Leasing Widerrufsrecht?
Hallo,
hat man immer gesetzlich ein Widerrufsrecht?
Geht um ein Leasingvertrag in einer Renault Niederlassung.
und dann zum andern…
Dürfen Händler nach Beanspruchung des Widerrufsrechtes Strafgebühren o.ä verlangen?
ich hab einfach momentan folgendes Problem, dass ich normalerweise mich heute dazu entscheiden müsste, ob ich einen Leasingvertrag abschließe, aber ich würde mir gerne noch andere Angebote einholen.
Danke für eure Hilfe
Gruß
6 Antworten
Tatsächlich ist das im Gesetz nicht eindeutig geregelt.
Im rechtlichen Sinne stellt ein Leasingvertrag eigentlich einen Mietvertrag dar und unterläge deshalb keinem gesetzlich zugesicherten Widerrufsrecht.
Dennoch berufen sich viele Anwälte dabei zumindest für Verbrauchervertäge auf die gesetzlichen Regelungen §355 BGB und § 492 BGB.
Ich würde aber raten, es nicht darauf ankommen zu lassen und lieber das Kleingedruckte bzgl. des Widerrufsrecht lesen und verstehen.
Wichtig, bist Du Verbraucher oder Unternehmer? Das sollte in den Geschäftsbedingungen eindeutig artikuliert sein, oder grundsätzlich gelten.
Sofern es sich um einen Verbraucherleasingvertrag handelt, gibt es ein 14 tägiges Widerrufssrecht, bei einem gewerblichen Leasingvertrag gibt es kein Widerrufsrecht.
Für im Geschäft oder bei dem Händler persönlich abgeschlossene Verträge gibt es kein Widerrufsrecht.
Man kann ggf. eine aufschiebende Bedingung vereinbaren oder man räumt dem Kunden kulanterweise ein gewisses Rücktrittsrecht ein.
Online abgeschlossene Verträge unterliegen grundsätzlich dem Widerrufsrecht.
Das gilt für Kaufverträge zwischen Gewerbetreibenden und Verbraucher über Waren, aber nicht für Leasingverträge oder sonstige Verträge
Doch - das gilt auch für andere Verträge - außer denen, die speziell ausgenommen sind - aber Leasingverträge gehören nicht dazu - auch Mietverträge können widerrufen werden, wenn sie online abgeschlossen werden...
"mich heute dazu entscheiden müsste, ob ich einen Leasingvertrag abschließe" Wer setzt dich denn da unter Druck ? Es gibt kein Datum wo man abschliessen muss.
Also suche dir einen anderen Anbieter. Dieses Autohaus ist unseriös.
Und ja, bei einem Leasingvertrag hast du genauso wie bei einem Finanzierungsvertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Ja, du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Das gilt für Kaufverträge zwischen Gewerbetreibenden und Verbraucher über Waren, aber nicht für Leasingverträge oder sonstige Verträge
Ein Leasingvertrag kommt durch seine Eigenschaften im rechtlichen Sinne einem Mietvertrag am nächsten und da gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden grundsätzlich zu, sofern einschlägige Gründe dazu bestehen, dazu bedarf es keiner Kulanz.