dann eine hast.
Vielen Dank für deine moralische Unterstützung.
Das "Messerverbot" ist eine völlig unausgegorene Pseudodebatte, die auf dem besten Wege ist, zu einem Schildbürgerstreich zu werden.
Das Waffenrecht ist eindeutig und in seinem jetzigen Umfang völlig ausreichend.
Richtig.
Zumal der "Solinger" schon bestehende Gesetze gebrochen hat. Was nützt da eine Verschärfung?
Verschlossen wird man es auch noch danach führen dürfen (Küchenmesser auf dem Weg nach Hause).
Und ja Picknicks mit Messern wären dann verboten, wenn die Messer unter das Verbot fallen.
Zu Hause darfst du die Messer natürlich besitzen, es geht um das reine führen.
Und ja Picknicks mit Messern wären dann verboten, wenn die Messer unter das Verbot fallen
Ich bezweifle, dass zum Picknickort transportierte Brotmesser um von einem Bauernbrotlaib Scheiben während des Picknicks abzuschneiden nicht weiterhin durch das "berechtigte Interesse" abgedeckt sind. Genau so wie das lange Filetiermesser und die Machete bei Anglern am Angelplatz...
So wie ich jetzt schon meine EDCs weiterhin in Waffenverbotszonen nach §42 WaffG führen darf (waffenrechtliche Erlaubnis, keine feststellbare Klinge..) wird es auch dann Ausnahmen geben...
Ganz sicher.
Grundsätzlich denke ich das auch. Aber im Moment drehen viele hohl und wünschen sich an allen Ecken Verbote.
Daher bin ich gespannt wie die Gesetzesänderung aussehen wird.
Warte erstmal, was letztendlich dabei rauskommt. Auf jeden Fall werde ich mich nicht in die Werkstatt stellen und bei meinem Pilzmesser mit der Flex die Klinge kürzen, nur weil ein paar ratlose Gestalten, von denen niemand die Eier hat, zuzugeben, dass das sowieso nichts bringt, mal wieder in der Aktionismus-Notkiste rumwühlen müssen.
Soweit ich das als Laie verstanden habe geht es um das Führen eines Messers. Das bedeuet, dass es leicht erreichbar mitgeführt wird. Wenn du erst mal den Rucksack aufmachen, die Brotbox entnehmen und die dann öffnen musst, um an ein Messer zu kommen, ist das keine leichte Erreichbarkeit und somit kein Führen.
Aber, wie heißt es so schön, auf hoher See ...
Das wäre damit gemeint, also Schlösschen durch die Zipper..
Die beiden Schieber haben ein Loch, durch das ein kleines Vorhängeschloss passt, und sind dadurch fest verbunden.
Genau so, nicht anders verschließe ich meine Schusswaffen und Munition in meinem Rangebag, wenn ich sie zum Schießstand transportiere.
So war das die letzten Jahre bei feststehenden Messern über 12 cm, ich glaube auch nicht dass das geändert wird.
Bei uns in der Zeitung (und auch im Radio) wurden explizit die 4 Zentimeter genannt.