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Jura als Zweitstudium mit 28?!?

Hallo ihr Lieben,

Ich bin 28 Jahre alt und habe einen Bachelor of Arts (1.7) in Kommunikationsdesign. Abi-Schnitt war ebenfalls 1.7. Ich habe 2016 meinen Abschluss an der Hochschule gemacht und seitdem ein paar Jahre in dem Job gearbeitet. Habe aber gemerkt, dass die Motivation, in dem Beruf zu bleiben, immer weniger wird. Die Gründe? Zu viel Computer-Gestarre und Pixelschubserei (kriege Kopfweh davon), teils auch banale Aufgaben und außerdem habe ich größere Visionen im Leben und das Gehalt für Gestalter ist mir doch zu gering, will evtl auch mal Kinder adoptieren. Außerdem sehne ich mich nach einer neuen geistigen Herausforderung.

Wie sinnvoll findet ihr ein Zweitstudium in Jura? Wer hat Erfahrungen damit? Kommt man da einfach rein, muss man das begründen und wenn ja, wie?

Finanziell sollte es gehen, habe ja bereits gearbeitet, meinen Studienkredit abbezahlt und Geld gespart. Kann ja auch nebenbei arbeiten.

Bin ein ehrgeiziger, selbstmotivierter, ja auch mal etwas sturer und wetteifernder Mensch, der gerne schreibt, liest, philosophiert und viel über gesellschaftliche Strukturen nachdenkt. Ich kann mir vorstellen, mich später entweder auf Medien-, Arbeits- oder Familienrecht zu spezialisieren.

Ich möchte mein Leben einfach nicht mehr als Mediendesignerin vor dem Bildschirm verbringen, sondern mich spannenderen und "größeren" Themen der Menschheit widmen. Ich denke, dass ich auch noch in 10, 20, 30 Jahren lebe und Freude an meinem Beruf haben sollte. Ich weiß jetzt auch eher, worauf es mir im Leben ankommt als zu Beginn meines Erststudiums.

Eure Meinungen und Erfahrungen würden mich sehr interessieren.

Danke schonmal!

Schule, Jura, Jurastudium, zweitstudium, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Ist Geschlechtsverkehr zwischen zum Beispiel einem 14 Jährigen und einem 22 Jährigen strafbar?

Unter einer Partnerschaft versteht man eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen. Sie ist eine häufig untersuchte Zweierbeziehung. https://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschafthttps://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschaft

Mir wurde gesagt Gesetz sagt:

Strafgesetzbuch (StGB) § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1.

an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Unter einer Partnerschaft versteht man eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen. Sie ist eine häufig untersuchte Zweierbeziehung. https://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschaft

Mir wurde gesagt Gesetz sagt: Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter achtzehn Jahren oder einer Person mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft gibt es ein solches Gesetz und ist Geschlechtsverkehr zwischen zum Beispiel einem 14 Jährigen und einem 22 Jährigen strafbar wenn nicht strafbar bitte begründen warum nicht strafbar?

strafbar, Geschlechtsverkehr, Jura

Sozialwissenschaft oder Jura?

Hallo,

ich verzweifle langsam an einer Studienentscheidung.

Kurz zu meiner Geschichte: Ich habe zuvor Psychologie studiert aber schnell gemerkt, dass ich nicht Psychologin werden möchte. Auch wenn es quasi etliche Möglichkeiten nach einem Psychologie Abschluss gibt außerhalb der klassischen klinischen Richtung; Rechtspsychologie, Sozialpsychologie etc. habe ich es erstmal unterbrochen um mich umzuorientieren.

Darüber hinaus interessiere ich mich sehr für gesellschaftliche Themen. Sozio-ökonomische Umstände, ihre Konsequenzen, Entstehungen von politischen Ansichten, ihre sozialen Gründe... etc.

Jetzt besteht die Möglichkeit einer kompletten Richtungsänderung. Eine Ausbildung zur Bürokauffrau oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

Da es leider nicht in meinem ermessen oder in meinen Fähigkeiten liegt VWL oder BWL zu studieren, oder jegliche andere wirtschaftliche Fächer - auch wenn wirtschaftsrecht, wirtschaftspsychologie ganz interessant klingen - zu studieren, kommen keine Studiengänge (außer vil. Sozialmanagement?) In Frage, die auf einer kaumännischen Ausbildung aufbauen würden.

Bei der Rechtsanwaltsfachangestellten Ausbildung sieht es schon anders aus. Ich könnte die Ausbildung machen und mich weiter in dieser Richtung fortbewegen.

Da ich glücklicherweise kein schlechtes Abi habe, bleibt mir auch die Möglichkeit offen Jura zu studieren. Natürlich geht es nicht darum herauszufinden was man tun könnte, als viel eher darum was man tun möchte, aber die Vorstellung micht mit dem Rechtssystem auf dem Niveau eines Studiums auszukennen ist schon nicht wenig reizvoll; zumal man natürlich auch Durchhaltevermögen und konsequente Motivation benötigt, um jenes Ziel zu erreichen.

Was würde ihr mir raten?

SoWi 70%
Rechtswissenschaft 30%
Ausbildung 0%
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Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zur Rückzahlung von meinem Hartz IV Satz. Ich habe nach dem Studium leider vier Monate Hartz IV bezogen. Mein Studium habe ich im März beendet, bin im Mai und Juni einer befristeten Teilzeitbeschäftigung nachgekommen (falls wichtig: Einkommen >850€, Sozialvers.-pflichtig, keine Aufstockung etc. pp - man kann sagen, das JC kannte mich hier noch gar nicht) und habe dann ab Juli Hartz IV bezogen. Ich habe mit Ausscheiden aus dem Job mit dem Lohn für Juni eine Kaution für meine Arbeitskleidung hinterlegt, in dem diese direkt von meinem Lohn eingehalten wurde. Ein Netto- Betrag X€ wurde mir von meinem Netto-Gehalt abgezogen. Der ehem. AG hat mir die Kaution X€ jedoch erst Aug. ausgezahlt. Im August wiederum bezog ich bereits Hartz IV und habe mein "Einkommen" auch ordnungsgemäß gemeldet (habe lange auf eine Antwort gewartet). Ich Frage mich jedoch, ob die Rückzahlung der Kaution als Einkommen zu werten ist? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass im Falle einer Mietkaution, sofern diese vor Bezug von Hartz IV gezahlt wurde, diese bei Rückzahlung während des Bezugs von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet wird. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter wurde mir natürlich gesagt, dass Kaution als "Einkommen" bzw. "Einnahme" gewertet wird. Das sind die wortwörtlichen Formulierungen. Wenn es wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme" ist, zweifel ich die Entscheidung nicht an. Die Frage ist: ist das wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme"? Oder ist es dadurch, dass ich das Geld im Hartz IV-freien Monat Juni verdient habe, im August doch als Vermögen (oder etwas anderes) zu werten?

Versteht mich bitte nicht falsch, wenn das Inhaltlich richtig ist, zahle ich das Geld umgehend zurück. Ich befürchte jedoch, gerade durch die Wortwahl im Antwortschreiben, dass die Zuständige vom JC und ich eventuell aneinander vorbei reden? Keines der vom JC an mich adressierten Schreiben passte jemals wirklich auf meine Situation. Das war bisher nicht schlimm, es waren weniger heikle Themen.. Dieser kleine "Streitfall" ist ja das erste Problem, was hier auftaucht. Es wird auf mein Beispiel mit der Mietkaution gar nicht eingegangen (vielleicht war das auch ein dummer Vergleich?), sondern nur von "Einkommen" oder eine "Einnahme" gesprochen. Hier gab es wohl keine passenden Textbausteine.

nicht wundern: der zeitliche Ablauf stimmt, die Monate habe ich in meiner Frage verändert.. Anonymität ggü. JC und so ;)

Vielen lieben Dank schon einmal für eure Antworten..

Zusammenfassung: Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV vom ehem. Arbeitgeber zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten und damit auf den Hartz IV Satz anzurechnen?

Juni: Kaution gezahlt

Juli: ab hier Hartz IV

August: Rückzahlung Kaution, Anrechnen auf Hartz IV für August?

Arbeit, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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