Ist es strafbar, dass jemand seinen/seine Bruder/Schwester schlägt?

5 Antworten

Ja, jemanden zu schlagen ist IMMER (außer in Notwehr) eine Strafbare Handlung. Das Gesetz unterscheidet hier kein Alter oder Familienzugehörigkeit, selbst die härte des Schlages ist nicht wichtig

GutenTag2003  03.04.2022, 19:03
Das Gesetz unterscheidet hier kein Alter oder

Du irrst.

Kinder unter 14 sind auch Kinder ... und können gegenseitig gewalttätig werden.

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DameDePique  03.04.2022, 19:14
@GutenTag2003

Es ist trotzdem strafbar. Die Straftäter sind in dem Fall lediglich nicht Schuldfähig.

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GutenTag2003  03.04.2022, 19:18
@DameDePique

Wer nicht straffähig ist kann auch nicht bestraft werden. Demzufolge für u. 14-jährige nicht strafbar.

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GutenTag2003  03.04.2022, 19:23
@GutenTag2003

Ergänzung:

... ergo unterscheidet das Gesetz durchaus nach Alter. Diesen Altersunterschied ... besagt das Gesetz.

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DameDePique  03.04.2022, 19:28
@GutenTag2003
Wer nicht straffähig ist kann auch nicht bestraft werden.

Wer nicht schuldfähig ist, kann nicht verurteilt werden.*

Das bedeutet nicht, dass keine Konsequenzen folgen können.

Darüber hinaus hat Strafbarkeit nichts mit der Schuldfähigkeit des Täters zu tun, sondern mit dem Gesetz. Verstößt etwas gegen das Gesetz, ist es strafbar. Auch dann, wenn der Täter nicht schuldfähig ist.

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GutenTag2003  03.04.2022, 19:29
@DameDePique

Es geht allein um Deine (falsche) Aussage:

Das Gesetz unterscheidet hier kein Alter

... den Rest kannst Du einpacken 😇. Wenn ein Gesetz nicht anzuwenden ist bzw. angewendet werden kann, dann gilt auch die Strafe nicht.

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DameDePique  03.04.2022, 19:32
@GutenTag2003

Das war nicht meine Aussage. Aber noch ein Mal, Strafbarkeit und Schuldfähigkeit sind zwei verschiedene Dinge.

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GutenTag2003  03.04.2022, 19:33
@DameDePique
Wenn ein Gesetz nicht anzuwenden ist bzw. angewendet werden kann, dann gilt auch die Strafe nicht.

... und das besagt ein Gesetz.

Das bestreitest Du aber nach wie vor. Das Gesetz gilt für Täter ab dem 14. Lebensjahr bzw. ist für Täter ab diesem Alter anzuwenden.

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DameDePique  03.04.2022, 20:56
@GutenTag2003
Das bestreitest Du aber nach wie vor.

Ich bestreite nichts der gleichen. Kein Urteil ohne Schuld und wer unter 14 ist, ist nicht Schuldfähig.

Zumindest strafrechtlich nicht, tatsächlich ist man schon ab 7 Jahren Deliktfähig, die zivilrechtlichen Ansprüche nach einer Körperverletzung bleiben also auch gegenüber eines Täters zwischen 7 und 14 Jahren bestehen.

Aber das nur am Rande. Mir ging es eher darum, zwei Begrifflichkeiten voneinander abzugrenzen, die voneinander abgegrenzt gehören.

Strafbar ist, was das Gesetz bricht. Die Frage nach der Strafbarkeit kümmert sich noch nicht um den Täter, sondern um das Gesetz. Eine Körperverletzung ist gegen das Gesetz, demnach ist sie strafbar.

Es sei denn sie ist zum Beispiel durch Notwehr legitimiert, denn wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig.

Anders ist das mit der Schuldunfähigkeit. Die ist ein Entschuldigungsgrund. Wer Schuldunfähig ist, der handelt ohne Schuld. Das ist schon im Wortlaut ein klarer Unterschied, der wichtig ist.

Jemand kann rechtswidrig (also strafbar) aber ohne Schuld handeln, weshalb die strafbare Handlung entschuldigt wird.

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GutenTag2003  03.04.2022, 21:00
@DameDePique
Die Frage nach der Strafbarkeit kümmert sich noch nicht um den Täter, sondern um das Gesetz. Eine Körperverletzung ist gegen das Gesetz, demnach ist sie strafbar.

Nicht für unter 14-jährige, da das Strafgesetz - nach geltendem Gesetz - für sie nicht anwendbar ist.

Du kannst gerne weiterhin meine Bemerkung bestreiten.

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Ausgangspunkt.

Das Gesetz unterscheidet hier kein Alter oder

Du irrst.

Kinder unter 14 sind auch Kinder ... und können gegenseitig gewalttätig werden.

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DameDePique  03.04.2022, 21:02
@GutenTag2003

Weshalb auch auf die Teile eingehen, in denen ich dir den Unterschied zu erklären versuche. Aber das ist okay, wir drehen uns im Kreis. Dir noch einen schönen Abend.

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Das ist genauso eine Körperverletzung wie es bei fremden Personen wäre.

Da hat die Polizei und ein Richter einiges zu sagen...

Körperverletzung ist immer strafbar und kann immer angezeigt werden. Egal was Eltern, Freunde, Nachbarn usw sagen

Sowas ist und bleibt Körperverletzung. Wenn der oder die geschädigte Hilfe von der Polizei beanspruchen möchte, hilft auch die Polizei dabei und hat auch das letzte Wort

Ja, die Polizei hat da was zu sagen. Die Eltern nicht.

GutenTag2003  03.04.2022, 19:04
Die Eltern nicht.

Auch Du irrst.

Selbstverständlich haben die Eltern was zu sagen. Sie sind die Erziehungsberechtigte und haben erzieherisch einzugreifen und zu verhindern, dass Gewalt - auch in der Familie - unterlassen wird.

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GutenTag2003  03.04.2022, 19:19
@DameDePique

Was glaubst Du denn, was Erziehung bedeutet ?

Tippfehler. Sie haben zu verhindern, dass Gewalttätigkeit erfolgt.

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