Als Privatperson einen Server untervermieten -> Gewerbepflicht?

Hoich  01.09.2021, 15:12

Darf man denn den Server untervermieten? Steht das in den AGB?

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Fragesteller
 01.09.2021, 15:12

Ja, habe ich schon alles nachgeschaut

6 Antworten

Sofern du die Bedinungen für ein Gewerbe erfüllst musst du eines anmelden, das sind meines Wissens:

Eine Gewinnerziehlungsabsicht.

Eine Nachhaltige Gewinnerziehlung.

Sprich solange du planst längere Zeit mit der Vermietung einen Gewinn zu erzielen musst du ein Gewerbe anmelden. Die Einkünfte müssen dann natürlich auch entsprechend versteuert werden.

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Fragesteller
 01.09.2021, 15:08

Also in meinem Fall nein?

Ich habe dann einen Server dort stehen, der kann viele kleine virtuallisierte Server laufen lassen und mit den 8 freunden, mit denen ich dann 80€ im Monat mache decke ich dann zum Beispiel die 90€ Serverkosten (da ich 10€ dazufinanziere)?

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PeterKremsner  01.09.2021, 15:13
@Instabelike

Genau wenn du nur deine eigenen Kosten damit deckst gibt es keine Gewinnerziehlungsabsicht und dazu musst du kein Gewerbe anmelden.

Sobald du aber zB im Monat 20€ durch die Vermietung verdienst musst du eines aufmachen.

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PeterKremsner  01.09.2021, 15:38
@Instabelike

Siehe die Antwort von tinalisatina. Anscheinend musst du doch ein Unternehmen anmelden.

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Also in meinem Fall nein?

In Deinem Fall "JA!"

Dass Du keinen Gewinn für Dich erzielst, ist nicht die Definition von Gewinn. Du hast Einnahmen, und das auf Dauer angelegt. Also Gewerbe anmelden.

16 % Mehrwertsteuer? Hab ich eine Senkung verpasst? Da Du so wenig einnehmen wirst, dass Du in die Kleinunternehmerregelung fällst, weist Du keine Mehrschweinsteuer aus.

PeterKremsner  01.09.2021, 15:27

Hmm ich glaube dir das schon so aber da hätte ich direkt die Nachfrage was dann Gewinn in diesem Zusammenhang meint.

Wenn ein Unternehmen Einnahmen erzielt welche nur zur Deckung der Ausgaben dienen macht es doch am Ende auch keinen Gewinn.

Wir haben zB einen Verrein mit Mitgliedsbeiträgen und auch sonstigen Einnahmen zB durch Spenden, die aber am Ende nur die Ausgaben decken. Laut Steuerberater sind wir damit nicht Gewinnorientiert und müssen auch nichts versteuern oder dergleichen. Kann natürlich sein, dass das im Verreinsrecht wieder eigen ist.

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tinalisatina  01.09.2021, 15:34
@PeterKremsner

Genau so ist es. Das Unternehmen muss nicht mal Gewinn machen, es kann sogar einen Verlust einfahren, dennoch muss es angemeldet sein.

Bei einem Verein gelten da ganz andere Regeln.

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PeterKremsner  01.09.2021, 15:37
@tinalisatina

Naja mir kommts nur komisch vor.

Das würde doch eigentlich bedeuten, dass wenn ich meinen Amazon Prime Account, oder Netflix Account mit zB Freunden teile ich ein Unternehmen anmelden müsste, sobald sie zB die Hälfte für die Mitnutzung bezahlen.

Genau so wie für alle anderen geteilten Ausgaben sofern sie am Ende nur von einer Person bezahlt werden.

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tinalisatina  01.09.2021, 16:19
@PeterKremsner

Ab einer bestimmten Anzahl von Freunden ... Klar, in dem Fall gibt es natürlich immer eine Grauzone. Wobei der OP nicht von "Freunden" spricht. Damit ist das (rein steuerrechtlich) kein privater Gebrauch mehr.

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tinalisatina  01.09.2021, 16:23
@Instabelike

Also, wenn Du das mit fünf "Freunden" machst, dann wird Dir kein Finanzamt reinreden. Das ist so ein wenig wie das "Veröffentlichen" - konkrete Zahlen gibt es nicht. Aber ab 10 kann es schon eng werden.

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Fragesteller
 01.09.2021, 16:23
@tinalisatina

Ich habe 7 enge Freunde, mit denen verbringe ich auch ständig zeit.

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tinalisatina  01.09.2021, 16:25
@Instabelike

Die wären (meiner Meinung) nicht das Problem. Aber das

würde ich ganz gerne den Server untervermieten an dritte,
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Ja, du willst durch die Serververmietung Gewinn erzählen. Dazu braucht es ein Gewerbe. Als Minderjähriger kann man mit Einverständnis der Eltern ein Gewerbe eröffnen, jedoch ist das ein mühsamer Prozess. Dazu braucht es Businessplan, Vormundschaftsgericht etc.

Alternativ kann ein Elternteil das Risiko übernehmen und alles auf seinen/ihren Namen laufen lassen.

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Fragesteller
 01.09.2021, 15:09

ich will keinen gewinn erzielen

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Hoich  01.09.2021, 15:11
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Wenn du keine Gewinnabsicht hast, musst du den Server kostenlos vermieten. In deiner Fragebeschreibung steht du willst den Server kostenpflichtig vermieten.

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Fragesteller
 01.09.2021, 15:11
@Hoich

Ja, ich will ja nur die Servermiete decken und nix extra verdienen, oder ist das auch gewinn?

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PeterKremsner  01.09.2021, 15:14
@Hoich

Ich bin mir nicht sicher ob das geteilte bezahlen eines Servers als Gewinn im Sinne des Unternehmensrechts zählt.

Im Endeffekt wird ja nur die Servermiete aufgeteilt aber am Ende kein Gewinn gemacht.

Sprich es werden zwar Einnahmen gemacht aber kein Gewinn, weil diese nur die Kosten decken.

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Hoich  01.09.2021, 15:17
@PeterKremsner

Solange Einnahmen generiert werden, besteht auch eine Gewerbepflicht.

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PeterKremsner  01.09.2021, 15:23
@Hoich

Mir wäre es nur bekannt sobald eine Gewinnabsicht dahinter steht. Da Einnahmen die nur die Kosten decken kein Gewinn sind wäre das imho keine Gewinnabsicht.

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Hoich  01.09.2021, 17:19
@PeterKremsner

Dass Du keinen Gewinn für Dich erzielst, ist nicht die Definition von Gewinn. Du hast Einnahmen, und das auf Dauer.

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Ein eigener Server ist besser (vorteilhafter, billiger) als ein gemieteter. Als Administrator stellen sich dann Fragen wie Deine ueberhaupt nicht mehr.
Ein Link fuer Anfaenger zum einlesen (informieren).
https://www.wintotal.de/eigener-server/