Wer trägt das Versandrisiko (Privatverkauf)?
Hallo,
wer trägt bei einem Privatverkauf das Versandrisiko bei unversichertem Versand, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass die Ware sicher eingepackt wurde und auch wirklich versendet wurde?
4 Antworten
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Quelle: Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
Der Sitz des Verkäufers, google mal Holschuld und Schickschuld.
Ach nee, die falsche Antwort noch schnell wegeditiert...;-)
Der Versender....wenn er den Nachweis für ordnungsgemäße Verpackung und Versand erbringen kann, muss er sich an den jeweiligen Paketdienst wenden falls die Sendung beschädigt wurde oder nicht ankommt.
Das ist falsch, der Käufer trägt bei einem Privatkauf das Versand- und Verlustrisiko.
der käufer bzw. empfänger ist aber doch nicht im besitz der versandbelege und kann somit noch nicht einmal einen nachforschungsantrag stellen...
Das hat nichts mit dem Versand- und Verlustrisiko zu tun, das trägt nunmal definitiv der Käufer.
Wenn der Käufer keinen versicherten Versand verlangt hat, er selbst.
Beim Versendungskauf ist das der Käufer, der die Gefahr trägt.
was ist mit erfüllungsort gemeint ?