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Antwort
Tatsächlich ist das im Gesetz nicht eindeutig geregelt.
Im rechtlichen Sinne stellt ein Leasingvertrag eigentlich einen Mietvertrag dar und unterläge deshalb keinem gesetzlich zugesicherten Widerrufsrecht.
Dennoch berufen sich viele Anwälte dabei zumindest für Verbrauchervertäge auf die gesetzlichen Regelungen §355 BGB und § 492 BGB.
Ich würde aber raten, es nicht darauf ankommen zu lassen und lieber das Kleingedruckte bzgl. des Widerrufsrecht lesen und verstehen.
Wichtig, bist Du Verbraucher oder Unternehmer? Das sollte in den Geschäftsbedingungen eindeutig artikuliert sein, oder grundsätzlich gelten.