Belogen im Vorstellungsgespräch?

14 Antworten

Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden. Es wird aber schwierig nachzuweisen, dass das im Vorstellungsgespräch tatsächlich eine Zusage war und nicht nur eine unverbindliche Absichtserklärung.
Du kannst den Arbeitgeber ja nochmal darauf hinweisen, dass Du von einem geschlossenen Vertrag ausgegangen bist. Vielleicht geht er darauf ein, um sich weiteren Ärger vom Hals zu halten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Kommunalpolitiker und Mandatsträger

Leider hatte ich sowas auch schon, habe eine mündliche Zusage bekommen, habe da nicht weiter gesucht, weil ich mich drauf eingestellt habe dass ich da anfangen kann. Dann bekam ich total dreist meine Unterlagen mit einer Absage wieder zurück.

Wahrscheinlich haben die einfach jemanden gefunden, der noch besser reinpasst als du.

Leider kann man da nichts machen, weil du keine schriftliche Zusage bekommen hat sondern nur eine mündliche. Und das ist meistens sehr schwer zu beweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Gesprochene verfliegt, das Geschriebene bleibt!

Natürlich kannst du klagen, aber im Prozeß wird der Beklagte behaupten/sagen, dass er dir nie eine Zusage gemacht hat.

Nun weisst du, dass du auf mündliche Aussagen keinen Wert legen darfst. Sie haben wohl bessere Kandidaten gefunden.

Ohne schriftliche Zusage ist es auch nichts Wert.

solange du nichts schriftliches bzgl der Zusage hast, wird es schwierig